Selbstbestimmungsgesetz
Unter einem Selbstbestimmungsgesetz wird ein Gesetz verstanden, das es ermöglicht, Vornamen und Geschlechtseintrag selbstbestimmt zu ändern. Deutschland ist mit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes im November 2024 der zwölfte europäische Staat, der ein solches Gesetz verabschiedet hat. Zuvor war die Änderung in Deutschland nur über das Transsexuellengesetz (TSG) und § 45b des Personenstandsgesetzes möglich. Diese Regulierungen verlangten jedoch medizinische Gutachten bzw. Atteste für eine rechtliche Transition, wodurch eschlecht außerhalb der Cis-Norm pathologisiert wurde. Durch das Selbstbestimmungsgesetz können Personenstand und Vornamen beim Standesamt nun durch eine Erklärung geändert werden, ohne dass Gutachten oder weitere Unterlagen benötigt werden.

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