Der Verein Inter­ge­schlecht­liche Menschen Landes­verband Nieder­sachen e.V. und die Landes­ko­or­di­nation Inter* im Queeren Netzwerk Nieder­sachsen e.V. gehen gemeinsam mit der Landes­haupt­stadt Hannover mit einer Plakat­kam­pagne an den Start, die die Sicht­barkeit inter­ge­schlecht­licher Menschen in Hannover und Nieder­sachsen erhöht. Ab dem 26. April werden sich unter dem Motto „Ich bin Inter*… sieht man doch“ erstmalig inter­ge­schlecht­liche Menschen an zentralen Plätzen der Landes­haupt­stadt Hannover zeigen – später auch in anderen Städten Nieder­sachsens. Auf der dazuge­hö­rigen Website https://im-nds-ev.de/ichbininter stellen sie sich vor.

Als Zeichen der Anerkennung und Solida­rität für inter­ge­schlecht­liche Menschen hisst die Landes­haupt­stadt Hannover außerdem zum Start der Kampagne zum ersten Mal auch die Inter* Pride Flagge vor dem Rathaus.

Die Plakate können auch bestellt werden unter inter@q‑nn.de

 

Am 25.03.2021 verab­schiedete der Bundestag das Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechts­ent­wicklung. Durch das Gesetz sind Opera­tionen und Behand­lungen an inter­ge­schlechtlich geborenen Kindern verboten, wenn sie nur der Anglei­chung an ein weibliches oder männliches Normge­schlecht dienen sollen. Sofern ein weiterer Grund hinzu­kommt, können Opera­tionen durch ein gericht­liches Verfahren erlaubt werden. Das Gesetz wird grund­sätzlich begrüßt, doch bleiben einige Schwach­stellen.

Weitere Infor­ma­tionen enthält die Presse­mit­teilung von Inter­ge­schlecht­liche Menschen e.V.

 

Am 13. Januar 2021 disku­tierten acht Sachver­ständige im Rechts­aus­schuss des Bundestags im Rahmen einer öffent­lichen Anhörung über das „Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechts­ent­wicklung“. Durch das Gesetz sollen die Rechte von inter­ge­schlecht­lichen Kindern gestärkt werden. Behand­lungen und Opera­tionen, die eine Anglei­chung an ein weibliches oder männliches Normge­schlecht zur Folge haben können, sollen ohne ihre Einwil­ligung nur noch einge­schränkt möglich sein. Die Mehrheit der Sachver­stän­digen war der Ansicht, dass der Geset­zes­entwurf generell zu begrüßen ist, aber erheb­liches Verbes­se­rungs­po­tential aufweist: https://im-ev.de/pm_anhoerung_gesetz_varianten_geschlechtsentwicklung_20210121/

Schon im Dezember wurde eine Stellung­nahme von Inter­se­xuelle Menschen e.V. zum weiteren Gesetz­ge­bungs­ver­fahren veröf­fent­licht: https://im-ev.de/pdf/2020–12-02-Stellungnahme-zum-weiteren-Gesetzgebungsverfahren.pdf

Zum 01.04.2021 oder später sucht das QNN eine neue Verwal­tungs­kraft als Eltern­zeit­ver­tretung. Bewer­bungen mit Angabe des frühest­mög­lichen Beschäf­ti­gungs­beginn können bis zum 28.02.2021 per Mail an bewerbung@q‑nn.de gesendet werden.

 

Die ausführ­liche Stellen­aus­schreibung als PDF findet sich hier.

Die Publi­ka­ti­ons­reihe „Fakten zu Inter­ge­schlecht­lichkeit“ geht in die dritte Runde. Im deutsch­spra­chigen Raum gibt es viele verschiedene Bezeich­nungen für inter­ge­schlecht­liche Menschen. Einige sind medizi­nisch geprägt, andere sind Selbst­be­zeich­nungen, es gibt Diagnosen und Belei­di­gungen. Die Publi­kation „Dem Unbekannten einen Namen geben – (Selbst)bezeichnungen für inter­ge­schlecht­liche Menschen“ ordnet dieses Wirrwarr an Begriffen und erklärt warum inter­ge­schlecht­liche Menschen gerne wie genannt werden. Denn im Vorder­grund sollte immer stehen: „Selbst sagen, was Sache ist“.

https://www.selbstverstaendlich-vielfalt.de/wp-content/uploads/2020/12/faktenpapier-3-imev.pdf

Die Publi­ka­ti­ons­reihe „Fakten zu Inter­ge­schlecht­lichkeit“ erscheint im Rahmen des Kompe­tenz­netz­werkes „Selbst.verständlich Vielfalt“, welches vom Bundes­mi­nis­terium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundes­pro­gramms „Demokratie leben“ gefördert wird und dessen Partner*in der Verein „Inter­ge­schlecht­liche Menschen e.V.“ ist.

Der Verein Inter­se­xuelle Menschen Landes­verband Nieder­sachsen e.V. hat sich umbenannt in Inter­ge­schlecht­liche Menschen Landes­verband Nieder­sachsen e.V. Das mag sich nach einer Kleinigkeit anhören, ist aber der große Wurf. Denn damit wird im Verein­samen endlich sichtbar, was inter­ge­schlecht­liche Menschen schon lange fordern. Inter­se­xua­lität hört sich nach sexueller Orien­tierung an, doch damit hat Inter­ge­schlecht­lichkeit nichts zu tun. Statt­dessen geht es um Varia­tionen in der geschlecht­lichen Entwicklung, also darum dass Körper nicht einem der beiden Normge­schlechter “männlich” und “weiblich” eindeutig zugeschrieben werden können. Die sexuelle Orien­tierung entwi­ckelt sich – wie bei allen Menschen – unabhängig von der geschlecht­lichen Entwicklung.

Der neue Vereinsame ist also authen­ti­scher und selbst­be­wusster. Nun bleibt zu hoffen, dass sich auch im allge­meinen Sprach­ge­brauch der Begriff Inter­ge­schlechtlich(keit) mehr und mehr durch­setzt. Sagt es weiter!

Noch immer werden an nicht einwil­li­gungs­fä­higen inter­ge­schlechtlich geborenen Kindern genital­ver­än­dernde Opera­tionen durch­ge­führt obwohl diese Opera­tionen fast immer aufschiebbar sind und nur der Anpassung an ein weibliches oder männliches Normge­schlecht dienen. Das gesetz­liche Verbot dieser menschen­rechts­ver­let­zenden und grausamen Praxis ist eine zentrale Forderung des Vereins Inter­se­xuelle Menschen e.V. Am 17.12.2020 soll es zur ersten Lesung eines „Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechts­ent­wicklung“ kommen. Es wird nun darum gehen Nachbes­se­rungen und deutliche Regelungen im gesetz­ge­be­ri­schen Prozess zu erreichen. Die gemeinsame Stellung­nahme von Inter­se­xuelle Menschen e.V., Bundes­verband,  Inter­ge­schlecht­liche Menschen Landes­verband Nieder­sachsen e.V., Selbst­hil­fe­gruppe XY-Frauen und Selbst­hil­fe­gruppe Inter­se­xuelle Menschen ist hier zu finden und darf gerne geteilt, bzw. weiter­ge­leitet werden: Stellung­nahme zum weiteren Gesetz­ge­bungs­ver­fahren

Nach der „Zeig dich!“ Kampagne 2016/2017 und der „Wo sind die Lesben*?“ Kampagne 2018/2019 folgt nun eine neue (corona­kon­forme) LiN Kampagne!

Jede* kann, in Zeiten der Kontakt-Beschrän­kungen, ganz einfach von Zuhause mitmachen. Du musst dazu nur das Plakat herun­ter­laden, ausdrucken und mit deinem Statement ergänzen. Fotogra­fiere dich mit deinem Plakat und sende uns dein Bild an lin(at)q‑nn.de und wir laden es hoch.

[Download Plakat: pdf]

Du kannst dein Bild auch selbst hochladen z.B. bei Facebook oder instagram und uns verlinken. Nutze auch unseren #lesbi­sche­sicht­barkeit und wir teilen/reposten dein Bild.

Mehr zur Kampagne unter: q‑nn.de/lin-lesbisch-in-niedersachsen/lesbischesichtbarkeit/

Am 12.11.2020 hat die Antidis­kri­mi­nie­rungs­stelle des Bundes im Rahmen ihres Fachtages “Männlich, weiblich, divers – Neue Perspek­tiven geschlecht­licher Vielfalt in der Arbeitswelt“ zwei Gutachten und die Ergeb­nisse einer Befragung vorge­stellt. Mit teils erschre­ckenden Ergeb­nissen:

Laut der zielgrup­pen­spe­zi­fi­schen Unter­su­chung „Inter* im Office?!“ des Kölner Instituts für Diversity- und Antidis­kri­mi­nie­rungs­for­schung erleben die Befragten Diskri­mi­nierung am Arbeits­platz, sowie ein ihnen gegenüber schlechtes Arbeits­klima: Es gibt keine geeig­neten Sanitär­räume, keine geschlech­ter­ge­rechte Sprache, Ignoranz in der persön­lichen Anrede und oftmals wenig Unter­stützung von Arbeitgeber*innen.

Gesetz­ge­be­ri­scher Handlungs­bedarf wurde im Gutachten “Jenseits von männlich und weiblich – Menschen mit Varianten der Geschlechts­ent­wicklung im Arbeits­recht und öffent­lichen Dienst­recht des Bundes” von der Uni München und der Uni Bochum festge­stellt. Vorschriften die an das Geschlecht anknüpfen, müssen dringend angepasst werden, z.B. die Einrichtung geeig­neter Sanitär- und Umklei­de­räume, sowie bei dienst­recht­lichen Beklei­dungs­vor­schriften. Auf der anderen Seite gibt es schon viele gesetz­liche Regelungen die inter­ge­schlecht­liche Personen vor Diskri­mi­nierung schützen, doch sind sie oft nicht bekannt oder werden ungenügend umgesetzt.

In dem Gutachten „Geschlech­ter­di­ver­sität in Beschäf­tigung und Beruf. Bedarfe und Umset­zungs­mög­lich­keiten von Antidis­kri­mi­nierung für Arbeitgeber*innen“ steht die geschlechter-diver­si­täts­in­k­lusive Betriebs­kultur im Vorder­grund. Wie diese aussehen und erreicht werden kann, dazu gibt das Gutachten konkrete und praxisnahe Empfeh­lungen.

Der kommis­sa­rische Leiter der Antidis­kri­mi­nie­rungs­stelle des Bundes, Bernhard Franke, erklärte: „Die Entscheidung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts zum positiven Geschlechts­eintrag und die Umsetzung dieser Vorgaben im neuge­fassten Perso­nen­stands­gesetz haben weitrei­chende Konse­quenzen für die Arbeit­geber und die Rechts­ordnung insgesamt. (…) Inter­ge­schlecht­liche und geschlechts­di­verse Menschen berichten vielfach von Diskri­mi­nie­rungen. Ihre Bedürf­nisse und Vorschläge müssen gehört werden. Wir wissen, dass viele Unter­nehmen Beschäf­tigten mit dem Perso­nen­stand ‘divers’ ein diskri­mi­nie­rungs­sen­sibles Arbeiten ermög­lichen wollen. Wichtig sind hier klar kommu­ni­zierte Maßnahmen für ein diskri­mi­nie­rungs­freies Umfeld.“

Mit dieser Publi­ka­ti­ons­reihe möchte Inter­ge­schlecht­liche Menschen e.V. über die Lebens­wirk­lich­keiten, Forde­rungen und Perspek­tiven inter­ge­schlecht­licher Menschen infor­mieren und hartnä­ckige Mythen aus dem Weg räumen. Der Verein hat seine geballte Kompetenz und Erfahrung genutzt um verschiedene Themen rund um Inter­ge­schlecht­lichkeit leicht verständlich und versehen mit vielen Verweisen und Tipps zum Weiter­lesen zu präsen­tieren. Damit ist die Reihe für Schüler*innen, Multiplikator*innen, Lehrer*innen, medizi­ni­sches Personal, sowie alle Inter­es­sierten gut geeignet.

Die Reihe ist im Rahmen des Kompe­tenz­netz­werkes „Selbst.verständlich Vielfalt“ erschienen, welches vom Bundes­mi­nis­terium für Familie, Senioren, Frauen  und Jugend im Rahmen des Bundes­pro­gramms „Demokratie leben“ gefördert wird und dessen Partner*in der Verein „Inter­ge­schlecht­liche Menschen e.V.“ ist.

Das erste Fakten­papier gibt einen Überblick darüber, was Inter­ge­schlecht­lichkeit eigentlich ist, klärt über Geschlechts­iden­tität und Perso­nen­stand auf:

https://www.selbstverstaendlich-vielfalt.de/wp-content/uploads/2020/07/faktenpapier-1-imev.pdf

Der zweite Fakten­check dreht sich um die Haupt­for­derung des Vereins Inter­ge­schlecht­liche Menschen e.V.: „Genital­ver­än­dernde Opera­tionen an inter­ge­schlechtlich geborenen Kindern verbieten“:

https://www.selbstverstaendlich-vielfalt.de/wp-content/uploads/2020/09/faktenpapier-2-imev.pdf