Bun­des­tag beschließt Gesetz zum Schutz von Kin­dern mit Vari­an­ten der Geschlechts­ent­wick­lung

Am 25.03.2021 ver­ab­schie­de­te der Bun­des­tag das Gesetz zum Schutz von Kin­dern mit Vari­an­ten der Geschlechts­ent­wick­lung. Durch das Gesetz sind Ope­ra­tio­nen und Behand­lun­gen an inter­ge­schlecht­lich gebo­re­nen Kin­dern ver­bo­ten, wenn sie nur der Anglei­chung an ein weib­li­ches oder männ­li­ches Norm­ge­schlecht die­nen sol­len. Sofern ein wei­te­rer Grund hin­zu­kommt, kön­nen Ope­ra­tio­nen durch ein gericht­li­ches Ver­fah­ren erlaubt wer­den. Das Gesetz wird grund­sätz­lich begrüßt, doch blei­ben eini­ge Schwach­stel­len.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen ent­hält die Pres­se­mit­tei­lung von Inter­ge­schlecht­li­che Men­schen e.V.

 

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