Ab dem 01.08.2024 ist es möglich eine Änderung nach dem Selbst­be­stim­mungs­gesetz (SBGG) beim Standesamt anzumelden! Damit tritt der erste Teil des Gesetzes in kraft und ermög­licht es, nach der dreimo­na­tigen Warte­frist direkt im November das eigent­liche Gesetz in Anspruch zu nehmen. Und obwohl die Änderung jetzt viel leichter ist, als es bspw. beim TSG noch der Fall war, gibt es trotzdem eine Menge Fragen dazu, wie das Gesetz in Anspruch genommen werden kann.

 

Ein breites Bündnis aus Aktvist*innen und Vereinen hat sich gemeinsam mit Jurist*innen zusam­men­ge­setzt und erste Infos zum Gesetz — und vor allem zur Anmeldung — zusam­men­ge­tragen. Ab dem 23.07. findet ihr unter SBGG.info möglichst viele Infos zum neuen Gesetz und seiner Anwendung, aber auch Einord­nungen und Kritik.

 

In Zukunft soll die Seite weiter ausgebaut werden. Dazu gehören Kommen­tie­rungen der einzelnen Paragrafen, aber auch Erfah­rungs­be­richte mit dem Gesetz und Hinweise zu bestimmten Proble­ma­tiken, die auftreten können.

 

Neben bspw. BVT*, dgti und der TINRechts­hilfe war auch das QNN an der Erstellung der Seite beteiligt.

Heute startet offiziell die landes­weite Inter* Beratung Nieder­sachsen. Nieder­sachsen setzt damit ein starkes Zeichen für Gemein­schaft und Unter­stützung. Mit dem Projekt wird eine niedrig­schwellige und kostenlose Beratung für Inter*Personen und deren An- und Zugehörige ermög­licht.

 

Inter­ge­schlecht­liche Menschen sind noch immer massiven Diskri­mi­nie­rungen und Menschen­rechts­ver­let­zungen ausge­setzt. Obwohl gesund geboren, werden sie von medizi­ni­schen Insti­tu­tionen oft zu Syndromen erklärt und sollen mit Opera­tionen und anderen medizi­ni­schen Maßnahmen einem medizi­nisch definierten männlichen oder weiblichen Normkörper angeglichen werden.

 

Die Inter* Beratung schafft für Betroffene eine neue Perspektive auf Inter­ge­schlecht­lichkeit: Weg von der Medizin, den Diagnosen, Therapien und ‚Korrek­tur­wün­schen‘ und hin zu den psycho­so­zialen Aspekten, also Empowerment, Stärkung und Selbst­hilfe. „Die Beratung ist ein wichtiges Mittel zur Selbst­er­mäch­tigung von inter* Personen. Durch den Peer-to-Peer Ansatz erfolgt die Beratung auf Augenhöhe und zeichnet sich durch ein beson­deres Maß an Erfah­rungs­wissen und Feld-Kenntnis aus“, fasst Projekt­leitung Flo Däbritz zusammen.

 

Michael Rogenz, Landes­ko­or­di­nation Inter* im QNN, unter­streicht das besondere Angebot: „Die neue haupt­amt­liche Beratungs­stelle basiert auf der langen Erfahrung innerhalb der Community mit ehren­amt­lichen Peerbe­ra­tungs­an­ge­boten und schafft ein flächen­de­ckendes Unter­stüt­zungs­an­gebot in Nieder­sachsen.“

 

Die Inter* Beratung Nieder­sachsen ist ein Projekt des Queeren Netzwerk Nieder­sachsen und wird in Koope­ration mit Inter­ge­schlecht­liche Menschen Landes­verband Nieder­sachsen durch­ge­führt. Finan­ziert wird sie aus Mitteln des Nieder­säch­si­schen Sozial­mi­nis­te­riums, welche über die Politische Liste der Regie­rungs­frak­tionen für das Haushaltsjahr 2024 bereit­ge­stellt wurden. Eine Fortführung des Projektes ist von der Haushalts­planung 2025 abhängig.

 

Presse­mit­teilung zum Download

 

Mehr zum Thema

 

Webseite der Inter* Beratung Nieder­sachsen

Zum ersten Mal in der Geschichte der Vereinten Nationen wurde ein Beschluss zu Inter­ge­schlecht­lichkeit gefasst. In der Resolution “Diskri­mi­nierung, Gewalt und schäd­liche Praktiken gegen inter­ge­schlecht­liche Menschen bekämpfen” wird sich sehr besorgt über die weltweite Menschen­rechtslage inter­ge­schlecht­licher Menschen gezeigt. Sie wurde mit 24 gegen 0 Stimmen bei 23 Enthal­tungen beschlossen.

In der Resolution wird anerkannt, dass inter­ge­schlecht­liche Menschen überall existieren. Was wie ein Allge­mein­platz klingt, ist keine Selbst­ver­ständ­lichkeit. In einer binären Welt wird die Existenz inter­ge­schlecht­licher Menschen oftmals geleugnet und/oder künstlich in den Bereich der Syndrome, des Krank­haften und Korrek­tur­be­dürf­tigen verschoben. Es wird festge­stellt, dass inter­ge­schlecht­liche Menschen in den unter­schied­lichsten Bereichen, wie etwa der Gesund­heits­ver­sorgung, im Bildungs­system, der Arbeit und Sozial­ver­si­cherung, massive Diskri­mi­nierung erleben. Als schäd­liche Praktiken werden insbe­sondere die medizi­nisch unnötigen Eingriffe an inter­ge­schlecht­lichen Kindern beschrieben. Der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen der Menschen­rechte soll laut der Resolution einen Bericht über die Lage von inter­ge­schlecht­lichen Menschen anfer­tigen, der dann 2025 auf einer Sitzung des Menschen­rechts­rates disku­tiert wird.

Die Resolution ist hier vollständig in engli­scher Sprache zu lesen.

Trans*, inter* und nicht-binäre Menschen erwarten von der Gesund­heits­ver­sorgung genau das, was sich alle Menschen von ihr erhoffen: Eine indivi­duelle Versorgung entspre­chend ihrer aktuellen Bedarfe. Trans*, inter* und nicht-binäre Menschen erleben jedoch oft, dass oft nur wenig über ihre Körper und spezi­fi­schen Bedürf­nisse bekannt ist. Auch in medizi­ni­schen Einrich­tungen erleben sie oft Unsicher­heiten beim Personal und entwi­ckeln daher teilweise eine Ferne zum Gesund­heits­wesen. Gleich­zeitig sind trans*, inter* und nicht-binäre Personen von erhöhten Gesund­heits­krisen betroffen, denn Diskri­mi­nierung und Minder­hei­ten­stress machen krank. 

 

Der Fachtag “Geschlecht­liche Vielfalt in der Gesund­heits­ver­sorgung” möchte allen Anwesenden ermög­lichen, in den Austausch über diese Bedarfe zu kommen. Er richtet sich an Pflege­per­sonal, Hebammen und Entbindungshelfer*innen, Ärzt*innen, sowie Studie­rende und Auszu­bil­dende im Gesund­heits­wesen.  

 

Auf diesem Fachtag werden in Vorträgen und Workshops die spezi­ellen Bedarfe und Anfor­de­rungen von Trans*, inter* und nicht-binäre Menschen gemeinsam disku­tiert. Es wird zudem Möglich­keiten zum Austausch und zur Vernetzung geben. 

 

Programm und Anmeldung folgen bald hier.

Kacheln in verschiedenen Blautönen. Manche Kacheln sind mit weißen Silhouetten von Meerestieren versehen.

Sport ist für vie­le trans*, inter* und nicht-binä­re Per­so­nen eine Frei­zeit­be­schäf­ti­gung, die mit viel Unsi­cher­heit ein­her­geht. Vor allem beim Schwim­men sind nicht nur die Umklei­den und Duschen oft ein Pro­blem, son­dern auch die Bade­klei­dung und die damit ver­bun­de­ne Sicht­bar­keit des Kör­pers sind in Schwimm­bä­dern meist nicht ange­nehm oder ver­ur­sa­chen Dys­pho­rie.

 

Um für trans*, inter* und nicht-binä­re Men­schen einen siche­ren Raum zum Schwim­men zu schaf­fen, orga­ni­sie­ren die Lan­des­fach­stel­le Trans* und die Lan­des­ko­or­di­na­ti­on Inter* gemein­sam mit regio­na­len Partner*innen All Bodies Swim!

 

Ein­ge­la­den sind alle trans*, inter und sich nicht geschlecht­lich binär ver­ord­nen­den Per­so­nen, die ger­ne schwim­men und sich hier­für einen geschütz­ten Ort wün­schen. Freund*innen und Ange­hö­ri­ge in Beglei­tung sind eben­falls herz­lich will­kom­men.

 

Die Schwimm­hal­len sind wäh­rend der genann­ten Schwimm­zei­ten aus­schließ­lich für uns reser­viert. Es gibt Gemein­schafts­um­klei­den sowie Ein­zel­ka­bi­nen. Alle kön­nen die Umklei­den nut­zen, in denen sie sich am wohls­ten und sichers­ten füh­len.

 

Es gibt kei­ne kör­per­be­zo­ge­nen Vor­schrif­ten bezüg­lich der Schwimm­klei­dung. Ein­zig ver­blei­ben­de Beklei­dungs­vor­schrift: Beklei­dungs­stü­cke müs­sen aus einem Funk­ti­ons­stoff sein (z.B. kei­ne Baum­wol­le).

 

Alle Teil­neh­men­den ver­pflich­ten sich frei­wil­lig dazu, die Kör­per oder die Beklei­dung ande­rer Gäs­te nicht zu mus­tern, anzu­star­ren oder zu kom­men­tie­ren und die Gren­zen ande­rer Gäs­te zu ach­ten und zu respek­tie­ren.

 

Schwimm­kennt­nis­se sind Pflicht!

Eintritt frei.

Hannover:

 

Hal­len­bad Ander­ten
Eis­teich­weg 9
30559 Han­no­ver

 

Zu errei­chen via
S3, S7 (Rich­tung Cel­le) Hal­te­stel­le Han­no­ver Ander­ten-Mis­burg
5 (Rich­tung Ander­ten) Hal­te­stel­le Königs­ber­ger Ring

In Koope­ration mit

Logo TSV Anderten GmbH
Logo Landeshauptstadt Hannover
Logo der SHG TransParenz im Andersraum
Termine
August 2024
September 2024
Oktober 2024
November 2024
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Braun­schweig:

 

Bürger­Ba­dePark
Nimes-Straße 1
38100 Braun­schweig

 

Zu erreichen via
419, 461 Halte­stelle am Wassertor
601, 620 Halte­stellen am Wassertor, John‑F.-Kennedy-Platz, Friedrich-Wilhelm-Platz
1, 2, 10 Halte­stellen John‑F.-Kennedy-Platz, Friedrich-Wilhelm-Platz

In Koope­ration mit

Banner des SLS Braunschweig e,V.
Logo der Stadt Braunschweig
Logo des VSE
Logo BürgerBadePark

Ein Projekt von

Logo Landesfachstelle Trans*

All Bodies Swim in Braun­schweig wird gefördert von

Logo stadt Braunschweig Büro Migration
Logo Demokratie Leben
Kacheln in verschiedenen Blautönen. Manche Kacheln sind mit weißen Silhouetten von Meerestieren versehen.

Das Schwimm­an­gebot für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen, All Bodies Swim, fällt aufgrund von Repara­tur­ar­beiten im Hallenbad Anderten bis mindestens einschließlich November 2023 geschlossen. In der Zwischenzeit könnt ihr jedoch das Schwimm­an­gebot in Braun­schweig nutzen. Alle Infos dazu findet ihr hier!

Wir halten auch auf dem Laufenden!

Zwei Landes­ko­or­di­na­tionen, ein Thema: Die Landes­ko­or­di­na­tionen Inter* im Queeren Netzwerk NRW und dem Queeren Netzwerk Nieder­sachsen haben gemeinsam die Broschüre „How to be an Ally – So kannst du solida­risch mit inter* Menschen sein“ veröf­fent­licht. Die Broschüre besteht aus einem Plakat und einem Flyer.

 

Im Folgenden sind alle Links und Quellen der Broschüre “How to be an Ally” zu finden.

Was ist Inter*?

Menschen­rechts­si­tuation und Gesetz

Online-Ressourcen

Anlauf­stellen

 

Am 09.05.2023 hat das Bundes­mi­nis­terium für Justiz den gemeinsam mit dem Bundes­mi­nis­terium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erarbei­teten Referen­ten­entwurf für das „Gesetz über die Selbst­be­stimmung in Bezug auf den Geschlechts­eintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften“, kurz SBGG und auch bekannt als Selbst­be­stim­mungs­gesetz, veröf­fent­licht. Dieser Geset­zes­entwurf ist ein wichtiger und lange überfäl­liger Schritt zum Abbau menschen­rechts­ver­let­zender Behand­lungen von trans*, inter* und nicht-binären (TIN*) Personen. Die Ampel-Koalition ist damit die erste Bundes­re­gierung, die sich der lange gefor­derten Abschaffung des Trans­se­xu­el­len­ge­setzes (TSG) annimmt und einen entschei­denden Schritt zur Entpa­tho­lo­gi­sierung von trans*, inter* und nicht-binären Personen geht. 

 

Der Entwurf sieht vor, jegliche Pflichten für Gutachten und Atteste, wie sie bislang durch TSG und § 45b Perso­nen­stands­gesetz (PStG) gefordert wurden, ersatzlos zu streichen, um eine Änderung von Geschlechts­eintrag und Vornamen zu erwirken. Damit folgt die Bundes­re­gierung nicht nur den Forde­rungen von TIN* Commu­nities und Verbänden, sondern auch Entwick­lungen in Wissen­schaft und Medizin.  

 

Neben der Entpa­tho­lo­gi­sierung, die durch diesen Referen­ten­entwurf voran­ge­trieben wird, lässt sich positiv hervor­heben, dass der verfas­sungs­recht­liche Schutz der Geschlechts­iden­tität weiter anerkannt wird. Daneben wird die Unter­scheidung von Verfahren für trans* und inter* Personen aufge­hoben. Nicht-binäre Personen werden zudem erstmals in ihren Bedürf­nissen zur Änderung von Geschlechts­eintrag und Vornamen explizit wahrge­nommen. Das SBGG schafft damit endlich eine explizite Anerkennung und Lösung für nicht-binäre Personen, die bislang durch das System fielen.  

 

Ebenfalls positiv ist, dass das SBGG mit Artikel 1, §12 rechtlich festhält, dass sich binär formu­lierte Gesetze, die in ihrer Auswirkung keine Unter­schei­dungen zwischen den Geschlechtern vorsehen, auch Menschen ohne Geschlechts­eintrag oder mit dem Eintrag divers berück­sich­tigen. 

 

Der aktuelle Entwurf enthält im Vergleich zu den im Juni 2022 vorge­stellten Eckpunkten einige Rückschritte. Zurück­zu­führen ist dies auf die voran­ge­gan­genen, von trans*feindlichen Akteur*innen geführten, öffent­lichen Debatten. Die Landes­fach­stelle Trans* und Landes­ko­or­di­nation Inter* vom Queeren Netzwerk Nieder­sachsen sehen Kritik­punkte im vorge­stellten Referen­ten­entwurf, welche die Selbst­be­stimmung von trans*, inter* und nicht-binären Menschen weiterhin einschränken. Uns ist wichtig den Entwurf konstruktiv zu kriti­sieren, ohne gleich­zeitig für einen Verwurf zu plädieren. Denn klar ist, wenn dieses Geset­zes­vor­haben verworfen wird, ist unsicher, wie die Chancen auf eine Abschaffung des TSGs und eine Entpa­tho­lo­gi­sierung von § 45b PStG in der nahen Zukunft stehen.  

Zentrale Kritik­punkte sind insbe­sondere die Regelungen für Minder­jährige, die angeführten Ausnah­me­fälle und Restrik­tionen, Dienst­pflichten im Vertei­di­gungsfall, der Verweis auf das Hausrecht, sowie das geplante Offen­ba­rungs­verbot.

 

Im vorlie­genden Entwurf verbessert sich die Situation für Minder­jährige nicht. Nach wie vor sind Jugend­liche zwischen 14 und 18 Jahren bei der Änderung ihres Vornamens und/oder Perso­nen­standes auf die Einwil­ligung ihrer Sorge­be­rech­tigten angewiesen (§3). Werden Jugend­liche nicht von diesen unter­stützt, kann ein Famili­en­ge­richt hinzu­ge­zogen werden. Diese Regelung fördert nicht nur das Macht­ge­fälle zwischen Jugend­lichen und ihren Sorge­be­rech­tigten, sie ist auch mit Hürden verbunden und damit für junge TIN* Personen schwer durch­zu­setzen.  

 

Der Gesetz­entwurf ist darauf bedacht, den öffentlich immer wieder befürch­teten Missbrauch des Gesetzes zu erschweren So legt der Referen­ten­entwurf fest, dass die Änderung von Perso­nen­stand und Vornamen erst nach Ablauf einer dreimo­na­tigen Frist in Kraft treten. Der Zeitraum von drei Monaten ist hierbei scheinbar nicht an ander­weitig übliche Fristen angelehnt, sondern willkürlich bestimmt. Zusätzlich sieht das Gesetz eine einjährige Sperr­frist für die erneute Änderung vor. Für inter­ge­schlechtlich geborene Menschen stellt der Entwurf in Hinsicht auf die Wartezeit und die Sperr­frist eine massive Verschlech­terung im Vergleich zur bishe­rigen Regelung dar. Der § 45b Perso­nen­stands­gesetz (PStG), nach welchem die Änderung sofort in Kraft tritt, entfällt mit dem Selbst­be­stim­mungs­gesetz. Nach diesem müssen inter* Personen zwar ein ärztliches Attest vorlegen, eine Sperr­frist oder Warte­zeiten enthält das Gesetz jedoch nicht.  

 

Standesbeamt*innen erhalten durch eine weitere Ausnah­me­re­gelung einen großen Entschei­dungs­spielraum, welcher zu erneuter Fremd­be­stimmung führen kann. So kann die Eintragung der Erklärung von Standesbeamt*innen abgelehnt werden, wenn ein „offen­sicht­licher Missbrauch“ vorliegt. In der Vergan­genheit wurden mehrfach Änderungen nach dem § 45b PStG trotz des Vorliegens aller notwen­digen Dokumente nicht nachvoll­ziehbar abgelehnt. Vor dem Hinter­grund dieser Erfah­rungen müssen sämtliche Möglich­keiten der Willkür verhindert werden. 

 

Ein weitere Kritik­punkt liegt bei der Regelung zur Änderung von männlichen Geschlechts­ein­trägen im Spannungs- und Vertei­di­gungsfall vor. Hier ist nicht klar geregelt, ob die zwei Monats­frist ab Abgabe der persön­lichen Erklärung gilt oder erst nach dem Wirksam­werden mit der dreimo­na­tigen Frist.  

 

Die Geset­zes­be­gründung betont, dass aus anderen Ländern, die ähnliche Gesetze verab­schiedet haben, keine Missbrauchs­fälle bekannt sind. Hier entsteht eine Diskrepanz zwischen Datenlage und dem Gesetz­entwurf der Bundes­re­gierung. 

 

Die Einfluss­nahme queer­feind­licher Diskurse zeigt sich vor allem in der Betonung bestehenden Rechts. Während die Einbringung des Hausrechts in der Geset­zes­be­gründung angebracht ist, ist ihr Verweis im Geset­zestext unter §6 (2) mehr als beunru­higend. Statt voraus­zu­setzen, dass Hausrecht und AGG durch das SBGG unberührt bleiben, liest sich der Satz als Auffor­derung das Hausrecht gegen (vermeint­liche) TIN* Personen durch­zu­setzen und Ausschlüsse zu fördern. Damit befeuert der Entwurf Vorur­teile gegenüber TIN* Personen und trägt zur syste­ma­ti­schen Diskri­mi­nierung bei, anstatt diese abzubauen.   

 

Während generell positiv hervor­zu­heben ist, dass das Offen­ba­rungs­verbot auch rückwirkend auf TSG und § 45b PStG bußgeld­be­währt ist, bleibt fraglich, wie prakti­kabel die Umsetzung ist. Um den Anspruch geltend zu machen, muss das Verwenden alter Vornamen und Anreden als schädlich befunden und gleich­zeitig nachge­wiesen werden. Des Weiteren formu­liert der Geset­zestext Ausnahmen für das Offen­ba­rungs­verbot für Kinder und Ehepartner*innen, die nach der Änderung von Geschlechts­eintrag und/oder Vornamen in ein familiäres Verhältnis mit der entspre­chenden Person gekommen sind. Hier wird die Möglichkeit geschaffen das selbst­be­stimmte Coming Out gegenüber Kindern und Ehepartner*innen rechtlich zu umgehen. Auch in familiären Nahbe­zie­hungen sollte es immer der jewei­ligen Person offen­stehen, ob sie ihren bei Geburt gegebenen Perso­nen­stand und Vornamen teilen möchte. 

 

Ein weiterer Kritik­punkt liegt in den Regelungen zur Eltern­schaft. Die Fortschreibung der im TSG festge­schrie­benen Handhabe, dass trans* Eltern mit falschen Namen und Perso­nen­stand in der Geburts­ur­kunde vermerkt werden, wurde im Entwurf übernommen. Aufgrund der geplanten Refor­mierung des Abstam­mungs­rechts handelt es sich hierbei nur um eine Übergangs­lösung. Diese bietet immerhin erste Erleich­te­rungen für TIN* Eltern­teile, indem sie sich als Elternteil anstatt Mutter oder Vater eintragen lassen können. Diese Interims­lösung stellt trotzdem keine vollum­fäng­liche recht­liche Anerkennung dar. 

 

Zentrale Punkte ergeben sich für das Land Nieder­sachsen aus dem Referen­ten­entwurf in Bezug auf Beratungs­struk­turen, Regelungen im schuli­schen Kontext und Haftbe­din­gungen.

 

Aufgrund der wegfal­lenden Begut­ach­tungs­praxis bedeutet dieser Entwurf vor allem eine Entlastung der ohnehin strapa­zierten Versor­gungs­struktur in Psycho­the­rapie und Psych­iatrie. Somit werden voraus­sichtlich Ressourcen zur Ermög­li­chung medizi­ni­scher Transi­tionen frei. Da insbe­sondere viele Jugend­liche und deren sorge­be­rech­tigten Personen Entschei­dungen nicht ohne Unter­stützung treffen, ist gleich­zeitig von vermehrten Anfragen an Beratungs­an­ge­boten und Peerbe­ra­tungen zu rechnen. Die bereits jetzt notwendige Verbes­serung der Förder­struk­turen für Beratungs­stellen in Nieder­sachsen wird durch das geplante Vorhaben entspre­chend verstärkt. Die Bundes­re­gierung beabsichtigt Beratungs­an­gebote weiter auszu­bauen, jedoch fehlt es im Gesetz­entwurf an konkreten Maßnahmen zur Umsetzung. 

 

Besonders in Bezug auf Nieder­sachsen, wo es weiterhin an einer Regelung bzgl. der Änderung von Vornamen und Geschlecht in Schul­akten und Zeugnissen ohne eine recht­liche Änderung dieser Angaben fehlt, ist auch der §6 (1) kritisch zu sehen. Dieser legt fest, dass aktueller Vornamen und Geschlechts­eintrag im Rechts­verkehr maßgeblich sind. Handlungs­spiel­räume, die bisher wohlwollend im Sinne der Schüler*innen genutzt werden konnten, werden dadurch geschlossen. Entspre­chend ist es zentral, dass das nieder­säch­sische Kultus­mi­nis­terium zeitnah eine Regelung diesbe­züglich, ähnlich bspw. der Mitteilung der Senatorin für Kinder in Bildung in Bremen, erlässt.   

 

Unklar bleibt auch, wie in der Praxis der Umgang mit Menschen ohne deutsche Staats­bür­ger­schaft und die Zuschreibung von Geschlecht bei der Geburt aussehen werden. Da Justiz­voll­zugs­an­stalten den Ländern unter­stehen, sind die Auswir­kungen auf Haftbe­din­gungen zurzeit noch unklar.  

 

Während sich also in Teilen der Einfluss rechter und queer­feind­licher Diskurse aufden Referen­ten­entwurf heraus­lesen lässt, ist es im Kern ein zentraler und überfäl­liger Schritt zur Verbes­serung der Situation von TIN* Personen in der Bundes­re­publik Deutschland. Die Landes­ko­or­di­nation Inter* und die Landes­fach­stelle Trans* des Queeren Netzwerk Nieder­sachsens sind gespannt auf die weiteren Entwick­lungen. 

 

Stellung­nahme als PDF

Nach langer Wartezeit wurde ein Referent*innen-Entwurf des sog. Selbst­be­stim­mungs­ge­setzes veröf­fent­licht. Inter­ge­schlecht­liche Menschen e.V. begrüßt den Entwurf als solchen, da durch ihn gesetz­liche Regelungen geschaffen werden sollen, die den Vorgang der Perso­nen­stands- und Vorna­mens­än­derung für trans*, nicht-binäre und inter­ge­schlecht­liche Personen verein­heit­lichen sollen. Diese Verein­heit­li­chung soll vor allem Rechts­si­cherheit für trans*, nicht-binäre und inter­ge­schlecht­liche Personen schaffen. Der aktuell vorlie­gende Referent*innen-Entwurf erfüllt dieses Ziel jedoch nur teilweise, wie der Stellung­nahme von Inter­ge­schlecht­liche Menschen e.V. zu entnehmen ist.

Diese Fortbildung befähigt psycho­so­ziale Berater*innen dazu inter­ge­schlecht­liche Menschen und deren Angehörige kompetent zu beraten. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn Berater*innen das gesell­schaftlich weit verbreitete Bild geschlecht­licher Binarität hinter­fragen und sich emotional auf Berichte inter­ge­schlecht­licher Erfahrungsexpert*innen und deren Angehörige einlassen. So können sie den bislang vorherr­schenden patho­lo­gi­sie­renden und normie­renden Blick auf Inter­ge­schlecht­lichkeit aufgeben. Es werden zudem aktuelle recht­liche Grund­lagen beleuchtet und abschließend verschiedene Beratungs­felder in den Blick genommen.

Zielgruppe der Fortbildung sind Menschen, die bereits profes­sio­nelle Beratung durch­führen und sich für die Beratung von inter­ge­schlecht­lichen Menschen fortbilden möchten. Die Fortbildung findet in vier Modulen in der Akademie Waldschlösschen statt.

Weitere Infor­ma­tionen zur Weiter­bildung, sowie Möglich­keiten zur Anmeldung sind hier zu finden.

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