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Perso­nen­stand

In Deutschland gehören zum Perso­nen­stand z. B. Geschlechts­eintrag, Name, Geburts­datum und Geburtsort. Darüber kann die juris­tische Identi­fi­kation eines Menschen erfolgen. In queeren Kontexten ist der Perso­nen­stand vor allem für die Änderung des Vornamens und des Geschlechts­ein­trages relevant, z. B. wenn diese im Rahmen einer Transition geändert werden sollen. Inter*, trans* und nicht-binäre Menschen können diese Perso­nen­stands­an­gaben in Deutschland seit  November 2024 ohne die Einschätzung Dritter über das Selbst­be­stim­mungs­gesetz ändern. Zuvor waren Atteste und psycho­lo­gische Gutachten für diese Änderungen nötig.

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