Am 09.05.2023 hat das Bundes­mi­nis­terium für Justiz den gemeinsam mit dem Bundes­mi­nis­terium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erarbei­teten Referen­ten­entwurf für das „Gesetz über die Selbst­be­stimmung in Bezug auf den Geschlechts­eintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften“, kurz SBGG und auch bekannt als Selbst­be­stim­mungs­gesetz, veröf­fent­licht. Dieser Geset­zes­entwurf ist ein wichtiger und lange überfäl­liger Schritt zum Abbau menschen­rechts­ver­let­zender Behand­lungen von trans*, inter* und nicht-binären (TIN*) Personen. Die Ampel-Koalition ist damit die erste Bundes­re­gierung, die sich der lange gefor­derten Abschaffung des Trans­se­xu­el­len­ge­setzes (TSG) annimmt und einen entschei­denden Schritt zur Entpa­tho­lo­gi­sierung von trans*, inter* und nicht-binären Personen geht. 

 

Der Entwurf sieht vor, jegliche Pflichten für Gutachten und Atteste, wie sie bislang durch TSG und § 45b Perso­nen­stands­gesetz (PStG) gefordert wurden, ersatzlos zu streichen, um eine Änderung von Geschlechts­eintrag und Vornamen zu erwirken. Damit folgt die Bundes­re­gierung nicht nur den Forde­rungen von TIN* Commu­nities und Verbänden, sondern auch Entwick­lungen in Wissen­schaft und Medizin.  

 

Neben der Entpa­tho­lo­gi­sierung, die durch diesen Referen­ten­entwurf voran­ge­trieben wird, lässt sich positiv hervor­heben, dass der verfas­sungs­recht­liche Schutz der Geschlechts­iden­tität weiter anerkannt wird. Daneben wird die Unter­scheidung von Verfahren für trans* und inter* Personen aufge­hoben. Nicht-binäre Personen werden zudem erstmals in ihren Bedürf­nissen zur Änderung von Geschlechts­eintrag und Vornamen explizit wahrge­nommen. Das SBGG schafft damit endlich eine explizite Anerkennung und Lösung für nicht-binäre Personen, die bislang durch das System fielen.  

 

Ebenfalls positiv ist, dass das SBGG mit Artikel 1, §12 rechtlich festhält, dass sich binär formu­lierte Gesetze, die in ihrer Auswirkung keine Unter­schei­dungen zwischen den Geschlechtern vorsehen, auch Menschen ohne Geschlechts­eintrag oder mit dem Eintrag divers berück­sich­tigen. 

 

Der aktuelle Entwurf enthält im Vergleich zu den im Juni 2022 vorge­stellten Eckpunkten einige Rückschritte. Zurück­zu­führen ist dies auf die voran­ge­gan­genen, von trans*feindlichen Akteur*innen geführten, öffent­lichen Debatten. Die Landes­fach­stelle Trans* und Landes­ko­or­di­nation Inter* vom Queeren Netzwerk Nieder­sachsen sehen Kritik­punkte im vorge­stellten Referen­ten­entwurf, welche die Selbst­be­stimmung von trans*, inter* und nicht-binären Menschen weiterhin einschränken. Uns ist wichtig den Entwurf konstruktiv zu kriti­sieren, ohne gleich­zeitig für einen Verwurf zu plädieren. Denn klar ist, wenn dieses Geset­zes­vor­haben verworfen wird, ist unsicher, wie die Chancen auf eine Abschaffung des TSGs und eine Entpa­tho­lo­gi­sierung von § 45b PStG in der nahen Zukunft stehen.  

Zentrale Kritik­punkte sind insbe­sondere die Regelungen für Minder­jährige, die angeführten Ausnah­me­fälle und Restrik­tionen, Dienst­pflichten im Vertei­di­gungsfall, der Verweis auf das Hausrecht, sowie das geplante Offen­ba­rungs­verbot.

 

Im vorlie­genden Entwurf verbessert sich die Situation für Minder­jährige nicht. Nach wie vor sind Jugend­liche zwischen 14 und 18 Jahren bei der Änderung ihres Vornamens und/oder Perso­nen­standes auf die Einwil­ligung ihrer Sorge­be­rech­tigten angewiesen (§3). Werden Jugend­liche nicht von diesen unter­stützt, kann ein Famili­en­ge­richt hinzu­ge­zogen werden. Diese Regelung fördert nicht nur das Macht­ge­fälle zwischen Jugend­lichen und ihren Sorge­be­rech­tigten, sie ist auch mit Hürden verbunden und damit für junge TIN* Personen schwer durch­zu­setzen.  

 

Der Gesetz­entwurf ist darauf bedacht, den öffentlich immer wieder befürch­teten Missbrauch des Gesetzes zu erschweren So legt der Referen­ten­entwurf fest, dass die Änderung von Perso­nen­stand und Vornamen erst nach Ablauf einer dreimo­na­tigen Frist in Kraft treten. Der Zeitraum von drei Monaten ist hierbei scheinbar nicht an ander­weitig übliche Fristen angelehnt, sondern willkürlich bestimmt. Zusätzlich sieht das Gesetz eine einjährige Sperr­frist für die erneute Änderung vor. Für inter­ge­schlechtlich geborene Menschen stellt der Entwurf in Hinsicht auf die Wartezeit und die Sperr­frist eine massive Verschlech­terung im Vergleich zur bishe­rigen Regelung dar. Der § 45b Perso­nen­stands­gesetz (PStG), nach welchem die Änderung sofort in Kraft tritt, entfällt mit dem Selbst­be­stim­mungs­gesetz. Nach diesem müssen inter* Personen zwar ein ärztliches Attest vorlegen, eine Sperr­frist oder Warte­zeiten enthält das Gesetz jedoch nicht.  

 

Standesbeamt*innen erhalten durch eine weitere Ausnah­me­re­gelung einen großen Entschei­dungs­spielraum, welcher zu erneuter Fremd­be­stimmung führen kann. So kann die Eintragung der Erklärung von Standesbeamt*innen abgelehnt werden, wenn ein „offen­sicht­licher Missbrauch“ vorliegt. In der Vergan­genheit wurden mehrfach Änderungen nach dem § 45b PStG trotz des Vorliegens aller notwen­digen Dokumente nicht nachvoll­ziehbar abgelehnt. Vor dem Hinter­grund dieser Erfah­rungen müssen sämtliche Möglich­keiten der Willkür verhindert werden. 

 

Ein weitere Kritik­punkt liegt bei der Regelung zur Änderung von männlichen Geschlechts­ein­trägen im Spannungs- und Vertei­di­gungsfall vor. Hier ist nicht klar geregelt, ob die zwei Monats­frist ab Abgabe der persön­lichen Erklärung gilt oder erst nach dem Wirksam­werden mit der dreimo­na­tigen Frist.  

 

Die Geset­zes­be­gründung betont, dass aus anderen Ländern, die ähnliche Gesetze verab­schiedet haben, keine Missbrauchs­fälle bekannt sind. Hier entsteht eine Diskrepanz zwischen Datenlage und dem Gesetz­entwurf der Bundes­re­gierung. 

 

Die Einfluss­nahme queer­feind­licher Diskurse zeigt sich vor allem in der Betonung bestehenden Rechts. Während die Einbringung des Hausrechts in der Geset­zes­be­gründung angebracht ist, ist ihr Verweis im Geset­zestext unter §6 (2) mehr als beunru­higend. Statt voraus­zu­setzen, dass Hausrecht und AGG durch das SBGG unberührt bleiben, liest sich der Satz als Auffor­derung das Hausrecht gegen (vermeint­liche) TIN* Personen durch­zu­setzen und Ausschlüsse zu fördern. Damit befeuert der Entwurf Vorur­teile gegenüber TIN* Personen und trägt zur syste­ma­ti­schen Diskri­mi­nierung bei, anstatt diese abzubauen.   

 

Während generell positiv hervor­zu­heben ist, dass das Offen­ba­rungs­verbot auch rückwirkend auf TSG und § 45b PStG bußgeld­be­währt ist, bleibt fraglich, wie prakti­kabel die Umsetzung ist. Um den Anspruch geltend zu machen, muss das Verwenden alter Vornamen und Anreden als schädlich befunden und gleich­zeitig nachge­wiesen werden. Des Weiteren formu­liert der Geset­zestext Ausnahmen für das Offen­ba­rungs­verbot für Kinder und Ehepartner*innen, die nach der Änderung von Geschlechts­eintrag und/oder Vornamen in ein familiäres Verhältnis mit der entspre­chenden Person gekommen sind. Hier wird die Möglichkeit geschaffen das selbst­be­stimmte Coming Out gegenüber Kindern und Ehepartner*innen rechtlich zu umgehen. Auch in familiären Nahbe­zie­hungen sollte es immer der jewei­ligen Person offen­stehen, ob sie ihren bei Geburt gegebenen Perso­nen­stand und Vornamen teilen möchte. 

 

Ein weiterer Kritik­punkt liegt in den Regelungen zur Eltern­schaft. Die Fortschreibung der im TSG festge­schrie­benen Handhabe, dass trans* Eltern mit falschen Namen und Perso­nen­stand in der Geburts­ur­kunde vermerkt werden, wurde im Entwurf übernommen. Aufgrund der geplanten Refor­mierung des Abstam­mungs­rechts handelt es sich hierbei nur um eine Übergangs­lösung. Diese bietet immerhin erste Erleich­te­rungen für TIN* Eltern­teile, indem sie sich als Elternteil anstatt Mutter oder Vater eintragen lassen können. Diese Interims­lösung stellt trotzdem keine vollum­fäng­liche recht­liche Anerkennung dar. 

 

Zentrale Punkte ergeben sich für das Land Nieder­sachsen aus dem Referen­ten­entwurf in Bezug auf Beratungs­struk­turen, Regelungen im schuli­schen Kontext und Haftbe­din­gungen.

 

Aufgrund der wegfal­lenden Begut­ach­tungs­praxis bedeutet dieser Entwurf vor allem eine Entlastung der ohnehin strapa­zierten Versor­gungs­struktur in Psycho­the­rapie und Psych­iatrie. Somit werden voraus­sichtlich Ressourcen zur Ermög­li­chung medizi­ni­scher Transi­tionen frei. Da insbe­sondere viele Jugend­liche und deren sorge­be­rech­tigten Personen Entschei­dungen nicht ohne Unter­stützung treffen, ist gleich­zeitig von vermehrten Anfragen an Beratungs­an­ge­boten und Peerbe­ra­tungen zu rechnen. Die bereits jetzt notwendige Verbes­serung der Förder­struk­turen für Beratungs­stellen in Nieder­sachsen wird durch das geplante Vorhaben entspre­chend verstärkt. Die Bundes­re­gierung beabsichtigt Beratungs­an­gebote weiter auszu­bauen, jedoch fehlt es im Gesetz­entwurf an konkreten Maßnahmen zur Umsetzung. 

 

Besonders in Bezug auf Nieder­sachsen, wo es weiterhin an einer Regelung bzgl. der Änderung von Vornamen und Geschlecht in Schul­akten und Zeugnissen ohne eine recht­liche Änderung dieser Angaben fehlt, ist auch der §6 (1) kritisch zu sehen. Dieser legt fest, dass aktueller Vornamen und Geschlechts­eintrag im Rechts­verkehr maßgeblich sind. Handlungs­spiel­räume, die bisher wohlwollend im Sinne der Schüler*innen genutzt werden konnten, werden dadurch geschlossen. Entspre­chend ist es zentral, dass das nieder­säch­sische Kultus­mi­nis­terium zeitnah eine Regelung diesbe­züglich, ähnlich bspw. der Mitteilung der Senatorin für Kinder in Bildung in Bremen, erlässt.   

 

Unklar bleibt auch, wie in der Praxis der Umgang mit Menschen ohne deutsche Staats­bür­ger­schaft und die Zuschreibung von Geschlecht bei der Geburt aussehen werden. Da Justiz­voll­zugs­an­stalten den Ländern unter­stehen, sind die Auswir­kungen auf Haftbe­din­gungen zurzeit noch unklar.  

 

Während sich also in Teilen der Einfluss rechter und queer­feind­licher Diskurse aufden Referen­ten­entwurf heraus­lesen lässt, ist es im Kern ein zentraler und überfäl­liger Schritt zur Verbes­serung der Situation von TIN* Personen in der Bundes­re­publik Deutschland. Die Landes­ko­or­di­nation Inter* und die Landes­fach­stelle Trans* des Queeren Netzwerk Nieder­sachsens sind gespannt auf die weiteren Entwick­lungen. 

 

Stellung­nahme als PDF

Nach langer Wartezeit wurde ein Referent*innen-Entwurf des sog. Selbst­be­stim­mungs­ge­setzes veröf­fent­licht. Inter­ge­schlecht­liche Menschen e.V. begrüßt den Entwurf als solchen, da durch ihn gesetz­liche Regelungen geschaffen werden sollen, die den Vorgang der Perso­nen­stands- und Vorna­mens­än­derung für trans*, nicht-binäre und inter­ge­schlecht­liche Personen verein­heit­lichen sollen. Diese Verein­heit­li­chung soll vor allem Rechts­si­cherheit für trans*, nicht-binäre und inter­ge­schlecht­liche Personen schaffen. Der aktuell vorlie­gende Referent*innen-Entwurf erfüllt dieses Ziel jedoch nur teilweise, wie der Stellung­nahme von Inter­ge­schlecht­liche Menschen e.V. zu entnehmen ist.

Frühest­möglich zum 01.07.2023 suchen wir eine engagierte Person als

Projektreferent*in für das Sport­projekt ‚Vielfalt in Bewegung!‘

 

Ziel des neuen Projektes ist die Stärkung der Akzeptanz sexueller Orien­tie­rungen und geschlecht­licher Vielfalt im Breiten­sport des organi­sierten nieder­säch­si­schen Sports. Zielgruppe sind Multiplikator*innen auf der Funkti­ons­ebene von Sport­ver­bänden und ‑vereinen sowie auf der Ebene der Trainer*innenausbildung. Maßnahmen des Projektes werden in Koope­ration mit dem Landes­SportBund Nieder­sachsen durch­ge­führt.

Aufga­ben­spektrum:
  • Aufbau des Projektes und dessen Öffent­lich­keits­arbeit
  • Erstellung von thema­ti­schen Publi­ka­tionen und Handrei­chungen
  • Entwicklung von Fortbil­dungs- und Infor­ma­ti­ons­an­ge­boten
  • Indivi­duelle Beratung von Sport­ver­bänden und ‑vereinen
  • Mitarbeit in relevanten Gremien und Netzwerk­struk­turen
  • Organi­sation der Bundes­netz­werk­tagung des queeren Sports 2024 (BuNT)
Gewünschtes Profil:
  • Abgeschlos­senes Studium oder vergleichbare Quali­fi­kation
  • Kennt­nisse zu Struktur und Arbeit des organi­sierten Sports
  • Fachliche- und Erfah­rungs­kom­petenz zu Lebens­rea­li­täten queerer Menschen
  • Erfahrung in der Projekt- und Öffent­lich­keits­arbeit
  • Reise­be­reit­schaft, auch in den Abend­stunden und am Wochenende
  • Struk­tu­riertes, selbst­stän­diges und zuver­läs­siges Arbeiten
Wir bieten:
  • Teilzeit­stelle 50% (20 Std/Woche), Vergütung in Anlehnung an TV‑L E11
  • Selbst­stän­diges Arbeiten in einem motivierten Team und Verband
  • Flexible Arbeits­zeiten in der Geschäfts­stelle Hannover und mobil nach Absprache

Die Besetzung der Stelle erfolgt zunächst befristet bis zum 31.12.2024. Eine Verlän­gerung des Projektes ist gewünscht und wird angestrebt. Rückfragen zum Projekt und zur Stelle können Sie an Nico Kerski unter 0511–33658120 oder 0176–61416601 richten.

 

Bitte senden Sie ihre Bewerbung unter Angabe des frühest­mög­lichen Beschäf­ti­gungs­be­ginns bis zum 07.06.2023 per Mail an bewerbung@qnn.de.

 

Gefördert durch Nieder­säch­sische Lotto-Sport-Stiftung, Nieder­säch­si­sches Minis­terium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleich­stellung & Hannchen-Mehrzweck-Stiftung.

Wir waren heute zu Gast bei der Präsi­dentin des nieder­sä­schi­schen Landtags, Hanna Naber.

 

Vielen Dank für die Einladung und das spannende Gespräch.

 

Wir freuen uns auf eine gute Zusam­men­arbeit.

Liebe Alle,

 

aufgrund eines Wechsels der IT-Infra­struktur bei unserer Bank für Sozial­wirt­schaft, haben wir eine IBAN/BIC zugewiesen bekommen:

 

  DE34 3702 0500 0008 4133 00

  BFSWDE33XXX

 

Bitte beachtet unsere neue Bankver­bindung bei jeglichem Zahlungs­verkehr ab dem heutigen Tage.

 

Euer QNN-Team!

Schwarzweiß Illustration einer Person, die in den Spiegel schaut und ihr Gesicht berührt

Die Broschüre “Detran­sition und alter­native Transi­ti­onswege — Eine Handrei­chung für Berater*innen, Multiplikator*innen und Inter­es­sierte” stellt zum ersten Mal im deutsch­spra­chigen Raum explizit trans*positive Infor­ma­tionen zum Thema Detran­sition zur Verfügung.

 

Diese Handrei­chung soll anregen, das eigene Verständnis von Transition zu erweitern. Hierfür enthält die Broschüre neben einer Definition von Detran­sition viele Erfah­rungs­werte, Empfeh­lungen an das medizi­nische System sowie körper­liche und psychische Aspekte einer Detran­sition. Hierbei richten wir uns bspw. an Therapeut*innen, Beratende, aber auch an trans* Personen, die Zweifel oder Sorgen bezüglich der eigenen Transition hegen. Die Handrei­chung kann hierbei als Orien­tierung aber auch als Hilfe­stellung zum Umgang mit dem Thema dienen.

 

Die Texte von Eli Kappo und Artemis entstanden aus der Perspektive von detran­si­tio­nierten Personen, die weiterhin in trans* Kontexten aktiv sind. Um den Fokus noch weiter auf Personen zu richten, die selbst detran­si­tio­nierten, suchten wir mittels eines medialen Aufrufs nach Menschen, die ihre detrans Erfah­rungen mit uns teilen wollen. Entspre­chend konnten in die Broschüre zusätzlich die Erfah­rungen von sechs weitere Personen mit detrans Erfah­rungen einfließen.

 

Die Broschüre wurde grafisch durch Illus­tra­tionen von Fynn Ross unter­stützt.

Illustration für die Broschüre Detransition und alternative Transitionswege von Fynn Ross
Zweite Illustration für die Broschüre Detransition und alternative Transitionswege von Fynn Ross
Dritte Illustration für die Broschüre Detransition und alternative Transitionswege von Fynn Ross
Vierte Illustration für die Broschüre Detransition und alternative Transitionswege von Fynn Ross

Der Christoper-Street-Day (CSD) steht für einen jährlichen Tag, an dem die queere Community für politische Forde­rungen demons­triert und Vielfalt feiert — so auch in Nieder­sachsen.

 

Die CSD Saison startet bald. Wir haben euch aufge­listet wo in Nieder­sachsen in diesem Jahr CSDs statt­finden.

 

Samstag, 20. Mai — Aurich

 

Samstag, 27. Mai — Hannover

 

Samstag, 3. Juni — Osnabrück

 

Samstag, 3. Juni — Wilhelms­haven

 

Samstag, 17. Juni — Oldenburg

 

Samstag, 24. Juni — Cloppenburg

 

Sonntag, 25. Juni — Lehrte

 

Samstag, 1. Juli — Emden

 

Samstag, 01. Juli — Nordenham

 

Samstag, 01. Juli — Stade

 

Samstag, 08. Juli — Gifhorn

 

Samstag, 08. Juli — Wendland / Altmark

 

Samstag, 09. Juli — Bremer­haven

 

Samstag, 15. Juli — Leer

 

Samstag, 12. August — Braun­schweig

 

Samstag, 26. August — Göttingen

 

Samstag, 26. August — Bremen

 

Samstag, 2. September — Goslar

 

Samstag, 9. September — Wolfsburg

 

Die Liste wird fortlaufend aktua­li­siert. Es fehlt ein CSD? Dann schreibt uns gerne an info@qnn.de.

 

Wir laden euch und eure Kinder ganz herzlich zu einer Famili­en­freizeit ins Waldschlösschen ein.

 

Nehmt euch Zeit, in wunder­schöner Natur und bei Vollver­pflegung die Seele baumeln zu lassen, zu lesen, zu spielen und zu sein oder bei verschie­denen Aktivi­täten für große und kleine Menschen Neues zu entdecken.

 

Es geht bestärkend, behütend und behutsam in gemeinsame Flugver­suche bei Acroyo­ga­ein­heiten. Wandernd durch den Wald zum See. Oder austau­schend in Workshops und Gesprächs­runden rund um Diskurse zwischen Carearbeit, Co-Parenting und queerer Eltern­schaft.

 

Die Freizeit soll ein Ort zum auftanken und vernetzen sein, für euch Eltern und für euch Kinder. Darum gibt es Kinder­be­treuung für die Kleinen, um Raum zu geben für Themen der Großen.

 

Alle Körper­lich­keiten sind willkommen, es braucht keine Vorer­fahrung oder bestimmte Fitness. Offen für erwachsene FLINTA* Personen und ihre (Bezugs-) Kinder bzw. FLINTA*s in queeren Familien Konstel­la­tionen.

Veran­stal­tungen

2024

Mo, 29.07.2024 — Fr, 02.08.2024

Hinweis

Die FLINTA* Familien Freizeit* 2024 ist bereits ausge­bucht.

2023

So, 30.07.2023 — Do, 03.08.2023

2022

Mo, 15.08.2022 — Do, 18.08.2022

Ausflug zum Wendebach-Stausee

Wanderung und Acroyoga

    Worum geht es?

    Durch den Bisexual Health Awareness Month soll die Gesundheit bi+sexueller Menschen mehr in den gesell­schaft­lichen Fokus gerückt werden.

    Wann findet die Aktion statt?

    Seit 2014 findet jeden März der #BiHealth­Month statt.

    Was verbirgt sich hinter dem Begriff Bi+?

    Bi+ wird in aktivis­ti­schen und wissen­schaft­lichen Kontexten als Überbe­griff für alle sexuellen Orien­tie­rungen verwendet, bei denen eine Person Menschen von mehr als einem Geschlecht anziehend finden kann. Also alle Menschen, die nicht monose­xuell sind. (Mono kommt aus dem Griechi­schen und bedeutet „allein“, „einzig“ oder „ein“. Damit gemeint sind sexuelle Orien­tie­rungen wie homo- und hetero­se­xuell, die sich nur auf ein Geschlecht beziehen.) Unter Bi+sexualität fallen also beispiels­weise bisexuell, panse­xuell, queer, omnise­xuell, polyse­xuell, homo- oder hetero­fle­xibel und bi-curious (bi-neugierig). Manche Menschen unter­scheiden auch zwischen sexueller und roman­ti­scher Orien­tierung. Sie bezeichnen sich beispiels­weise als bisexuell und homoroman­tisch. Die Endung „-sexuell“ bei den Orien­tie­rungen wird in der Regel noch als Überbe­griff verwendet. Manche Menschen nutzen aber auch explizit „-roman­tisch“, um sich noch deutlicher auszu­drücken.

    (Quelle: Bi+Pride)

    Wozu wurde der #BiHealth­Month ins Leben gerufen?

    Das Ziel ist die Schaffung von sicheren und integra­tiven Räume — persönlich und online, lokal und global — in denen Bi+ Personen ihre Erfah­rungen austau­schen und Bezie­hungen aufbauen können. Das gegen­seitige Empowerment kann die körper­liche, geistige und soziale Gesundheit von Bi+ Personen fördern.

     

    Das diesjährige Thema des #BiHealth­Month lautet “Beyond Visibility”. Das Thema wurde gewählt, um deutlich zu machen, dass es in den letzten 10 Jahren zwar unglaub­liche Fortschritte bei der Sicht­barkeit gab. Dennoch gibt es immer noch viel zu tun, um die gesund­heit­liche Chancen­gleichheit für bi+ Menschen zu gewähr­leisten.

    Wo gibt es mehr Infor­ma­tionen?

    Infor­ma­tionen zum Bi+ Health Awareness Month gibt es auf bipride.de oder auf Englisch unter bihealthmonth.org.

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