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Patho­lo­gi­sierung

Patho­lo­gi­sierung beschreibt die Bewertung von grund­sätzlich gesunden Lebens­weisen und körper­lichen Beson­der­heiten (z. B. Varianten der Geschlechts­ent­wicklung, Homose­xua­lität, Trans*) als krankhaft. So werden diese Lebens­weisen und körper­lichen Beson­der­heiten in den Zustän­dig­keits­be­reich der Medizin verschoben, was oft grundlose Begut­ach­tungen und medizi­nische Maßnahmen zur Konse­quenz hat. Hetero­nor­ma­ti­vität und Cisnor­ma­ti­vität geben dabei vor, welche Erschei­nungen als krankhaft gedeutet werden. Inter­ge­schlecht­lichkeit etwa darf nach dieser Norm nicht existieren. Inter­ge­schlecht­liche Körper werden deshalb patho­lo­gi­siert, obwohl sie meist völlig gesund sind. Infol­ge­dessen werden nicht notwendige medizi­nische Maßnahmen mit teilweise weitrei­chenden Auswir­kungen vorge­nommen. Auch Homose­xua­lität wurde erst 1990 aus dem Diagno­se­ka­talog der Weltge­sund­heits­or­ga­ni­sation (WHO) gestrichen.

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