Im August 2025 hat die Arbeits­ge­mein­schaft der Wissen­schaft­lichen Medizi­ni­schen Fachge­sell­schaften e.V. (AWMF) die “S2k-Leitlinie Varianten der Geschlechts­ent­wicklung” veröf­fent­licht. Viele Organi­sa­tionen – unter ihnen mehrere Selbst­hil­fe­or­ga­ni­sa­tionen inter­ge­schlecht­licher Menschen – kriti­sieren diese Leitlinien als patho­lo­gi­sierend. So wird in der gesamten Leitlinie eine patho­lo­gi­sie­rende Sprache verwendet, z.B. wenn von Diagnosen geschrieben und somit Inter­ge­schlecht­lichkeit klar unter die Deutungs­hoheit der Medizin gestellt wird. Besonders gravierend sind die Opera­ti­ons­emp­feh­lungen für nicht­ein­wil­li­gungs­fähige Säuglinge und Kinder bei einigen körper­lichen Beson­der­heiten, verbunden mit der Verharm­losung („Korrektur“, „kleine Eingriffe“) dieser Opera­tionen. Dabei wird verschleiert, dass diese Opera­tionen oft rein kosme­tisch sind und keine medizi­nische Notwen­digkeit haben. Handlungs­leitend sei “ein gutes funktio­nelles Ergebnis im Sinne einer Miktion im Stehen und der Erekti­ons­fä­higkeit”. Damit sollen also die Opera­tionen an nicht­ein­wil­li­gungs­fä­higen Kindern gerecht­fertigt werden, obwohl sogar in der Leitlinie die hohen Kompli­ka­ti­ons­raten dieser Opera­tionen erwähnt wird. Es ist offen­sichtlich, dass mit dieser Begründung ein binär hetero­nor­ma­tives Weltbild gefestigt wird.

 

Die Laufrichtung der Leitlinie scheint klar zu sein: Weg von Selbst­be­stimmung und Empowerment, hin zu Patho­lo­gi­sierung und Normierung. Damit steht die Leitlinie im Konflikt mit dem sog. OP-Verbot (§1631e BGB „Behandlung von Kindern mit Varianten der Geschlechts­ent­wicklung“), das die Einwil­ligung in eine „Behandlung eines nicht einwil­li­gungs­fä­higen Kindes mit einer Variante der Geschlechts­ent­wicklung einzu­wil­ligen, die, ohne dass ein weiterer Grund für die Behandlung hinzu­tritt, allein in der Absicht erfolgt, das körper­liche Erschei­nungsbild des Kindes an das des männlichen oder des weiblichen Geschlechts anzugleichen“ verhindern soll.

 

In den letzten Jahren ist die Gesell­schaft einige wichtige Schritte in Richtung Anerkennung von inter­ge­schlecht­lichen Menschen und ihrer Körper gegangen. Es ist verheerend, dass diese Leitlinie nun einige Schritte zurück geht, anstatt sich klar zu einer Vielfalt der Körper und Geschlechts­iden­ti­täten zu bekennen.

 

Eine ausführ­liche Stellung­nahme zur Leitlinie wurde von Trans­In­ter­Queer e.V. veröf­fent­licht und auch vom Queeren Netzwerk Nieder­sachen e.V. unter­zeichnet: https://www.transinterqueer.org/wp-content/uploads/2026/01/Stellungnahme_LeitlinienVdG.pdf

 

Ein Gastkom­mentar zur Leitlinie aus dem Vorstand von Trans­In­ter­Queer e.V. ist zudem auf Queer.de erschienen: https://www.queer.de/detail.php?article_id=56598

Aus der Landes­ko­or­di­nation Inter* ist die Landes­fach­stelle Inter* geworden. Dabei hat sich gar nicht so viel geändert, sondern es geht eher um eine begriff­liche Anpassung. Die Anzahl der eigenen Fachver­an­stal­tungen (z.B. Workshops, Schulungen und Beratungen von Insti­tu­tionen) und damit die Fachstel­len­arbeit ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Zudem ist der Begriff Fachstelle geläu­figer und zeigt das Aufga­ben­profil deutlicher nach außen.

Sonst hat sich nicht viel geändert: Noch immer ist die Landes­fach­stelle Inter* eine Koope­ration von Inter­ge­schlecht­liche Menschen Nieder­sachsen e.V. und dem Queeren Netzwerk Nieder­sachsen e.V. Das Team hat sich etwas erweitert: Haupt­be­ruflich aktiv sind Michael Rogenz für die Fachstel­len­arbeit und außerdem Flo Däbritz für die Inter* Peerbe­ratung und die Fachstel­len­arbeit.

Zum 15. Januar 2026 oder später suchen wir eine engagierte Person als

Studen­tische Hilfs­kraft 

zur Unter­stützung der Arbeit unserer Geschäfts­stelle.

Deine Aufgaben bei uns

  • Versand von Publi­ka­tionen und Pflege des Webshops
  • Pflege von Daten­banken und diversen Listen, Recher­che­auf­gaben
  • Assistenz bei der Planung und Durch­führung von Veran­stal­tungen
  • Pflege der Website, Instagram und Newsletter
  • Unter­stützung bei allge­meinen Verwal­tungs- und Organi­sa­ti­ons­auf­gaben

Das wünschen wir uns von dir

  • Sensi­bi­lität und Kennt­nisse zur Lebens­rea­lität queerer Menschen
  • Gute Kennt­nisse in Office- und Website-Anwen­dungen oder Bereit­schaft sich diese anzueignen
  • Interesse an adminis­tra­tiven Tätig­keiten
  • Erfah­rungen im Bereich Öffent­lich­keits­arbeit wünschenswert
  • Struk­tu­riertes, selbst­stän­diges und zuver­läs­siges Arbeiten

Das bieten wir dir

  • Arbeits­zeit­umfang 9 Stunden/Woche
  • Vergütung mit 540€ monatlich auf Minijob-Basis
  • Selbst­stän­diges Arbeiten in einem motivierten Team
  • Flexible Arbeits­zeiten in der Geschäfts­stelle Hannover

So bewirbst du dich

Die Besetzung der Stelle erfolgt unter Vorbehalt der Förder­mit­tel­zusage und ist zunächst befristet bis zum 31.12.2026. Eine Verlän­gerung ist gewünscht und wird angestrebt.

Bewerbung in einer Datei bis zum 31.12.2025 unter Angabe des frühest­mög­lichen Beschäf­ti­gungs­be­ginns bitte per Mail an bewerbung@qnn.de.

Die Bewer­bungs­ge­spräche finden voraus­sichtlich am 09.01.2026 statt

Für Rückfragen steht dir Nico Kerski gerne unter 0511–33658120 zur Verfügung.

© Tim Kirchhoff

Engagement

Goldmarie

Es ist wieder soweit: Wir suchen heraus­ra­gendes ehren­amt­liches Engagement in der queeren Community Nieder­sachsens! Mit der Goldmarie würdigen wir auch in 2026 Menschen, die sich in beson­derer Weise für sexuelle und geschlecht­liche Vielfalt einsetzen und einen nachhal­tigen Beitrag für unsere Community leisten.

Engagement

Goldmarie

Es ist wieder soweit: Wir suchen heraus­ra­gendes ehren­amt­liches Engagement in der queeren Community Nieder­sachsens! Mit der Goldmarie 2026 würdigen wir Menschen, die sich in beson­derer Weise für sexuelle und geschlecht­liche Vielfalt einsetzen und einen nachhal­tigen Beitrag für unsere Community leisten.

Wer verdient die Goldmarie 2026?

Die Nominie­rungs­frist für die Goldmarie 2026 ist am 20. Dezember 2025 abgelaufen.

Wir bedanken uns für alle einge­gangen Nominie­rungen!

Die Verleihung im Rahmen des Queeren Neujahrs­emp­fangs

Die Verleihung der Goldmarie 2026 wird am 30. Jannuar 2026 in Hannover im feier­lichen Rahmen unseres Queeren Neujahrs­emp­fangs statt­finden. Dieser Abend ist nicht nur ein festlicher Höhepunkt, sondern auch eine wichtige Plattform, um queere Sicht­barkeit und Solida­rität zu feiern.

Kacheln in verschiedenen Blautönen. Manche Kacheln sind mit weißen Silhouetten von Meerestieren versehen.

Sport ist für vie­le trans*, inter* und nicht-binä­re Per­so­nen eine Frei­zeit­be­schäf­ti­gung, die mit viel Unsi­cher­heit ein­her­geht. Vor allem beim Schwim­men sind nicht nur die Umklei­den und Duschen oft ein Pro­blem, son­dern auch die Bade­klei­dung und die damit ver­bun­de­ne Sicht­bar­keit des Kör­pers sind in Schwimm­bä­dern meist nicht ange­nehm oder ver­ur­sa­chen Dys­pho­rie.

 

Um für trans*, inter* und nicht-binä­re Men­schen einen siche­ren Raum zum Schwim­men zu schaf­fen, orga­ni­sie­ren die Lan­des­fach­stel­le Trans* und die Lan­des­ko­or­di­na­ti­on Inter* gemein­sam mit regio­na­len Partner*innen All Bodies Swim!

 

Ein­ge­la­den sind alle trans*, inter* und sich nicht geschlecht­lich binär ver­ord­nen­den Per­so­nen, die ger­ne schwim­men und sich hier­für einen geschütz­ten Ort wün­schen. Freund*innen und Ange­hö­ri­ge in Beglei­tung sind eben­falls herz­lich will­kom­men.

 

Die Schwimm­hal­len sind wäh­rend der genann­ten Schwimm­zei­ten aus­schließ­lich für uns reser­viert. Es gibt Gemein­schafts­um­klei­den sowie Ein­zel­ka­bi­nen. Alle kön­nen die Umklei­den nut­zen, in denen sie sich am wohls­ten und sichers­ten füh­len.

 

Es gibt kei­ne kör­per­be­zo­ge­nen Vor­schrif­ten bezüg­lich der Schwimm­klei­dung. Ein­zig ver­blei­ben­de Beklei­dungs­vor­schrift: Beklei­dungs­stü­cke müs­sen aus einem Funk­ti­ons­stoff sein (z.B. kei­ne Baum­wol­le).

 

Alle Teil­neh­men­den ver­pflich­ten sich frei­wil­lig dazu, die Kör­per oder die Beklei­dung ande­rer Gäs­te nicht zu mus­tern, anzu­star­ren oder zu kom­men­tie­ren und die Gren­zen ande­rer Gäs­te zu ach­ten und zu respek­tie­ren.

 

Schwimm­kennt­nis­se sind Pflicht!

Eintritt frei.

Hannover:

 

Hal­len­bad Ander­ten
Eis­teich­weg 9
30559 Han­no­ver

 

Zu errei­chen via
S3, S7 (Rich­tung Cel­le) Hal­te­stel­le Han­no­ver Ander­ten-Mis­burg
5 (Rich­tung Ander­ten) Hal­te­stel­le Königs­ber­ger Ring

In Koope­ration mit

Logo TSV Anderten GmbH
Logo Landeshauptstadt Hannover
Logo der SHG TransParenz im Andersraum
Termine
März 08
Mai 10
Sep. 13
Okt. 11
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Braun­schweig:

 

Bürger­Ba­dePark
Nimes-Straße 1
38100 Braun­schweig

 

Zu erreichen via
419, 461 Halte­stelle am Wassertor
601, 620 Halte­stellen am Wassertor, John‑F.-Kennedy-Platz, Friedrich-Wilhelm-Platz
1, 2, 10 Halte­stellen John‑F.-Kennedy-Platz, Friedrich-Wilhelm-Platz

In Koope­ration mit

Banner des SLS Braunschweig e,V.
Logo der Stadt Braunschweig
Logo des VSE
Logo BürgerBadePark

Ein Projekt von

Logo Landesfachstelle Trans*

All Bodies Swim in Braun­schweig wird gefördert von

Logo stadt Braunschweig Büro Migration
Logo Demokratie Leben

Das QNN – Queeres Netzwerk Nieder­sachsen – ist der Landes- und Fachverband für queere Vereine und Gruppen in Nieder­sachsen. Gemeinsam setzen wir uns für sexuelle und geschlecht­liche Vielfalt ein, stärken unsere Mitglieds­or­ga­ni­sa­tionen und vertreten ihre Inter­essen auf Landes­ebene.

 

Zum 01. Februar 2025 oder später suchen wir eine engagierte Person als

Referent*in der Fach- und Melde­stelle Queer­feind­lichkeit

Mit der neuen Fach- und Melde­stelle wollen wir einen zentralen Beitrag zur Sicht­bar­ma­chung queer­feind­licher Vorfälle leisten, die queere Community stärken und Fachkräfte sensi­bi­li­sieren. Wenn du Lust hast, dieses wichtige Projekt aufzu­bauen und zu gestalten, freuen wir uns auf deine Bewerbung!

Deine Aufgaben bei uns

  • Aufbau und Leitung der Fach- und Melde­stelle Queer­feind­lichkeit
  • Entwicklung und Durch­führung von Öffent­lich­keits- und Kampa­gnen­arbeit
  • Koordi­nation der techni­schen Umsetzung und Einführung des Melde­systems
  • Betreuung und Auswertung des Online-Melde­systems
  • Vernetzung mit Melde­stellen, Beratungs­stellen, Gewalt­schutz­struk­turen und Behörden
  • Organi­sation und Durch­führung von Fortbil­dungen für Fachper­sonal
  • Erstellung von Monitoring- und Lagebe­richten

Das wünschen wir uns von dir

  • Abgeschlos­senes Studium oder eine vergleichbare Quali­fi­kation
  • Fachliche Kompetenz und Erfah­rungen zu Lebens­rea­li­täten queerer Menschen
  • Erfah­rungen im Projekt­ma­nagement und in der Öffent­lich­keits­arbeit
  • Vernet­zungs­kom­petenz und Zusam­men­arbeit mit verschie­denen Insti­tu­tionen
  • Flexi­bi­lität und Bereit­schaft zu Reisen sowie zu Einsätzen am Abend und Wochenende
  • Struk­tu­riertes, eigen­ver­ant­wort­liches und zuver­läs­siges Arbeiten

Das bieten wir dir

  • Eine Anstellung in Voll- oder Teilzeit (30–40 Stunden/Woche)
  • Vergütung nach TV‑L E11, abhängig von deiner Erfahrung
  • Flexible Arbeits­zeiten – Arbeiten in unserer Geschäfts­stelle in Hannover und mobil möglich
  • Eigen­ver­ant­wort­liches Arbeiten in einem motivierten Team
  • Eine zunächst bis 31.12.2025 befristete Stelle mit Option auf Verlän­gerung

So bewirbst du dich

Bitte sende uns deine Bewerbung (inkl. frühest­mög­lichem Start­datum und gewünschtem Stellen­umfang) in einer Datei bis spätestens 05. Januar 2025 per Mail an:
bewerbung@qnn.de

 

Die Bewer­bungs­ge­spräche finden voraus­sichtlich am 09. und 10. Januar 2025 statt.

 

Für Rückfragen steht dir Nico Kerski gerne unter 0511–33658120 zur Verfügung.

 

Gemeinsam gegen Queer­feind­lichkeit
Mit der Fach- und Melde­stelle Queer­feind­lichkeit möchten wir einen geschützten Raum schaffen, Vorfälle sichtbar machen und Handlungs­an­sätze entwi­ckeln. Du möchtest Teil dieser wichtigen Arbeit werden? Dann freuen wir uns auf dich!

 

Zur Ausschreibung als PDF gelangst du hier.

 

© Tim Kirchhoff

Es ist wieder soweit: Wir suchen heraus­ra­gendes ehren­amt­liches Engagement in der queeren Community Nieder­sachsens! Mit der Goldmarie 2025 würdigen wir Menschen, die sich in beson­derer Weise für sexuelle und geschlecht­liche Vielfalt einsetzen und einen nachhal­tigen Beitrag für unsere Community leisten.

 

Wer verdient die Goldmarie 2025?

Kennt ihr Personen, die unermüdlich queeres Leben stärken, Unter­stützung bieten oder auf andere Weise aktiv dazu beitragen, unsere Community zu berei­chern? Dann nominiert sie jetzt!

Reicht eure Vorschläge bis zum 15. Januar 2025 ein.
Zur Nominierung genügt eine kurze Begründung und die Angabe eurer Kontakt­daten. Details und das Online-Formular findet ihr hier.

 

Die Verleihung im Rahmen des Queeren Neujahrs­emp­fangs

Die Verleihung der Goldmarie 2025 wird am 28. Februar 2025 in Hannover im feier­lichen Rahmen unseres Queeren Neujahrs­emp­fangs statt­finden. Dieser Abend ist nicht nur ein festlicher Höhepunkt, sondern auch eine wichtige Plattform, um queere Sicht­barkeit und Solida­rität zu feiern.

 

Ehre, wem Ehre gebührt

Mit der Goldmarie setzen wir ein Zeichen der Anerkennung für die vielen Ehren­amt­lichen, die queere Lebens­rea­li­täten mitge­stalten. Deine Stimme zählt – bringe dein Engagement ein, indem du außer­ge­wöhn­liche Menschen für diese Auszeichnung vorschlägst.

Nominie­rungs­schluss: 15. Januar 2025
Preis­ver­leihung: 28. Februar 2025, Hannover

Wir freuen uns auf deine Vorschläge und darauf, gemeinsam großartige Menschen zu feiern!

Mehr über die Goldmarie findest du hier.

 

©Tim Kirchhoff

Am 01.11.2024 tritt das Selbst­be­stim­mungs­gesetz (SBGG) in Kraft. Dieses Gesetz ermög­licht es trans*, inter* und nicht-binären Personen, ihre Geschlechts­iden­tität rechtlich selbst­be­stimmt zu ändern. Während das QNN den Fortschritt in der Bundes­ge­setz­gebung begrüßt, sind die erfor­der­lichen Trans*Beratungsstrukturen in Nieder­sachsen immer noch nicht ausrei­chend entwi­ckelt und finan­ziert.

 

Steigender Beratungs­bedarf unzurei­chend gedeckt
Nach § 3 SBGG sind Kinder, Jugend­liche sowie ihre Sorge­be­rech­tigten vor Änderung ihres Geschlechts­ein­trages und des Namens zur Beratung verpflichtet. Diese Regelung wird nicht nur von Fachver­bänden als unange­mes­sener Eingriff in den persön­lichen Lebens­be­reich kriti­siert, sondern sie erfordert auch ausrei­chende Kapazi­täten in den Trans*Beratungsstellen.

„Bereits in den letzten fünf Jahren sind die Trans*Beratungszahlen in Nieder­sachsen um 75% gestiegen und mit Einführung des SBGG ist ein weiterer Anstieg zu erwarten“ berichtet Robin Ivy Osterkamp von der Landes­fach­stelle Trans* im QNN und ergänzt: „Trotzdem wird immer noch ein Großteil der Beratungs­arbeit in Nieder­sachsen auf ehren­amt­licher Basis organi­siert und ist in den ländlichen Regionen kaum verfügbar.“

 

Forderung nach nachhal­tigen Struk­turen
„Wir fordern daher seit langem den flächen­de­ckenden Ausbau einer haupt­amt­lichen Trans*Beratungsstruktur in Nieder­sachsen und deren nachhaltige Finan­zierung“, sagt QNN-Geschäfts­führer Nico Kerski.

Das QNN hat dem Nieder­säch­si­schen Sozial­mi­nis­terium 2023 ein entspre­chendes Ausbau­konzept vorgelegt und mit den neu veröf­fent­lichten ‚Quali­täts­stan­dards für psycho­so­ziale Trans*Beratung in Nieder­sachsen‘ die weitere fachliche Grundlage dafür gelegt. „Nun fehlt nur noch der politische Wille dem Beratungs­bedarf von trans*, inter* und nicht-binären Personen in unserem Land gerecht zu werden“, so Kerski.

 

 

Presse­mit­teilung zum Download

 

 

MEHR ZUM THEMA

 

Quali­täts­stan­dards für die psycho­so­ziale Trans*beratung in Nieder­sachsen

qnn.de/wp-content/uploads/2024/05/Qualitaetstandards_20240504_digital.pdf

 

Allge­meine Infor­ma­tionen zum Selbst­be­stim­mungs­gesetz – Infor­ma­ti­ons­website eines breiten Bündnisses von TIN-Organi­sa­tionen

sbgg.info

 

 

Ab dem 01.08.2024 ist es möglich eine Änderung nach dem Selbst­be­stim­mungs­gesetz (SBGG) beim Standesamt anzumelden! Damit tritt der erste Teil des Gesetzes in kraft und ermög­licht es, nach der dreimo­na­tigen Warte­frist direkt im November das eigent­liche Gesetz in Anspruch zu nehmen. Und obwohl die Änderung jetzt viel leichter ist, als es bspw. beim TSG noch der Fall war, gibt es trotzdem eine Menge Fragen dazu, wie das Gesetz in Anspruch genommen werden kann.

 

Ein breites Bündnis aus Aktvist*innen und Vereinen hat sich gemeinsam mit Jurist*innen zusam­men­ge­setzt und erste Infos zum Gesetz — und vor allem zur Anmeldung — zusam­men­ge­tragen. Ab dem 23.07. findet ihr unter SBGG.info möglichst viele Infos zum neuen Gesetz und seiner Anwendung, aber auch Einord­nungen und Kritik.

 

In Zukunft soll die Seite weiter ausgebaut werden. Dazu gehören Kommen­tie­rungen der einzelnen Paragrafen, aber auch Erfah­rungs­be­richte mit dem Gesetz und Hinweise zu bestimmten Proble­ma­tiken, die auftreten können.

 

Neben bspw. BVT*, dgti und der TINRechts­hilfe war auch das QNN an der Erstellung der Seite beteiligt.

Heute startet offiziell die landes­weite Inter* Beratung Nieder­sachsen. Nieder­sachsen setzt damit ein starkes Zeichen für Gemein­schaft und Unter­stützung. Mit dem Projekt wird eine niedrig­schwellige und kostenlose Beratung für Inter*Personen und deren An- und Zugehörige ermög­licht.

 

Inter­ge­schlecht­liche Menschen sind noch immer massiven Diskri­mi­nie­rungen und Menschen­rechts­ver­let­zungen ausge­setzt. Obwohl gesund geboren, werden sie von medizi­ni­schen Insti­tu­tionen oft zu Syndromen erklärt und sollen mit Opera­tionen und anderen medizi­ni­schen Maßnahmen einem medizi­nisch definierten männlichen oder weiblichen Normkörper angeglichen werden.

 

Die Inter* Beratung schafft für Betroffene eine neue Perspektive auf Inter­ge­schlecht­lichkeit: Weg von der Medizin, den Diagnosen, Therapien und ‚Korrek­tur­wün­schen‘ und hin zu den psycho­so­zialen Aspekten, also Empowerment, Stärkung und Selbst­hilfe. „Die Beratung ist ein wichtiges Mittel zur Selbst­er­mäch­tigung von inter* Personen. Durch den Peer-to-Peer Ansatz erfolgt die Beratung auf Augenhöhe und zeichnet sich durch ein beson­deres Maß an Erfah­rungs­wissen und Feld-Kenntnis aus“, fasst Projekt­leitung Flo Däbritz zusammen.

 

Michael Rogenz, Landes­ko­or­di­nation Inter* im QNN, unter­streicht das besondere Angebot: „Die neue haupt­amt­liche Beratungs­stelle basiert auf der langen Erfahrung innerhalb der Community mit ehren­amt­lichen Peerbe­ra­tungs­an­ge­boten und schafft ein flächen­de­ckendes Unter­stüt­zungs­an­gebot in Nieder­sachsen.“

 

Die Inter* Beratung Nieder­sachsen ist ein Projekt des Queeren Netzwerk Nieder­sachsen und wird in Koope­ration mit Inter­ge­schlecht­liche Menschen Landes­verband Nieder­sachsen durch­ge­führt. Finan­ziert wird sie aus Mitteln des Nieder­säch­si­schen Sozial­mi­nis­te­riums, welche über die Politische Liste der Regie­rungs­frak­tionen für das Haushaltsjahr 2024 bereit­ge­stellt wurden. Eine Fortführung des Projektes ist von der Haushalts­planung 2025 abhängig.

 

Presse­mit­teilung zum Download

 

Mehr zum Thema

 

Webseite der Inter* Beratung Nieder­sachsen