Am 13. Januar 2021 disku­tierten acht Sachver­ständige im Rechts­aus­schuss des Bundestags im Rahmen einer öffent­lichen Anhörung über das „Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechts­ent­wicklung“. Durch das Gesetz sollen die Rechte von inter­ge­schlecht­lichen Kindern gestärkt werden. Behand­lungen und Opera­tionen, die eine Anglei­chung an ein weibliches oder männliches Normge­schlecht zur Folge haben können, sollen ohne ihre Einwil­ligung nur noch einge­schränkt möglich sein. Die Mehrheit der Sachver­stän­digen war der Ansicht, dass der Geset­zes­entwurf generell zu begrüßen ist, aber erheb­liches Verbes­se­rungs­po­tential aufweist: https://im-ev.de/pm_anhoerung_gesetz_varianten_geschlechtsentwicklung_20210121/

Schon im Dezember wurde eine Stellung­nahme von Inter­se­xuelle Menschen e.V. zum weiteren Gesetz­ge­bungs­ver­fahren veröf­fent­licht: https://im-ev.de/pdf/2020–12-02-Stellungnahme-zum-weiteren-Gesetzgebungsverfahren.pdf

Ein Stapel Ordner

Zum 01.04.2021 oder später sucht das QNN eine neue Verwal­tungs­kraft als Eltern­zeit­ver­tretung. Bewer­bungen mit Angabe des frühest­mög­lichen Beschäf­ti­gungs­beginn können bis zum 28.02.2021 per Mail an bewerbung@q‑nn.de gesendet werden.

 

Die ausführ­liche Stellen­aus­schreibung als PDF findet sich hier.

Die Publi­ka­ti­ons­reihe „Fakten zu Inter­ge­schlecht­lichkeit“ geht in die dritte Runde. Im deutsch­spra­chigen Raum gibt es viele verschiedene Bezeich­nungen für inter­ge­schlecht­liche Menschen. Einige sind medizi­nisch geprägt, andere sind Selbst­be­zeich­nungen, es gibt Diagnosen und Belei­di­gungen. Die Publi­kation „Dem Unbekannten einen Namen geben – (Selbst)bezeichnungen für inter­ge­schlecht­liche Menschen“ ordnet dieses Wirrwarr an Begriffen und erklärt warum inter­ge­schlecht­liche Menschen gerne wie genannt werden. Denn im Vorder­grund sollte immer stehen: „Selbst sagen, was Sache ist“.

https://www.selbstverstaendlich-vielfalt.de/wp-content/uploads/2020/12/faktenpapier-3-imev.pdf

Die Publi­ka­ti­ons­reihe „Fakten zu Inter­ge­schlecht­lichkeit“ erscheint im Rahmen des Kompe­tenz­netz­werkes „Selbst.verständlich Vielfalt“, welches vom Bundes­mi­nis­terium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundes­pro­gramms „Demokratie leben“ gefördert wird und dessen Partner*in der Verein „Inter­ge­schlecht­liche Menschen e.V.“ ist.

Der Verein Inter­se­xuelle Menschen Landes­verband Nieder­sachsen e.V. hat sich umbenannt in Inter­ge­schlecht­liche Menschen Landes­verband Nieder­sachsen e.V. Das mag sich nach einer Kleinigkeit anhören, ist aber der große Wurf. Denn damit wird im Verein­samen endlich sichtbar, was inter­ge­schlecht­liche Menschen schon lange fordern. Inter­se­xua­lität hört sich nach sexueller Orien­tierung an, doch damit hat Inter­ge­schlecht­lichkeit nichts zu tun. Statt­dessen geht es um Varia­tionen in der geschlecht­lichen Entwicklung, also darum dass Körper nicht einem der beiden Normge­schlechter “männlich” und “weiblich” eindeutig zugeschrieben werden können. Die sexuelle Orien­tierung entwi­ckelt sich – wie bei allen Menschen – unabhängig von der geschlecht­lichen Entwicklung.

Der neue Vereinsame ist also authen­ti­scher und selbst­be­wusster. Nun bleibt zu hoffen, dass sich auch im allge­meinen Sprach­ge­brauch der Begriff Intergeschlechtlich(keit) mehr und mehr durch­setzt. Sagt es weiter!

Noch immer werden an nicht einwil­li­gungs­fä­higen inter­ge­schlechtlich geborenen Kindern genital­ver­än­dernde Opera­tionen durch­ge­führt obwohl diese Opera­tionen fast immer aufschiebbar sind und nur der Anpassung an ein weibliches oder männliches Normge­schlecht dienen. Das gesetz­liche Verbot dieser menschen­rechts­ver­let­zenden und grausamen Praxis ist eine zentrale Forderung des Vereins Inter­se­xuelle Menschen e.V. Am 17.12.2020 soll es zur ersten Lesung eines „Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechts­ent­wicklung“ kommen. Es wird nun darum gehen Nachbes­se­rungen und deutliche Regelungen im gesetz­ge­be­ri­schen Prozess zu erreichen. Die gemeinsame Stellung­nahme von Inter­se­xuelle Menschen e.V., Bundes­verband,  Inter­ge­schlecht­liche Menschen Landes­verband Nieder­sachsen e.V., Selbst­hil­fe­gruppe XY-Frauen und Selbst­hil­fe­gruppe Inter­se­xuelle Menschen ist hier zu finden und darf gerne geteilt, bzw. weiter­ge­leitet werden: Stellung­nahme zum weiteren Gesetz­ge­bungs­ver­fahren

Nach der „Zeig dich!“ Kampagne 2016/2017 und der „Wo sind die Lesben*?“ Kampagne 2018/2019 folgt nun eine neue (corona­kon­forme) LiN Kampagne!

Jede* kann, in Zeiten der Kontakt-Beschrän­kungen, ganz einfach von Zuhause mitmachen. Du musst dazu nur das Plakat herun­ter­laden, ausdrucken und mit deinem Statement ergänzen. Fotogra­fiere dich mit deinem Plakat und sende uns dein Bild an lin(at)q‑nn.de und wir laden es hoch.

[Download Plakat: pdf]

Du kannst dein Bild auch selbst hochladen z.B. bei Facebook oder instagram und uns verlinken. Nutze auch unseren #lesbi­sche­sicht­barkeit und wir teilen/reposten dein Bild.

Mehr zur Kampagne unter: q‑nn.de/lin-lesbisch-in-niedersachsen/lesbischesichtbarkeit/

Am 12.11.2020 hat die Antidis­kri­mi­nie­rungs­stelle des Bundes im Rahmen ihres Fachtages “Männlich, weiblich, divers – Neue Perspek­tiven geschlecht­licher Vielfalt in der Arbeitswelt“ zwei Gutachten und die Ergeb­nisse einer Befragung vorge­stellt. Mit teils erschre­ckenden Ergeb­nissen:

Laut der zielgrup­pen­spe­zi­fi­schen Unter­su­chung „Inter* im Office?!“ des Kölner Instituts für Diversity- und Antidis­kri­mi­nie­rungs­for­schung erleben die Befragten Diskri­mi­nierung am Arbeits­platz, sowie ein ihnen gegenüber schlechtes Arbeits­klima: Es gibt keine geeig­neten Sanitär­räume, keine geschlech­ter­ge­rechte Sprache, Ignoranz in der persön­lichen Anrede und oftmals wenig Unter­stützung von Arbeitgeber*innen.

Gesetz­ge­be­ri­scher Handlungs­bedarf wurde im Gutachten “Jenseits von männlich und weiblich – Menschen mit Varianten der Geschlechts­ent­wicklung im Arbeits­recht und öffent­lichen Dienst­recht des Bundes” von der Uni München und der Uni Bochum festge­stellt. Vorschriften die an das Geschlecht anknüpfen, müssen dringend angepasst werden, z.B. die Einrichtung geeig­neter Sanitär- und Umklei­de­räume, sowie bei dienst­recht­lichen Beklei­dungs­vor­schriften. Auf der anderen Seite gibt es schon viele gesetz­liche Regelungen die inter­ge­schlecht­liche Personen vor Diskri­mi­nierung schützen, doch sind sie oft nicht bekannt oder werden ungenügend umgesetzt.

In dem Gutachten „Geschlech­ter­di­ver­sität in Beschäf­tigung und Beruf. Bedarfe und Umset­zungs­mög­lich­keiten von Antidis­kri­mi­nierung für Arbeitgeber*innen“ steht die geschlechter-diver­si­täts­in­k­lusive Betriebs­kultur im Vorder­grund. Wie diese aussehen und erreicht werden kann, dazu gibt das Gutachten konkrete und praxisnahe Empfeh­lungen.

Der kommis­sa­rische Leiter der Antidis­kri­mi­nie­rungs­stelle des Bundes, Bernhard Franke, erklärte: „Die Entscheidung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts zum positiven Geschlechts­eintrag und die Umsetzung dieser Vorgaben im neuge­fassten Perso­nen­stands­gesetz haben weitrei­chende Konse­quenzen für die Arbeit­geber und die Rechts­ordnung insgesamt. (…) Inter­ge­schlecht­liche und geschlechts­di­verse Menschen berichten vielfach von Diskri­mi­nie­rungen. Ihre Bedürf­nisse und Vorschläge müssen gehört werden. Wir wissen, dass viele Unter­nehmen Beschäf­tigten mit dem Perso­nen­stand ‘divers’ ein diskri­mi­nie­rungs­sen­sibles Arbeiten ermög­lichen wollen. Wichtig sind hier klar kommu­ni­zierte Maßnahmen für ein diskri­mi­nie­rungs­freies Umfeld.“

Mit dieser Publi­ka­ti­ons­reihe möchte Inter­ge­schlecht­liche Menschen e.V. über die Lebens­wirk­lich­keiten, Forde­rungen und Perspek­tiven inter­ge­schlecht­licher Menschen infor­mieren und hartnä­ckige Mythen aus dem Weg räumen. Der Verein hat seine geballte Kompetenz und Erfahrung genutzt um verschiedene Themen rund um Inter­ge­schlecht­lichkeit leicht verständlich und versehen mit vielen Verweisen und Tipps zum Weiter­lesen zu präsen­tieren. Damit ist die Reihe für Schüler*innen, Multiplikator*innen, Lehrer*innen, medizi­ni­sches Personal, sowie alle Inter­es­sierten gut geeignet.

Die Reihe ist im Rahmen des Kompe­tenz­netz­werkes „Selbst.verständlich Vielfalt“ erschienen, welches vom Bundes­mi­nis­terium für Familie, Senioren, Frauen  und Jugend im Rahmen des Bundes­pro­gramms „Demokratie leben“ gefördert wird und dessen Partner*in der Verein „Inter­ge­schlecht­liche Menschen e.V.“ ist.

Das erste Fakten­papier gibt einen Überblick darüber, was Inter­ge­schlecht­lichkeit eigentlich ist, klärt über Geschlechts­iden­tität und Perso­nen­stand auf:

https://www.selbstverstaendlich-vielfalt.de/wp-content/uploads/2020/07/faktenpapier-1-imev.pdf

Der zweite Fakten­check dreht sich um die Haupt­for­derung des Vereins Inter­ge­schlecht­liche Menschen e.V.: „Genital­ver­än­dernde Opera­tionen an inter­ge­schlechtlich geborenen Kindern verbieten“:

https://www.selbstverstaendlich-vielfalt.de/wp-content/uploads/2020/09/faktenpapier-2-imev.pdf

 

InTraHealth Logo

Es ist wenig darüber bekannt, welche Erfah­rungen inter* und trans Menschen bei medizi­ni­schen Routi­ne­be­hand­lungen machen. Die nun gestartete InTra­Studie – Studie zu Erfah­rungen von inter* und trans Personen in der allge­meinen Gesund­heits­ver­sorgung in Deutschland im Projekt InTra­Health (Fachhoch­schule Dortmund) beschäftigt sich mit diesen Erfah­rungen. Das InTra­Health Team lädt herzlich ein, an der Studie teilzu­nehmen und freut sich, wenn für die Studi­en­teil­nahme geworben wird.

 

Online-Survey: Bis zum 10. September können inter* und/oder trans Personen an der webba­sierten Frage­bogen-Befragung teilnehmen. Hier geht es direkt zum Frage­bogen: https://s2survey.net/intrastudie/

 

Interview-Studie: Es werden inter* und/oder trans Personen für Studi­en­in­ter­views gesucht. Weitere Infos zu Teilnah­me­kri­tierien und Anmeldung unter https://www-fh-dortmund.de/intrastudie.

 

Hinter­grund der Studie

Gehen Gesund­heits­fach­kräfte sensibel und bedarfs­ge­recht mit inter* und trans Personen um? Spielt das Geschlecht überhaupt eine Rolle? Fühlen sich inter* und trans Personen gut aufge­hoben in Arztpraxen, bei Therapeut*innen oder im Krankenhaus? Diesen Fragen widmet sich die InTra­Studie im Rahmen des Forschungs­pro­jekts InTra­Health an der Fachhoch­schule Dortmund. Die Ergeb­nisse dienen als Grundlage für die Entwicklung eines Online-Fortbil­dungs­an­gebots für Gesund­heits­fach­kräfte.

 

Online Auftakt­ver­an­staltung zum Studi­en­start

 

Wir möchten außerdem zur Online-Auftakt­ver­an­staltung am 12. August um 18 Uhr einladen! Hier gibt es die Gelegenheit das Projektteam und die Studie kennen­zu­lernen und Fragen zum Projekt und zur Studie zu stellen. Die Veran­staltung findet als Web-Stream statt.
Nähere Infos auf der Webseite des Projektes: https://www.fh-dortmund.de/intrahealth

Beitragsbild Kampagnenbericht

Im Rahmen der Kampagne ‚Für sexuelle und geschlecht­liche Vielfalt in Nieder­sachsen‘ wurden in den Jahren 2017 – 2018 erheb­liche Förder­mittel durch das Land Nieder­sachsen zur Verfügung gestellt, um die Lebens­si­tuation von homo- und bisexu­ellen, trans* und inter* Menschen in Nieder­sachsen zu verbessern.

 

Der nun vorlie­gende Bericht zur Kampagne gibt eine Übersicht, wie viele wichtige queere Projekte und Struk­turen in diesem Zeitraum auf kommu­naler und Landes­ebene entstanden sind

 

Aller­dings zeigt der Bericht auch, in welchem Maße die Förder­mittel ab 2019 wieder gesunken sind. Viele Projekte konnten daher nicht fortge­führt werden und wichtige Struk­turen wurden in ihrer Arbeit einge­schränkt.

 

Das Queere Netzwerk Nieder­sachsen sieht es daher als wichtige Aufgabe, dass auch zukünftig queere Projekte und Struk­turen eine solide und nachhaltige finan­zielle Basis erhalten.

 

Der Kampa­gnen­be­richt ist als PDF verfügbar

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