Pansexualität/-romantik enthält das altgriechische Wort ‚pan‘ für ‚alles‘. Der Begriff beschreibt demnach die sexuelle und/oder romantische Anziehung zu Menschen aller Geschlechter oder unabhängig vom Geschlecht. Von der Bisexualität lässt sich die Pansexualität dadurch abgrenzen, dass bisexuelle Menschen sich zum eigenen und zu anderen, aber nicht unbedingt zu allen Geschlechtern hingezogen fühlen. Für diese Personen kann Geschlecht dabei ein wichtiger Faktor der Anziehung sein. Dies ist für pansexuelle Personen meist nicht der Fall. Zwischen den Begriffen bi- und pansexuell gibt es allerdings auch Überschneidungen. Entscheidend ist im Zweifelsfall immer, welche Selbstbezeichnung die jeweilige Person für sich wählt.
In Deutschland gehören zum Personenstand z. B. Geschlechtseintrag, Name, Geburtsdatum und Geburtsort. Darüber kann die juristische Identifikation eines Menschen erfolgen. In queeren Kontexten ist der Personenstand vor allem für die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrages relevant, z. B. wenn diese im Rahmen einer Transition geändert werden sollen. Inter*, trans* und nicht-binäre Menschen können diese Personenstandsangaben in Deutschland seit November 2024 ohne die Einschätzung Dritter über das Selbstbestimmungsgesetz ändern. Zuvor waren Atteste und psychologische Gutachten für diese Änderungen nötig.
Queeres Netzwerk Niedersachsen e.V.