Presseerklärung des QNN: Hannover, 04.03.2015
Die Regierungsparteien SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie die FDP beabsichtigen, das Merkmal „sexuelle Identität“ in den Gleichheitsartikel 3 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung aufzunehmen sowie den Begriff „Rasse“ zu streichen oder zu ersetzen. Der Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen des Niedersächsischen Landtages führte dazu am 04.03.2015 eine Anhörung durch. Neben dem Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Niedersachsen Bremen waren dazu insbesondere Menschen aus der Wissenschaft zu Stellungnahmen eingeladen.
Im Mittelpunkt der Anhörung stand das Für und Wider der Streichung oder Ersetzung des Begriffs „Rasse“. Deutlich unstrittiger war die Frage, ob der Begriff der „Sexuellen Identität“ hinzugefügt werden sollte. Hierfür votierte eine deutliche Mehrheit der Stellungnahmen, u.a. der LSVD Niedersachsen Bremen im mündlichen Vortrag von Manfred Bruns. Inhaltliche Bedenken wurden dagegen nicht vorgetragen. Eine ablehnende Haltung zu diesem Vorschlag bezog sich eher auf die Frage, ob die Verfassung überhaupt geändert werden sollte, wie z.B. Prof. Starck es thematisierte. Von untergeordneter Bedeutung war dagegen die Erörterung der Frage, ob die Ergänzung des Merkmals „sexuelle Identität“ für die Strafbarkeit von pädosexuellen Handlungen relevant wäre: Sie ist es nicht, wie übereinstimmend festgestellt wurde.
Eine Verfassungsänderung ist trotz der deutlichen Befürwortung in der Anhörung allerdings nicht zu erwarten. Erst wenn auch Abgeordnete der CDU dem Vorhaben zustimmen würden, wäre die erforderliche 2/3 Mehrheit möglich. Das ist jedoch unwahrscheinlich. So formulierte MdL Lutz Winkelmann, CDU, er „fühle sich mit der Verfassung wohl“.
Thomas Wilde