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Stellung­nahme zum weiteren Gesetz­ge­bungs­ver­fahren eines „Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechts­ent­wicklung“

Noch immer werden an nicht einwil­li­gungs­fä­higen inter­ge­schlechtlich geborenen Kindern genital­ver­än­dernde Opera­tionen durch­ge­führt obwohl diese Opera­tionen fast immer aufschiebbar sind und nur der Anpassung an ein weibliches oder männliches Normge­schlecht dienen. Das gesetz­liche Verbot dieser menschen­rechts­ver­let­zenden und grausamen Praxis ist eine zentrale Forderung des Vereins Inter­se­xuelle Menschen e.V. Am 17.12.2020 soll es zur ersten Lesung eines „Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechts­ent­wicklung“ kommen. Es wird nun darum gehen Nachbes­se­rungen und deutliche Regelungen im gesetz­ge­be­ri­schen Prozess zu erreichen. Die gemeinsame Stellung­nahme von Inter­se­xuelle Menschen e.V., Bundes­verband,  Inter­ge­schlecht­liche Menschen Landes­verband Nieder­sachsen e.V., Selbst­hil­fe­gruppe XY-Frauen und Selbst­hil­fe­gruppe Inter­se­xuelle Menschen ist hier zu finden und darf gerne geteilt, bzw. weiter­ge­leitet werden: Stellung­nahme zum weiteren Gesetz­ge­bungs­ver­fahren

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