Achtung:
Die maximale Fördersumme für die Förderung von Kleinprojekten zu den letzten beiden Antragsfristen in 2022 beträgt 2.000€.
Die maximale Fördersumme für die Förderung von Kleinprojekten zu den letzten beiden Antragsfristen in 2022 beträgt 2.000€.
Seit 1993 fördert das Land Niedersachsen queere Themen und Projekte mit Zuwendungsmitteln, welche vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bereitgestellt werden.
Als Erstempfänger koordiniert das QNN die Beantragung und Weiterleitung dieser Fördermittel.
Einen Antrag auf Förderung aus Landesmittel können stellen:
Nicht antragsberechtigt sind Personen, wenn das beantragte Projekt zunächst und im Wesentlichen der*dem Antragsstellenden zugutekommt. So kann beispielsweise nicht die Produktion eines Films oder Buchs gefördert werden, jedoch die durch eine queere Gruppe organisierte Vorführung oder Lesung dieser.
Eine Mitgliedschaft im QNN ist für eine Antragstellung nicht erforderlich.
Das Land Niedersachsen stellt gemäß der Förderrichtlinie Mittel für Projekte zur Verfügung, wenn diese dem Abbau der Diskriminierung queerer Menschen dienen und diese ohne eine Förderung nicht durchgeführt werden könnten.
Möglich sind insbesondere Klein- und Großprojekte der folgenden Kategorien:
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Flyer, Homepage, Roll-Up, etc. |
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Lesungen, Vorträge, Fachtage, CSDs, etc. |
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Fortbildungen, Workshops, Klausurwochenenden , etc. |
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Flipchart, Moderationskoffer, Büroausstattung, etc. |
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Coming-Out Broschüre, Ausstellungen, Digitale Angebote, etc. |
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Ausstellungen, Studien, etc. |
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Beratungsangebote für queere Menschen, etc. |
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Auf- und Ausbau queerer Zentren, etc. |
Nicht gefördert werden können Projekte mit privaten oder Freizeitcharakter.
Ein Projekt muss im beantragten Kalenderjahr begonnen und abgeschlossen werden.
Kleinprojekte haben eine maximale Fördersumme von 10.000€ und können ganzjährig zu den genannten Fristen beantragt werden. Die Laufzeit von Kleinprojekten ist flexibel, solange diese im laufenden Kalenderjahr liegt.
Großprojekte haben eine ganzjährige Laufzeit und müssen daher im Vorjahr zur genannten Frist beantragt werden. Die Fördersumme liegt über 10.000€.
Die Förderung beläuft sich in der Regel auf bis zu 50% der Gesamtkosten.
Sollte die Umsetzung der Maßnahme nur mit einem höheren Förderanteil möglich sein, kann der Anteil in begründeten Fällen auf bis zu 90% angehoben werden.
Die Fördermittel werden sowohl mit einer maximalen Förderquote (in Prozent), als auch mit einer maximalen Fördersumme (in Euro) bewilligt. Das bedeutet:
Die Förderung des Landes Niedersachsen ist zudem eine Fehlbedarfsfinanzierung. Sie kann daher nie größer sein als die Höhe der tatsächlichen Ausgaben abzüglich der tatsächlichen Einnahmen.
Wenn das Projekt im Verlauf daher höhere Einnahmen als geplant generiert, beispielsweise durch einen erhöhten Ticketverkauf, verringert sich auch dementsprechend die tatsächliche Fördersumme.
Grundsätzlich gefördert werden Sachkosten (Material, Dienstleistungen, Miet- und Leihgebühren, etc).
Personalkosten (Sozialversicherungspflichtige Anstellungen und Mini-Jobs) können in der Regel nur im Rahmen von Großprojekten gefördert werden.
Honorarkosten sind keine Personalkosten sondern zählen als Dienstleistung zu den Sachkosten.
Die Finanzplanung ist immer eine Schätzung, der geplanten Kosten. Das heisst, Ausgaben sollten nicht auf den Euro genau geplant werden, sondern sollten auf den Fünfziger oder Hunderter gerundet sein.
Die geplanten Ausgaben werden im Finanzplan zu Kategorien zusammengefasst. Beispielesweise:
Für die Finanzplanung und später die Abrechnung gibt es eine Excel-Datei, die leicht auszufüllen ist und zum Antrag bzw. der Abrechnung dazugehört.
Wenn die Ausgaben und Einnahmen kontinuierlich eingetragen werden, ermöglicht die Excel-Tabelle zudem eine fortwährende finanzielle Kontrolle eurer Projektförderung.
Der Ablauf der Förderung kann in drei Phasen unterteilt werden:
WICHTIG: Erst wenn der Weiterleitungsvertrages vorliegt, dürfen Ausgaben für das Projekt getätigt werden, Aufträge vergeben werden und z.B. ein Tagungshaus gebucht werden! Sollte dies zeitlich nicht möglich sein, muss im Antrag der vorzeitige Maßnahmebeginn beantragt werden.
Die Förderrichtlinie definiert das QNN als Koordinierungsstelle und Erstempfänger der Landesförderung für queere Themen. Es berät und begleitet die Projektträger und übernimmt den bürokratischen Prozess der Umsetzung einer Landesförderung. Es fungiert damit als Schnittstelle zwischen queeren Vereinen und Gruppen vor Ort und dem Landessozialamt.
Das QNN finanziert und bewilligt daher nicht selber Projektförderungen, sondern bereitet diese zusammen mit den Antragstellenden vor, bündelt Anträge, leitet als Erstempfänger die Fördermittel direkt an die Projektträger weiter und weist abschließend deren ordnungsgemäße Verwendung gegenüber dem Landessozialamt nach.
Förderer ist das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Bewilligt werden die Projekte durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der ‚Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Aktivitäten für den Abbau von Diskriminierungen gleichgeschlechtlich orientierter, trans- oder intergeschlechtlicher Menschen‘, aktuell in der Fassung vom 30.04.21.
Anträge, Abrechnungen und Mittelrufe bitte einreichen an:
verwaltung@qnn.de