Gesetz zum Schutz von Kin­dern mit Vari­an­ten der Geschlechts­ent­wick­lung: Nach­bes­se­run­gen für mehr Kin­der­schutz drin­gend erfor­der­lich

Am 13. Janu­ar 2021 dis­ku­tier­ten acht Sach­ver­stän­di­ge im Rechts­aus­schuss des Bun­des­tags im Rah­men einer öffent­li­chen Anhö­rung über das „Gesetz zum Schutz von Kin­dern mit Vari­an­ten der Geschlechts­ent­wick­lung“. Durch das Gesetz sol­len die Rech­te von inter­ge­schlecht­li­chen Kin­dern gestärkt wer­den. Behand­lun­gen und Ope­ra­tio­nen, die eine Anglei­chung an ein weib­li­ches oder männ­li­ches Norm­ge­schlecht zur Fol­ge haben kön­nen, sol­len ohne ihre Ein­wil­li­gung nur noch ein­ge­schränkt mög­lich sein. Die Mehr­heit der Sach­ver­stän­di­gen war der Ansicht, dass der Geset­zes­ent­wurf gene­rell zu begrü­ßen ist, aber erheb­li­ches Ver­bes­se­rungs­po­ten­ti­al auf­weist: https://im-ev.de/pm_anhoerung_gesetz_varianten_geschlechtsentwicklung_20210121/

Schon im Dezem­ber wur­de eine Stel­lung­nah­me von Inter­se­xu­el­le Men­schen e.V. zum wei­te­ren Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren ver­öf­fent­licht: https://im-ev.de/pdf/2020–12-02-Stellungnahme-zum-weiteren-Gesetzgebungsverfahren.pdf

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