Personenstand
In Deutschland gehören zum Personenstand z. B. Geschlechtseintrag, Name, Geburtsdatum und Geburtsort. Darüber kann die juristische Identifikation eines Menschen erfolgen. In queeren Kontexten ist der Personenstand vor allem für die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrages relevant, z. B. wenn diese im Rahmen einer Transition geändert werden sollen. Inter*, trans* und nicht-binäre Menschen können diese Personenstandsangaben in Deutschland seit November 2024 ohne die Einschätzung Dritter über das Selbstbestimmungsgesetz ändern. Zuvor waren Atteste und psychologische Gutachten für diese Änderungen nötig.

Queeres Netzwerk Niedersachsen e.V.