Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechts­ent­wicklung: Nachbes­se­rungen für mehr Kinder­schutz dringend erfor­derlich

Am 13. Januar 2021 disku­tierten acht Sachver­ständige im Rechts­aus­schuss des Bundestags im Rahmen einer öffent­lichen Anhörung über das „Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechts­ent­wicklung“. Durch das Gesetz sollen die Rechte von inter­ge­schlecht­lichen Kindern gestärkt werden. Behand­lungen und Opera­tionen, die eine Anglei­chung an ein weibliches oder männliches Normge­schlecht zur Folge haben können, sollen ohne ihre Einwil­ligung nur noch einge­schränkt möglich sein. Die Mehrheit der Sachver­stän­digen war der Ansicht, dass der Geset­zes­entwurf generell zu begrüßen ist, aber erheb­liches Verbes­se­rungs­po­tential aufweist: https://im-ev.de/pm_anhoerung_gesetz_varianten_geschlechtsentwicklung_20210121/

Schon im Dezember wurde eine Stellung­nahme von Inter­se­xuelle Menschen e.V. zum weiteren Gesetz­ge­bungs­ver­fahren veröf­fent­licht: https://im-ev.de/pdf/2020–12-02-Stellungnahme-zum-weiteren-Gesetzgebungsverfahren.pdf

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