, , , ,

„Diskussion in Nieder­sachsen, ob „Sexuelle Identität“ in die Landes­ver­fassung aufge­nommen werden soll

Presse­er­klärung des QNN: Hannover, 04.03.2015

Die Regie­rungs­par­teien SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie die FDP beabsich­tigen, das Merkmal „sexuelle Identität“ in den Gleich­heits­ar­tikel 3 Abs. 3 der Nieder­säch­si­schen Verfassung aufzu­nehmen sowie den Begriff „Rasse“ zu streichen oder zu ersetzen. Der Ausschusses für Rechts- und Verfas­sungs­fragen des Nieder­säch­si­schen Landtages führte dazu am 04.03.2015 eine Anhörung durch. Neben dem Lesben- und Schwu­len­verband (LSVD) Nieder­sachsen Bremen waren dazu insbe­sondere Menschen aus der Wissen­schaft zu Stellung­nahmen einge­laden.

Im Mittel­punkt der Anhörung stand das Für und Wider der Strei­chung oder Ersetzung des Begriffs „Rasse“. Deutlich unstrit­tiger war die Frage, ob der Begriff der „Sexuellen Identität“ hinzu­gefügt werden sollte. Hierfür votierte eine deutliche Mehrheit der Stellung­nahmen, u.a. der LSVD Nieder­sachsen Bremen im mündlichen Vortrag von Manfred Bruns. Inhalt­liche Bedenken wurden dagegen nicht vorge­tragen. Eine ableh­nende Haltung zu diesem Vorschlag bezog sich eher auf die Frage, ob die Verfassung überhaupt geändert werden sollte, wie z.B. Prof. Starck es thema­ti­sierte. Von unter­ge­ord­neter Bedeutung war dagegen die Erörterung der Frage, ob die Ergänzung des Merkmals „sexuelle Identität“ für die Straf­barkeit von pädose­xu­ellen Handlungen relevant wäre: Sie ist es nicht, wie überein­stimmend festge­stellt wurde.

Eine Verfas­sungs­än­derung ist trotz der deutlichen Befür­wortung in der Anhörung aller­dings nicht zu erwarten. Erst wenn auch Abgeordnete der CDU dem Vorhaben zustimmen würden, wäre die erfor­der­liche 2/3 Mehrheit möglich. Das ist jedoch unwahr­scheinlich. So formu­lierte MdL Lutz Winkelmann, CDU, er „fühle sich mit der Verfassung wohl“.

Thomas Wilde

PDF Presse­er­klärung QNN vom 04.03.15 — Sexuelle Identität

Skip to content