Am 01.11.2024 tritt das Selbst­be­stim­mungs­gesetz (SBGG) in Kraft. Dieses Gesetz ermög­licht es trans*, inter* und nicht-binären Personen, ihre Geschlechts­iden­tität rechtlich selbst­be­stimmt zu ändern. Während das QNN den Fortschritt in der Bundes­ge­setz­gebung begrüßt, sind die erfor­der­lichen Trans*Beratungsstrukturen in Nieder­sachsen immer noch nicht ausrei­chend entwi­ckelt und finan­ziert.

 

Steigender Beratungs­bedarf unzurei­chend gedeckt
Nach § 3 SBGG sind Kinder, Jugend­liche sowie ihre Sorge­be­rech­tigten vor Änderung ihres Geschlechts­ein­trages und des Namens zur Beratung verpflichtet. Diese Regelung wird nicht nur von Fachver­bänden als unange­mes­sener Eingriff in den persön­lichen Lebens­be­reich kriti­siert, sondern sie erfordert auch ausrei­chende Kapazi­täten in den Trans*Beratungsstellen.

„Bereits in den letzten fünf Jahren sind die Trans*Beratungszahlen in Nieder­sachsen um 75% gestiegen und mit Einführung des SBGG ist ein weiterer Anstieg zu erwarten“ berichtet Robin Ivy Osterkamp von der Landes­fach­stelle Trans* im QNN und ergänzt: „Trotzdem wird immer noch ein Großteil der Beratungs­arbeit in Nieder­sachsen auf ehren­amt­licher Basis organi­siert und ist in den ländlichen Regionen kaum verfügbar.“

 

Forderung nach nachhal­tigen Struk­turen
„Wir fordern daher seit langem den flächen­de­ckenden Ausbau einer haupt­amt­lichen Trans*Beratungsstruktur in Nieder­sachsen und deren nachhaltige Finan­zierung“, sagt QNN-Geschäfts­führer Nico Kerski.

Das QNN hat dem Nieder­säch­si­schen Sozial­mi­nis­terium 2023 ein entspre­chendes Ausbau­konzept vorgelegt und mit den neu veröf­fent­lichten ‚Quali­täts­stan­dards für psycho­so­ziale Trans*Beratung in Nieder­sachsen‘ die weitere fachliche Grundlage dafür gelegt. „Nun fehlt nur noch der politische Wille dem Beratungs­bedarf von trans*, inter* und nicht-binären Personen in unserem Land gerecht zu werden“, so Kerski.

 

 

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MEHR ZUM THEMA

 

Quali­täts­stan­dards für die psycho­so­ziale Trans*beratung in Nieder­sachsen

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Allge­meine Infor­ma­tionen zum Selbst­be­stim­mungs­gesetz – Infor­ma­ti­ons­website eines breiten Bündnisses von TIN-Organi­sa­tionen

sbgg.info

 

 

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Ab dem 01.08.2024 ist es möglich eine Änderung nach dem Selbst­be­stim­mungs­gesetz (SBGG) beim Standesamt anzumelden! Damit tritt der erste Teil des Gesetzes in kraft und ermög­licht es, nach der dreimo­na­tigen Warte­frist direkt im November das eigent­liche Gesetz in Anspruch zu nehmen. Und obwohl die Änderung jetzt viel leichter ist, als es bspw. beim TSG noch der Fall war, gibt es trotzdem eine Menge Fragen dazu, wie das Gesetz in Anspruch genommen werden kann.

 

Ein breites Bündnis aus Aktvist*innen und Vereinen hat sich gemeinsam mit Jurist*innen zusam­men­ge­setzt und erste Infos zum Gesetz — und vor allem zur Anmeldung — zusam­men­ge­tragen. Ab dem 23.07. findet ihr unter SBGG.info möglichst viele Infos zum neuen Gesetz und seiner Anwendung, aber auch Einord­nungen und Kritik.

 

In Zukunft soll die Seite weiter ausgebaut werden. Dazu gehören Kommen­tie­rungen der einzelnen Paragrafen, aber auch Erfah­rungs­be­richte mit dem Gesetz und Hinweise zu bestimmten Proble­ma­tiken, die auftreten können.

 

Neben bspw. BVT*, dgti und der TINRechts­hilfe war auch das QNN an der Erstellung der Seite beteiligt.

Die Landes­fach­stelle Trans* hat gemeinsam mit den Trans*Beratungen in Nieder­sachsen Quali­täts­stan­dards für die psycho­so­ziale Trans*Beratung heraus­ge­geben. Aber was heißt das eigentlich? Und vor allem: Was heißt das für Menschen, die Trans*Beratung in Anspruch nehmen wollen oder schon in Anspruch genommen haben? Auf dieser Seite haben wir wichtige Infor­ma­tionen für Ratsu­chende zusam­men­ge­tragen, damit klar ist, worum es eigentlich geht.

 

Wichtig: Es wird von Trans*Beratung gesprochen. Trans* meint hier alle Menschen, die sich nicht mit dem Geschlecht identi­fi­zieren, das ihnen bei der Geburt zugeschrieben wurde. Egal, ob sie dabei innerhalb der Binarität Mann-Frau verortet sind oder außerhalb, z.B. nicht-binär leben. Wir wissen, dass der Begriff der Vielfalt unserer Commu­nities nicht ganz gerecht werden kann, nutzen ihn aber, weil er dieser Vielfalt am nächsten kommt und ihn die meisten Menschen kennen.

Was ist Trans*Beratung?

Trans*Beratung ist, wenn zu den ganz spezi­ellen Anliegen und Fragen von trans* Personen und ihren Zu- und Angehö­rigen beraten wird. Dazu gehört vor allem alles zum Thema Geschlechts­an­glei­chung/Transition – also z.B. wie stelle ich einen Antrag auf Kosten­über­nahme, wie funktio­niert eine Vorna­mens­än­derung — aber auch zu Coming Out, Diskri­mi­nierung und vielen anderen Bereichen. In der Trans*Beratung sind natürlich auch Menschen willkommen, die Unter­stützung in ihrer Identi­täts­findung suchen oder An- und Zugehörige von trans* Menschen. Alle sind mit ihren Anliegen willkommen.

 

Die Beratung folgt bestimmten Methoden und Rahmen­be­din­gungen und auch Verpflich­tungen. Sie funktio­niert also etwas anders als die Beratung, die es z.B. von der Leitung einer Selbst­hil­fe­gruppe gibt. Außerdem ist Trans*Beratung speziell auf Trans*Themen fokus­siert. Das heißt, dass Trans*Beratende nicht z.B. eigentlich Famili­en­be­ratung machen, aber auch ein bisschen was zum Thema trans* wissen, sondern sie sind auf Trans*Themen spezia­li­siert.

 

In den meisten Fällen sind es auch trans* Personen, die die Trans*Beratung anbieten und durch­führen (Peer-Beratung). Dadurch haben die Beratenden oft noch detail­lier­teres Wissen und können die Anliegen von Ratsu­chenden anders nachvoll­ziehen. Es gibt aber auch Beratungs­an­gebote von cis Personen, also solchen, die nicht selbst trans* sind. Je nachdem, worum es in der Beratung geht und womit sich Menschen wohlfühlen, können beide Beratungs­formen ihre Vorteile haben.

 

Für die Trans*Beratung sind keine Vornamens/Personenstandsänderung oder medizi­nische Anglei­chungs­schritte nötig. Die Trans*Beratung ist auch, anders als z.B. die Begleit­the­rapie, nicht mit medizi­ni­schen Maßnahmen verknüpft. Das heißt, sie bietet einen Raum, der oftmals offener ist als ein thera­peu­ti­sches Setting. Sie kann aber helfen, gute Mediziner*innen und Therapeut*innen zu finden, die eine Transition begleiten.

Was sind Quali­täts­stan­dards?

Qua­li­täts­stan­dards sind dazu da, ein Min­dest­maß an Qua­li­tät und über­grei­fen­de Kri­te­ri­en für etwas fest­zu­hal­ten. Das kann sich z.B. auf Aus­stat­tung oder Dienst­leis­tun­gen bezie­hen. In Bezug auf die Qua­li­täts­stan­dards zur psy­cho­so­zia­len Trans*Beratung in Nie­der­sach­sen bedeu­tet das, dass fest­ge­legt wird, wie Trans*Beratung ablau­fen soll­te. Es wer­den also Kri­te­ri­en auf­ge­lis­tet, an die sich die Bera­ten­den hal­ten sol­len. Die Qua­li­täts­stan­dards for­mu­lie­ren einen Min­dest­stan­dard, zei­gen also auf, was auf jeden Fall ein­ge­hal­ten wer­den soll­te. Es gibt auch einen erwei­ter­ten Stan­dard, also Mög­lich­kei­ten, wie Trans*Beratungen ihre Bera­tung noch bes­ser machen kön­nen. Der erwei­ter­te Stan­dard ist aber kei­ne Pflicht.

 

Quali­täts­stan­dards sind wich­tig, um mög­lich zu machen, dass Men­schen, die in die Bera­tung gehen, wis­sen, was sie erwar­ten kön­nen. Außer­dem hilft es, zu erken­nen, ob fachlich gute Trans*Beratung geleis­tet wur­de. Die Qua­li­täts­stan­dards sind auch wich­tig, damit die Poli­tik sieht, dass die Trans*Beratung eine gute Arbeit macht und, dass mit bestimm­ten Qua­li­fi­ka­tio­nen und Hal­tun­gen gear­bei­tet wird.

Wie funktio­nieren die Quali­täts­stan­dards?

Die­se Qua­li­täts­stan­dards sind eine Selbst­ver­pflich­tung. Das heißt, es wird nicht über­prüft, ob die Stan­dards ein­ge­hal­ten wer­den, son­dern die Bera­tungs­an­ge­bo­te sagen selbst, dass es ihnen wich­tig ist, sich an die­se Stan­dards zu hal­ten. Das ist der ers­te Schritt, um ein gutes Bera­tungs­an­ge­bot für Nie­der­sach­sen zu ermög­li­chen. Men­schen, die Bera­tung suchen, kön­nen die Qua­li­täts­stan­dards lesen, um zu wis­sen, was sie von einer Bera­tung erwar­ten kön­nen. Das kann auch hel­fen der Bera­tungs­stel­le Rück­mel­dung zu geben, was gut gelaufen ist und was nicht. So kann das Ange­bot stän­dig ver­bes­sert wer­den.

 

Im Moment gilt die aller­erste Version der Standards, die 2024 veröf­fent­licht wurde. Damit die Standards aktuell bleiben, werden sie regel­mäßig überar­beitet. Die nächste Überar­beitung findet 2026 statt.

Was steht in den Quali­täts­stan­dards?

Die Qualität der Trans*Beratung wird anhand von drei Aspekten festge­halten: Quali­fi­kation, Rahmen­be­din­gungen zur Beratung und Quali­täts­si­cherung. Zusam­men­ge­fasst sollen die Beratenden bestimmte Voraus­set­zungen erfüllen, um Beraten zu dürfen (Quali­fi­kation), sicher­stellen, dass ihr Angebot auf eine bestimmte Art und Weise zugänglich ist und durch­ge­führt wird (Rahmen­be­din­gungen zur Beratung) und, dass ein ständiger Verbes­se­rungs­prozess angestrebt wird (Quali­täts­si­cherung). Mit einem Blick in die Quali­täts­stan­dards können Ratsu­chende also wissen, was sie von der Beratung erwarten können und eventuell auch feststellen, woran es lag, wenn die Beratung mal nicht so zufrie­den­stellend war.

 

Mehr Infos und welche Beratungs­stellen sich an die Quali­täts­stan­dards halten, findest du bald hier.

 

Du hast noch Fragen oder Anmer­kungen zu den Quali­täts­stan­dards? Dann melde dich gerne mit einer Mail an trans@qnn.de

Es ist soweit! Nach langer Arbeit gemeinsam mit den Trans*Beratungen in Nieder­sachsen sind nun endlich die Quali­täts­stan­dards für die psycho­so­ziale Trans*Beratung in Nieder­sachsen veröf­fent­licht. Diese Standards stellen einen wichtigen Punkt in der Profes­sio­na­li­sierung der Community-basierten Beratungs­arbeit dar. Vor allem sind sie auch Teil der Wertschätzung für die wichtige und immer relevantere Arbeit der Trans*Beratungen, die größten­teils weiterhin ehren­amtlich agiert.

 

Die Quali­täts­stan­dards stellen eine Selbst­ver­pflichtung dar. Somit bieten sie eine Leitlinie zum Umgang in und mit der Beratung und sind auch für Ratsu­chende eine Orien­tie­rungs­hilfe, was sie in der Trans*Beratung erwarten können. Dabei werden die unter­schied­lichen Möglich­keiten und Beson­der­heiten von Beratenden bedacht, egal ob trans*, cis, ehren­amtlich oder haupt­be­ruflich beratend.

 

Mehr Infor­ma­tionen zu den Standards finden sich hier.

Die Standards gibt es als PDF-Download.

In gedruckter Form können sie zukünftig hier bestellt werden.

Trans*, inter* und nicht-binäre Menschen erwarten von der Gesund­heits­ver­sorgung genau das, was sich alle Menschen von ihr erhoffen: Eine indivi­duelle Versorgung entspre­chend ihrer aktuellen Bedarfe. Trans*, inter* und nicht-binäre Menschen erleben jedoch oft, dass oft nur wenig über ihre Körper und spezi­fi­schen Bedürf­nisse bekannt ist. Auch in medizi­ni­schen Einrich­tungen erleben sie oft Unsicher­heiten beim Personal und entwi­ckeln daher teilweise eine Ferne zum Gesund­heits­wesen. Gleich­zeitig sind trans*, inter* und nicht-binäre Personen von erhöhten Gesund­heits­krisen betroffen, denn Diskri­mi­nierung und Minder­hei­ten­stress machen krank. 

 

Der Fachtag “Geschlecht­liche Vielfalt in der Gesund­heits­ver­sorgung” möchte allen Anwesenden ermög­lichen, in den Austausch über diese Bedarfe zu kommen. Er richtet sich an Pflege­per­sonal, Hebammen und Entbindungshelfer*innen, Ärzt*innen, sowie Studie­rende und Auszu­bil­dende im Gesund­heits­wesen.  

 

Auf diesem Fachtag werden in Vorträgen und Workshops die spezi­ellen Bedarfe und Anfor­de­rungen von Trans*, inter* und nicht-binäre Menschen gemeinsam disku­tiert. Es wird zudem Möglich­keiten zum Austausch und zur Vernetzung geben. 

 

Programm und Anmeldung folgen bald hier.

Zur Abstimmung über das Selbsbe­stim­mungs­gestz im Bundestag wurde auch Robin Ivy Osterkamp von der Landes­fach­stelle Trans* vom Team der Sat1 Regional Nachrichten inter­viewed.

 

Grund­sätzlich begrüßt das QNN die Einführung des Selbst­be­stim­mungs­ge­setzes, gleich­zeitig ist das Gesetz weit davon entfernt perfekt zu sein und stellt eine Kompro­miss­lösung dar. Vor allem die Debatten — sowohl medial als auch im Bundestag — waren vor allem durch ihre Trans*Feindlichkeit aufge­fallen. Trotzdem gibt das Gesetz vielen Menschen in Zukunft die Möglichkeit ihren Geschlechts­eintrag und Vornamen zumindest selbst­be­stimmter zu ändern.

 

 

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Heute berät der Deutsche Bundestag abschließend das ‚Gesetz über die Selbst­be­stimmung in Bezug auf den Geschlechts­eintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften‘ — kurz Selbst­be­stim­mungs­gesetz (SBGG).

 

Das QNN und seine Landes­fach­stelle Trans* begrüßen das SBGG, da es eine deutliche Verbes­serung gegenüber dem zurzeit gültigen, und vom Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt mehrfach aufgrund verfas­sungs­wid­riger Regelungen geänderten, sogenannten Trans­se­xu­el­len­gesetz ist. Es ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des Grund­rechts auf freie Entfaltung der Persön­lichkeit auch für trans*, inter­ge­schlecht­liche und nicht-binäre Menschen.

 

„Wir sind uns aber bewusst, dass das Gesetz bei weitem nicht perfekt ist. Gerade das Gesetz­ge­bungs­ver­fahren zum SBGG hat gezeigt, wie aktuelle queer­feind­liche Diskurse den ursprüng­lichen Geset­zes­entwurf negativ beein­flusst haben. Daher ist es jetzt Zeit, das Recht auf Selbst­be­stimmung gesetzlich abzusi­chern“, sagt Robin Ivy Osterkamp von der Landes­fach­stelle Trans*.

 

Für Nieder­sachsen bedeutet die heutige Geset­zes­än­derung, dass der seit Jahren wachsende Beratungs­bedarf für trans* und nicht-binäre Menschen weiter steigen wird, da dieser nun auch für junge Menschen gesetzlich vorge­schrieben werden soll. „Die in weiten Teilen rein ehren­amt­lichen trans* Beratungs­struk­turen sind jedoch schon jetzt überlastet und besonders im ländlichen Raum kaum anwesend. Zwar können in diesem Jahr aus Mitteln der politi­schen Liste einmalig Beratungs­an­gebote gefördert werden — bereits zu Jahresende ist nach derzei­tiger Haushalts­planung aber schon wieder Schluss.  Wir fordern hier eine nachhaltige finan­zielle Absicherung durch das Sozial­mi­nis­terium“, sagt QNN-Geschäfts­führer Nico Kerski.

 

Presse­mit­teilung zum Download

 

Mehr zum Thema

 

Entwurf eines Gesetzes über die Selbst­be­stimmung in Bezug auf den Geschlechts­eintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drs. 20/9049)

 

Broschüre ‚Soll Geschlecht jetzt abgeschafft werden? 12 Antworten auf Fragen zum Thema Selbst­be­stim­mungs­gesetz und Trans*geschlechtlichkeit‘

Kacheln in verschiedenen Blautönen. Manche Kacheln sind mit weißen Silhouetten von Meerestieren versehen.

Sport ist für vie­le trans*, inter* und nicht-binä­re Per­so­nen eine Frei­zeit­be­schäf­ti­gung, die mit viel Unsi­cher­heit ein­her­geht. Vor allem beim Schwim­men sind nicht nur die Umklei­den und Duschen oft ein Pro­blem, son­dern auch die Bade­klei­dung und die damit ver­bun­de­ne Sicht­bar­keit des Kör­pers sind in Schwimm­bä­dern meist nicht ange­nehm oder ver­ur­sa­chen Dys­pho­rie.

 

Um für trans*, inter* und nicht-binä­re Men­schen einen siche­ren Raum zum Schwim­men zu schaf­fen, orga­ni­sie­ren die Lan­des­fach­stel­le Trans* und die Lan­des­ko­or­di­na­ti­on Inter* gemein­sam mit regio­na­len Partner*innen All Bodies Swim!

 

Ein­ge­la­den sind alle trans*, inter und sich nicht geschlecht­lich binär ver­ord­nen­den Per­so­nen, die ger­ne schwim­men und sich hier­für einen geschütz­ten Ort wün­schen. Freund*innen und Ange­hö­ri­ge in Beglei­tung sind eben­falls herz­lich will­kom­men.

 

Die Schwimm­hal­len sind wäh­rend der genann­ten Schwimm­zei­ten aus­schließ­lich für uns reser­viert. Es gibt Gemein­schafts­um­klei­den sowie Ein­zel­ka­bi­nen. Alle kön­nen die Umklei­den nut­zen, in denen sie sich am wohls­ten und sichers­ten füh­len.

 

Es gibt kei­ne kör­per­be­zo­ge­nen Vor­schrif­ten bezüg­lich der Schwimm­klei­dung. Ein­zig ver­blei­ben­de Beklei­dungs­vor­schrift: Beklei­dungs­stü­cke müs­sen aus einem Funk­ti­ons­stoff sein (z.B. kei­ne Baum­wol­le).

 

Alle Teil­neh­men­den ver­pflich­ten sich frei­wil­lig dazu, die Kör­per oder die Beklei­dung ande­rer Gäs­te nicht zu mus­tern, anzu­star­ren oder zu kom­men­tie­ren und die Gren­zen ande­rer Gäs­te zu ach­ten und zu respek­tie­ren.

 

Schwimm­kennt­nis­se sind Pflicht!

Eintritt frei.

Hannover:

 

Hal­len­bad Ander­ten
Eis­teich­weg 9
30559 Han­no­ver

 

Zu errei­chen via
S3, S7 (Rich­tung Cel­le) Hal­te­stel­le Han­no­ver Ander­ten-Mis­burg
5 (Rich­tung Ander­ten) Hal­te­stel­le Königs­ber­ger Ring

In Koope­ration mit

Logo TSV Anderten GmbH
Logo Landeshauptstadt Hannover
Logo der SHG TransParenz im Andersraum
Termine
November 2024
Dezember 2024

Braun­schweig:

 

Bürger­Ba­dePark
Nimes-Straße 1
38100 Braun­schweig

 

Zu erreichen via
419, 461 Halte­stelle am Wassertor
601, 620 Halte­stellen am Wassertor, John‑F.-Kennedy-Platz, Friedrich-Wilhelm-Platz
1, 2, 10 Halte­stellen John‑F.-Kennedy-Platz, Friedrich-Wilhelm-Platz

In Koope­ration mit

Banner des SLS Braunschweig e,V.
Logo der Stadt Braunschweig
Logo des VSE
Logo BürgerBadePark

Ein Projekt von

Logo Landesfachstelle Trans*

All Bodies Swim in Braun­schweig wird gefördert von

Logo stadt Braunschweig Büro Migration
Logo Demokratie Leben
Kacheln in verschiedenen Blautönen. Manche Kacheln sind mit weißen Silhouetten von Meerestieren versehen.

Das Schwimm­an­gebot für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen, All Bodies Swim, fällt aufgrund von Repara­tur­ar­beiten im Hallenbad Anderten bis mindestens einschließlich November 2023 geschlossen. In der Zwischenzeit könnt ihr jedoch das Schwimm­an­gebot in Braun­schweig nutzen. Alle Infos dazu findet ihr hier!

Wir halten auch auf dem Laufenden!

Sticker auf einer Säule "Trans* People are wellcome here"

Die Landes­fach­stelle Trans* hat am 12.07.2023 die nieder­säch­si­schen Trans*Beratungen in die Landes­haupt­stadt einge­laden, um gemeinsam über zukünftige Quali­täts­stan­dards zu tagen. Ein solches Papier, das die Qualität der Trans*Beratungen in Nieder­sachsen festhält und nach außen trans­parent macht, war schon länger geplant. Nun geht es endlich an die Umsetzung: Die Landes­fach­stelle Trans* hat hierfür einen Entwurf erstellt, der gemeinsam mit den Beratungs­an­ge­boten durch­ge­sprochen und verab­schiedet wird. Für den ersten Entwurf wurden wichtige Aspekte für die Beratungs­struktur aus den Angeboten eingeholt und bereits existie­rende Standards und Leitfäden zur Beratung von queeren und trans* Menschen berück­sichtigt. Diese werden nun im weiteren Prozess bedarfs- und praxis­ori­en­tiert auf die nieder­säch­sische Beratungs­land­schaft angepasst. Ziel ist es, in einem parti­zi­pa­tiven Prozess gemeinsame Standards zu verab­schieden, in denen sich unter Anderem auf Haltung, Quali­fi­kation und Quali­täts­si­cherung in der Trans*Beratung geeinigt wird. Gleich­zeitig zeigt die Arbeit an den Standards, dass die fachlich hochqua­li­fi­zierten Angebote aufgrund mangelnder Förderung in ihrer Arbeit einge­schränkt werden.

 

Beim Auftakt waren acht der elf nieder­säch­si­schen Angebote vertreten. In den Gesprächen wurde vor allem sichtbar, wie divers die Beratungs­land­schaft in Hinblick auf Ehrenamt und Umsetzung des Peer-Ansatzes ist. Gleich­zeitig zeigte sich auch das gemeinsame Interesse an einer gesicherten fachlich profes­sio­na­li­sierten Trans*Beratung im Land Nieder­sachsen. Es sind weitere Termine geplant, um die Standards gemeinsam zu vervoll­stän­digen. Die Quali­täts­stan­dards soll sich dann an alle Stellen richten, die psycho­so­ziale Trans*Beratung anbieten.

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