QNN

Förderung

Seit 1993 fördert das Land Nieder­sachsen queere Themen und Projekte mit Zuwen­dungs­mitteln, welche vom Nieder­säch­si­schen Minis­terium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleich­stellung bereit­ge­stellt werden. Als Erstemp­fänger koordi­niert das QNN die Beantragung und Weiter­leitung dieser Förder­mittel.

QNN

Förderung

Seit 1993 fördert das Land Nieder­sachsen queere Themen und Projekte mit Zuwen­dungs­mitteln, welche vom Nieder­säch­si­schen Minis­terium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleich­stellung bereit­ge­stellt werden. Als Erstemp­fänger koordi­niert das QNN die Beantragung und Weiter­leitung dieser Förder­mittel.

Zuwendungs­rechtlicher Rahmen der Projekt­förderung

Die Förder­richt­linie definiert das QNN als Koordi­nie­rungs­stelle und Erstemp­fänger der Landes­för­derung für queere Themen. Es berät und begleitet die Projekt­träger und übernimmt den bürokra­ti­schen Prozess der Umsetzung einer Landes­för­derung. Es fungiert damit als Schnitt­stelle zwischen queeren Vereinen und Gruppen vor Ort und dem Landes­so­zi­alamt.

 

Das QNN finan­ziert und bewilligt daher nicht selber Projekt­för­de­rungen, sondern bereitet diese zusammen mit den Antrag­stel­lenden vor, bündelt Anträge, leitet als Erstemp­fänger die Förder­mittel direkt an die Projekt­träger weiter und weist abschließend deren ordnungs­gemäße Verwendung gegenüber dem Landes­so­zi­alamt nach.

 

Förderer ist das Nieder­säch­sische Minis­terium für Soziales, Gesundheit und Gleich­stellung. Bewilligt werden die Projekte durch das Nieder­säch­sische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der ‚Richt­linie über die Gewährung von Zuwen­dungen zur Förderung von Aktivi­täten für den Abbau von Diskri­mi­nie­rungen gleich­ge­schlechtlich orien­tierter, trans- oder inter­ge­schlecht­licher Menschen‘, aktuell in der Fassung vom 30.04.21.

Ablauf einer Projekt­för­derung

Projekt­be­an­tragung

  1. Im Vorfeld kann das QNN beraten, ob Projektidee und Förder­richt­linie zusam­men­passen.
  2. Der einge­hende Antrag wird vom QNN auf Zuwen­dungs­fä­higkeit geprüft.
  3. Das QNN entscheidet innerhalb von zwei Wochen nach Antrags­frist über die Aufnahme des Projektes in die vom QNN vorge­nommene Beantragung von Landes­mitteln.
  4. Das QNN nimmt die Beantragung beim Landes­so­zi­alamt vor, welches nach positiver Prüfung die Förderung mit einem Zuwen­dungs­be­scheid bewilligt.
  5. Zwischen QNN und Verein/Institution wird ein Weiter­lei­tungs­vertrag bzw. zwischen QNN und der Gruppe/Einzelperson wird eine Verein­barung geschlossen

WICHTIG: Erst wenn der Weiter­lei­tungs­ver­trages vorliegt, dürfen Ausgaben für das Projekt getätigt werden, Aufträge vergeben werden und z.B. ein Tagungshaus gebucht werden! Sollte dies zeitlich nicht möglich sein, muss im Antrag der vorzeitige Maßnah­me­beginn  beantragt werden.

Projekt­durch­führung

  1. Bei Klein­pro­jekten werden Ausgaben zunächst komplett durch die*den Projektträger*in übernommen. Nur in Ausnah­me­fällen ist eine Abschlags­zahlung möglich.
  2. Bei Großpro­jekten werden für Ausgaben, die bereits angefallen sind oder in den nächsten beiden Monaten anfallen werden, auf Antrag Abschläge ausge­zahlt.

WICHTIG: Jegliche Druck­sachen (Print und Digital) sind nur förder­fähig, wenn sie vorher zur Druck­freigabe bei uns einge­reicht wurden.

Projekt­ab­rechnung

  1. Nach Projekt­ab­schluss reicht die*der Projektträger*in die Projekt­ab­rechnung inkl. aller Anlagen beim QNN ein.
  2. Das QNN prüft die Abrechnung, zahlt die (noch übrige) Förder­summe aus oder fordert ggf. zu viel ausge­zahlte Mittel zurück.
  3. Die*der Projektträger*in erhält vom QNN einen Abrech­nungs­prüf­be­richt. Die Projekt­för­derung ist damit abgeschlossen.

WICHTIG: Jegliche Druck­sachen sind nur förder­fähig, wenn sie vorher zur Druck­freigabe bei uns einge­reicht wurden.

Kontakt

Julia
Keine Pronomen
0511 — 33 658 120
verwaltung@qnn.de

Antrags­fristen

Großpro­jekte in 2025

  • 01.10.2024  (01.01.2025*)

* Frühst­mög­licher Projekt­beginn

Klein­pro­jekte in 2024

Anträge für Klein­pro­jekte in 2024 können fortlaufend gestellt werden. Der frühest­mög­liche Projekt­beginn liegt zwei Monate nach erfolg­reicher Antrag­stellung.

Downloads

Antrag­stellung

Laufendes Projekt

Abrechnung

Grund­lagen

FAQ

Welche Projekte werden vom Land gefördert?

Das Land Nieder­sachsen stellt gemäß der Förder­richt­linie Mittel für Projekte zur Verfügung, wenn diese dem Abbau der Diskri­mi­nierung queerer Menschen dienen und diese ohne eine Förderung nicht durch­ge­führt werden könnten. 

 

Möglich sind insbe­sondere Klein- und Großpro­jekte der folgenden Kategorien: 

 

  • Öffent­lich­keits­arbeit 
Flyer, Homepage, Roll-Up, etc.
  • Veran­stal­tungen 
Lesungen, Vorträge, Fachtage, CSDs, etc.
  • Quali­fi­zierung 
Fortbil­dungen, Workshops, Klausur­wo­chen­enden , etc.
  • Ausstattung 
Flipchart, Modera­ti­ons­koffer, Büroaus­stattung, etc.
  • Medien­arbeit 
Coming-Out Broschüre, Ausstel­lungen, Digitale Angebote, etc.
  • Geschichts­auf­ar­beitung 
Ausstel­lungen, Studien, etc.
  • Beratung 
Beratungs­an­gebote für queere Menschen, etc.
  • Struk­tur­aufbau 
Auf- und Ausbau queerer Zentren, etc.

 

Nicht gefördert werden können Projekte mit privaten oder Freizeit­cha­rakter.  

Ein Projekt muss im beantragten Kalen­derjahr begonnen und abgeschlossen werden.  

Welche Ausgaben können gefördert werden?

Grund­sätzlich gefördert werden Sachkosten (Material, Dienst­leis­tungen, Miet- und Leihge­bühren, etc). 

Perso­nal­kosten (Sozial­ver­si­che­rungs­pflichtige Anstel­lungen und Mini-Jobs) können in der Regel nur im Rahmen von Großpro­jekten gefördert werden.  

Honorar­kosten sind keine Perso­nal­kosten sondern zählen als Dienst­leistung zu den Sachkosten.

Wie unter­scheiden sich Klein- und Großpro­jekte?

Klein­pro­jekte haben eine maximale Förder­summe von 5.000€ und können ganzjährig zu den genannten Fristen beantragt werden. Die Laufzeit von Klein­pro­jekten ist flexibel, solange diese im laufenden Kalen­derjahr liegt. 

 

Großpro­jekte haben eine ganzjährige Laufzeit und müssen daher im Vorjahr zur genannten Frist beantragt werden. Die Förder­summe liegt über 5.000€. 

Wer kann eine Projekt­för­derung beantragen?

Einen Antrag auf Förderung aus Landes­mittel können stellen: 

  1. Vereine und andere rechts­fähige Insti­tu­tionen  
  2. Einzel­per­sonen, die eine queere Gruppe vertreten, die kein einge­tra­gener Verein ist.   

Nicht antrags­be­rechtigt sind Personen, wenn das beantragte Projekt zunächst und im Wesent­lichen der*dem Antrags­stel­lenden zugute­kommt. So kann beispiels­weise nicht die Produktion eines Films oder Buchs gefördert werden, jedoch die durch eine queere Gruppe organi­sierte Vorführung oder Lesung dieser.  

Eine Mitglied­schaft im QNN ist für eine Antrag­stellung nicht erfor­derlich.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beläuft sich in der Regel auf bis zu 50% der Gesamt­kosten.

Sollte die Umsetzung der Maßnahme nur mit einem höheren Förder­anteil möglich sein, kann der Anteil in begrün­deten Fällen auf bis zu 90% angehoben werden. 

Die Förder­mittel werden sowohl mit einer maximalen Förder­quote (in Prozent), als auch mit einer maximalen Förder­summe (in Euro) bewilligt. Das bedeutet: 

  • Werden die Gesamt­kosten für das Projekt günstiger als bewilligt, reduziert sich die Förder­summe entspre­chend der maximalen Förder­quote. 
  • Werden die Gesamt­kosten höher als beantragt, erhöht sich die Förder­summe nicht. Die Mehrkosten müssen durch die*den Projekträger*in getragen werden.   

Die Förderung des Landes Nieder­sachsen ist zudem eine Fehlbe­darfs­fi­nan­zierung. Sie kann daher nie größer sein als die Höhe der tatsäch­lichen Ausgaben abzüglich der tatsäch­lichen Einnahmen.  

Wenn das Projekt im Verlauf daher höhere Einnahmen als geplant generiert, beispiels­weise durch einen erhöhten Ticket­verkauf, verringert sich auch dementspre­chend die tatsäch­liche Förder­summe.

Was gehört in den Finanzplan?

Die Finanz­planung ist immer eine Schätzung, der geplanten Kosten. Das heisst, Ausgaben sollten nicht auf den Euro genau geplant werden, sondern sollten auf den Fünfziger oder Hunderter gerundet sein.

Die geplanten Ausgaben werden im Finanzplan zu Kategorien zusam­men­ge­fasst. Beispiels­weise:

  • Miete (z.B. für einen Seminarraum)
  • Honoare (für Morde­ration, Grafik, etc.)
  • Öffent­lich­keits­arbeit
  • Druck­kosten
  • Fahrt- bzw. Reise­kosten
  • Gebühren
  • Verpflegung
  • etc.

Für die Finanz­planung und später die Abrechnung gibt es eine Excel-Datei, die leicht auszu­füllen ist und zum Antrag bzw. der Abrechnung dazugehört.

Wenn die Ausgaben und Einnahmen konti­nu­ierlich einge­tragen werden, ermög­licht die Excel-Tabelle zudem eine fortwäh­rende finan­zielle Kontrolle der Projekt­för­derung.

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