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Selbst­be­stim­mungs­gesetz

Unter einem Selbst­be­stim­mungs­gesetz wird ein Gesetz verstanden, das es ermög­licht, Vornamen und Geschlechts­eintrag selbst­be­stimmt zu ändern. Deutschland ist mit Inkraft­treten des Selbst­be­stim­mungs­ge­setzes im November 2024 der zwölfte europäische Staat, der ein solches Gesetz verab­schiedet hat. Zuvor war die Änderung in Deutschland nur über das Trans­se­xu­el­len­gesetz (TSG) und § 45b des Perso­nen­stands­ge­setzes möglich. Diese Regulie­rungen verlangten jedoch medizi­nische Gutachten bzw. Atteste für eine recht­liche Transition, wodurch  eschlecht außerhalb der Cis-Norm patho­lo­gi­siert wurde. Durch das Selbst­be­stim­mungs­gesetz können Perso­nen­stand und Vornamen beim Standesamt nun durch eine Erklärung geändert werden, ohne dass Gutachten oder weitere Unter­lagen benötigt werden.

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