Antidis­kri­mi­nie­rungs­stelle stellt fest: Diskri­mi­nierung von inter­ge­schlecht­lichen Menschen am Arbeits­platz ist erschre­ckend hoch!

Am 12.11.2020 hat die Antidis­kri­mi­nie­rungs­stelle des Bundes im Rahmen ihres Fachtages “Männlich, weiblich, divers – Neue Perspek­tiven geschlecht­licher Vielfalt in der Arbeitswelt“ zwei Gutachten und die Ergeb­nisse einer Befragung vorge­stellt. Mit teils erschre­ckenden Ergeb­nissen:

Laut der zielgrup­pen­spe­zi­fi­schen Unter­su­chung „Inter* im Office?!“ des Kölner Instituts für Diversity- und Antidis­kri­mi­nie­rungs­for­schung erleben die Befragten Diskri­mi­nierung am Arbeits­platz, sowie ein ihnen gegenüber schlechtes Arbeits­klima: Es gibt keine geeig­neten Sanitär­räume, keine geschlech­ter­ge­rechte Sprache, Ignoranz in der persön­lichen Anrede und oftmals wenig Unter­stützung von Arbeitgeber*innen.

Gesetz­ge­be­ri­scher Handlungs­bedarf wurde im Gutachten “Jenseits von männlich und weiblich – Menschen mit Varianten der Geschlechts­ent­wicklung im Arbeits­recht und öffent­lichen Dienst­recht des Bundes” von der Uni München und der Uni Bochum festge­stellt. Vorschriften die an das Geschlecht anknüpfen, müssen dringend angepasst werden, z.B. die Einrichtung geeig­neter Sanitär- und Umklei­de­räume, sowie bei dienst­recht­lichen Beklei­dungs­vor­schriften. Auf der anderen Seite gibt es schon viele gesetz­liche Regelungen die inter­ge­schlecht­liche Personen vor Diskri­mi­nierung schützen, doch sind sie oft nicht bekannt oder werden ungenügend umgesetzt.

In dem Gutachten „Geschlech­ter­di­ver­sität in Beschäf­tigung und Beruf. Bedarfe und Umset­zungs­mög­lich­keiten von Antidis­kri­mi­nierung für Arbeitgeber*innen“ steht die geschlechter-diver­si­täts­in­k­lusive Betriebs­kultur im Vorder­grund. Wie diese aussehen und erreicht werden kann, dazu gibt das Gutachten konkrete und praxisnahe Empfeh­lungen.

Der kommis­sa­rische Leiter der Antidis­kri­mi­nie­rungs­stelle des Bundes, Bernhard Franke, erklärte: „Die Entscheidung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts zum positiven Geschlechts­eintrag und die Umsetzung dieser Vorgaben im neuge­fassten Perso­nen­stands­gesetz haben weitrei­chende Konse­quenzen für die Arbeit­geber und die Rechts­ordnung insgesamt. (…) Inter­ge­schlecht­liche und geschlechts­di­verse Menschen berichten vielfach von Diskri­mi­nie­rungen. Ihre Bedürf­nisse und Vorschläge müssen gehört werden. Wir wissen, dass viele Unter­nehmen Beschäf­tigten mit dem Perso­nen­stand ‘divers’ ein diskri­mi­nie­rungs­sen­sibles Arbeiten ermög­lichen wollen. Wichtig sind hier klar kommu­ni­zierte Maßnahmen für ein diskri­mi­nie­rungs­freies Umfeld.“

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