Heute debat­tiert der Landtag in Folge der Angriffe auf Teilneh­mende des CSD Hannover vor vier Wochen, einen Antrag der rot/grünen Koalition zum Thema Queer­feind­lichkeit in Nieder­sachsen.

 

Das QNN begrüßt die Entschließung des Parla­ments ausdrücklich, kriti­siert jedoch, dass der Antrag keinerlei Forde­rungen nach Maßnahmen enthält. „Solida­ri­täts­be­kun­dungen und das symbo­lische Hissen von Regen­bo­gen­fahnen vor den Minis­terien reichen nicht mehr aus. Wir brauchen konkrete Maßnahmen gegen Queer­feind­lichkeit in diesem Land“, sagt QNN Vorständin Franziska Fahl.

 

Bereits vor der Landtagswahl forderte das QNN daher den Aufbau einer zivil­ge­sell­schaft­lichen Anlauf- und Beratungs­stelle für die Opfer queer­feind­licher Gewalt in Nieder­sachsen.

 

Denn „Queer­feind­lichkeit ist nicht nur ein Problem auf Großver­an­stal­tungen wie den CSD‘s, sondern prägt den Alltag vieler queerer Personen“, betont QNN Geschäfts­führer Nico Kerski. Das geschätzte Dunkelfeld nicht angezeigter Vorfälle liegt dabei mit bis zu 90% erschre­ckend hoch.

 

Folge­richtig fordert auch der neue Abschluss­be­richt des Arbeits­kreises ‚Bekämpfung homophober und trans­feind­licher Gewalt‘ der Innen­mi­nis­ter­kon­ferenz (IMK) die struk­tu­relle Stärkung von zivil­ge­sell­schaft­licher Anti-Gewalt-Arbeit, Opfer­be­ra­tungs­stellen und LSBTIQ*-Selbstvertretungen.

 

„Wir hoffen, dass der kommende queere Landes­ak­ti­onsplan in dieser Hinsicht mehr Ergeb­nisse liefert“, konklu­diert QNN Vorstand Frederick Schnittker.

 

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MEHR ZUM THEMA

 

Die rot/grüne Lan­des­re­gie­rung hat in ihrem Koali­ti­ons­ver­trag einen Quee­ren Lan­des­ak­ti­ons­plan für Nie­der­sach­sen fest­ge­schrie­ben.

 

Wir haben euch bereits in unserem Community Talk #1 zu dessen geplanten Ablauf infor­miert.

 

Am Donnerstag, den 15. Juni 2023 hat der erste Aufschlag statt­ge­funden. In einem gemein­samen Workshop mit Vertreter*innen aus Verwaltung und Community Struk­turen wurde eine gemeinsame Fahrt­richtung geformt, Themen­schwer­punkte gesetzt und ein erstes Fundament erarbeitet.

 

Um einen commu­ni­ty­nahen und parti­zi­pa­tiven Prozess zu ermög­lichen, wird es im September Community Workshops geben. In diesen werden die vorläu­figen Ergeb­nisse präsen­tiert und disku­tiert. Ebenso gibt es die Möglichkeit eine schrift­liche Stellung­nahme einzu­reichen.

 

Die Veran­stal­tungen finden digital am 21./ 25./ 27. und 29.09.2023 ab 19 Uhr statt.

 

Weitere Infor­ma­tionen zum Ablauf und Anmel­de­mög­lich­keiten folgen.

Wir star­ten ein neu­es Ver­an­stal­tungs­for­mat! Der ‘Com­mu­ni­ty Talk’ ist ein digi­ta­les For­mat, in wel­chem wir aktu­el­le Debat­ten oder The­men­be­dar­fe aus der Com­mu­ni­ty auf­grei­fen, euch infor­mie­ren und Raum für den Aus­tausch und Ver­net­zung geben wol­len. Sehr ger­ne könnt ihr auch eige­ne The­men für einen Com­mu­ni­ty Talk vor­schla­gen.

 

The­ma­tisch beschäf­ti­gen wir uns im #1 Com­mu­ni­ty Talk am 06.06.2023 mit dem kom­men­den Quee­ren Lan­des­ak­ti­ons­plan für Nie­der­sach­sen, den die rot/grüne Lan­des­re­gie­rung in ihrem Koali­ti­ons­ver­trag fest­ge­schrie­ben hat.

 

Wir infor­mie­ren euch über den Ablauf zur Erstel­lung und die Mög­lich­kei­ten eurer Betei­li­gung.

 

Zugangs­daten:

https://us06web.zoom.us/j/83196756852?pwd=NGxNV3RZa3czYndpRFVjOHBHQU1PUT09

Meeting-ID: 831 9675 6852

Kenncode: 082556

 

Die Ver­an­stal­ten­den behal­ten sich vor, von ihrem Haus­recht Gebrauch zu machen und Per­so­nen, die durch ras­sis­ti­sche, natio­na­lis­ti­sche, anti­se­mi­ti­sche, que­er­feind­li­che oder sons­ti­ge men­schen­ver­ach­ten­de Äuße­run­gen in Erschei­nung tre­ten, den Zutritt zur Ver­an­stal­tung zu ver­weh­ren oder sie von die­ser aus­zu­schlie­ßen.

Nach dem Chris­topher Street Day in Hannover am 27.05.23, wurden zwei junge Menschen queer­feindlich angegriffen. Zwei bislang unbekannte Täter belei­digten, verletzten und bestohlen die CSD-Teilneh­menden am Hannover Haupt­bahnhof.

 

Das Queere Netzwerk Nieder­sachsen verur­teilt diese Tat aufs Schärfste und fordert konse­quente Maßnahmen gegen queer­feind­liche Gewalt. „Ein queer­feind­licher Angriff ist niemals nur ein Einzelfall, sondern immer Gewalt gegen alle queeren Menschen“, sagt QNN Vorständin Mareike Walther. Die Tat am Samstag zeigt welche Folgen der zuneh­mende Hass gegen queere Menschen haben kann. Selbst an einem Tag, der für die Rechte von queeren Commu­nities kämpft, sind queere Personen nicht sicher.

 

Dass die Tat bei weitem kein Einzelfall ist, zeigt die neueste Statistik des Bundes­kri­mi­nal­amtes für politisch motivierte Krimi­na­lität. Mit über 1400 queer­feind­lichen Straf­taten im Jahr 2022, kam es nicht nur zu fast vier Vorfällen täglich, sondern stiegen die Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr nochmals an. Im Bereich der sexuellen Orien­tierung um 15%, im Bereich der geschlechts­be­zo­genen Diver­sität um 23%. Die Dunkel­ziffer wird jedoch um ein Vielfaches höher liegen, da nicht alle Fälle zur Anzeige gebracht oder
statis­tisch korrekt erfasst werden. „Es wird daher Zeit, dass Hass und Gewalt gegen queere Menschen endlich stärker ernst genommen werden. Wir brauchen u.a. den Aufbau einer zivil­ge­sell­schaft­lichen Anlauf- und Koordi­nie­rungs­stelle für die Opfer queer­feind­licher Gewalt“, fordert QNN Geschäfts­führer Nico Kerski.

 

Seit dem ersten Entwurf für das neue Selbst­be­stim­mungs­gesetz polari­siert und verschärft sich die Debatte besonders um die Rechte von trans* und nicht-binären Personen. Robin Ivy Osterkamp, von der  Landes­fach­stelle Trans* des QNN, fordert daher auf, gemeinsam und entschlossen gegen Gewalt, Hass und struk­tu­relle Diskri­mi­nie­rungen insbe­sondere gegenüber trans* und nicht-binären Menschen einzu­stehen. „Wir müssen die Lebens­um­stände und Menschen­rechts­lagen so weit verbessern, dass jede trans*, nicht-binäre und gender-nonkon­forme Person die Anerkennung, Ressourcen und Unter­stützung erhält, die sie braucht und sich wünscht“ stellt Osterkamp heraus.

 

Das Land Nieder­sachsen muss sich dem Anstieg queer­feind­licher Gewalt konse­quent entge­gen­stellen. Daher begrüßt das QNN einmal mehr, das Vorhaben der Landes­re­gierung, einen queeren  Landes­ak­ti­onsplan aufzu­legen, der sich insbe­sondere auch gegen Queer­feind­lichkeit richten muss.

 

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MEHR ZUM THEMA

Polizei Hannover — Zeugen­aufruf zur Tat (01.06.23)

Bundes­kri­mi­nalamt – Politisch motivierte Krimi­na­lität 2022 (21.04.23)

IPSOS Studie – Sinkende Unter­stützung für LGBT+ Rechte (01.06.23)

Am 09.05.2023 hat das Bundes­mi­nis­terium für Justiz den gemeinsam mit dem Bundes­mi­nis­terium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erarbei­teten Referen­ten­entwurf für das „Gesetz über die Selbst­be­stimmung in Bezug auf den Geschlechts­eintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften“, kurz SBGG und auch bekannt als Selbst­be­stim­mungs­gesetz, veröf­fent­licht. Dieser Geset­zes­entwurf ist ein wichtiger und lange überfäl­liger Schritt zum Abbau menschen­rechts­ver­let­zender Behand­lungen von trans*, inter* und nicht-binären (TIN*) Personen. Die Ampel-Koalition ist damit die erste Bundes­re­gierung, die sich der lange gefor­derten Abschaffung des Trans­se­xu­el­len­ge­setzes (TSG) annimmt und einen entschei­denden Schritt zur Entpa­tho­lo­gi­sierung von trans*, inter* und nicht-binären Personen geht. 

 

Der Entwurf sieht vor, jegliche Pflichten für Gutachten und Atteste, wie sie bislang durch TSG und § 45b Perso­nen­stands­gesetz (PStG) gefordert wurden, ersatzlos zu streichen, um eine Änderung von Geschlechts­eintrag und Vornamen zu erwirken. Damit folgt die Bundes­re­gierung nicht nur den Forde­rungen von TIN* Commu­nities und Verbänden, sondern auch Entwick­lungen in Wissen­schaft und Medizin.  

 

Neben der Entpa­tho­lo­gi­sierung, die durch diesen Referen­ten­entwurf voran­ge­trieben wird, lässt sich positiv hervor­heben, dass der verfas­sungs­recht­liche Schutz der Geschlechts­iden­tität weiter anerkannt wird. Daneben wird die Unter­scheidung von Verfahren für trans* und inter* Personen aufge­hoben. Nicht-binäre Personen werden zudem erstmals in ihren Bedürf­nissen zur Änderung von Geschlechts­eintrag und Vornamen explizit wahrge­nommen. Das SBGG schafft damit endlich eine explizite Anerkennung und Lösung für nicht-binäre Personen, die bislang durch das System fielen.  

 

Ebenfalls positiv ist, dass das SBGG mit Artikel 1, §12 rechtlich festhält, dass sich binär formu­lierte Gesetze, die in ihrer Auswirkung keine Unter­schei­dungen zwischen den Geschlechtern vorsehen, auch Menschen ohne Geschlechts­eintrag oder mit dem Eintrag divers berück­sich­tigen. 

 

Der aktuelle Entwurf enthält im Vergleich zu den im Juni 2022 vorge­stellten Eckpunkten einige Rückschritte. Zurück­zu­führen ist dies auf die voran­ge­gan­genen, von trans*feindlichen Akteur*innen geführten, öffent­lichen Debatten. Die Landes­fach­stelle Trans* und Landes­ko­or­di­nation Inter* vom Queeren Netzwerk Nieder­sachsen sehen Kritik­punkte im vorge­stellten Referen­ten­entwurf, welche die Selbst­be­stimmung von trans*, inter* und nicht-binären Menschen weiterhin einschränken. Uns ist wichtig den Entwurf konstruktiv zu kriti­sieren, ohne gleich­zeitig für einen Verwurf zu plädieren. Denn klar ist, wenn dieses Geset­zes­vor­haben verworfen wird, ist unsicher, wie die Chancen auf eine Abschaffung des TSGs und eine Entpa­tho­lo­gi­sierung von § 45b PStG in der nahen Zukunft stehen.  

Zentrale Kritik­punkte sind insbe­sondere die Regelungen für Minder­jährige, die angeführten Ausnah­me­fälle und Restrik­tionen, Dienst­pflichten im Vertei­di­gungsfall, der Verweis auf das Hausrecht, sowie das geplante Offen­ba­rungs­verbot.

 

Im vorlie­genden Entwurf verbessert sich die Situation für Minder­jährige nicht. Nach wie vor sind Jugend­liche zwischen 14 und 18 Jahren bei der Änderung ihres Vornamens und/oder Perso­nen­standes auf die Einwil­ligung ihrer Sorge­be­rech­tigten angewiesen (§3). Werden Jugend­liche nicht von diesen unter­stützt, kann ein Famili­en­ge­richt hinzu­ge­zogen werden. Diese Regelung fördert nicht nur das Macht­ge­fälle zwischen Jugend­lichen und ihren Sorge­be­rech­tigten, sie ist auch mit Hürden verbunden und damit für junge TIN* Personen schwer durch­zu­setzen.  

 

Der Gesetz­entwurf ist darauf bedacht, den öffentlich immer wieder befürch­teten Missbrauch des Gesetzes zu erschweren So legt der Referen­ten­entwurf fest, dass die Änderung von Perso­nen­stand und Vornamen erst nach Ablauf einer dreimo­na­tigen Frist in Kraft treten. Der Zeitraum von drei Monaten ist hierbei scheinbar nicht an ander­weitig übliche Fristen angelehnt, sondern willkürlich bestimmt. Zusätzlich sieht das Gesetz eine einjährige Sperr­frist für die erneute Änderung vor. Für inter­ge­schlechtlich geborene Menschen stellt der Entwurf in Hinsicht auf die Wartezeit und die Sperr­frist eine massive Verschlech­terung im Vergleich zur bishe­rigen Regelung dar. Der § 45b Perso­nen­stands­gesetz (PStG), nach welchem die Änderung sofort in Kraft tritt, entfällt mit dem Selbst­be­stim­mungs­gesetz. Nach diesem müssen inter* Personen zwar ein ärztliches Attest vorlegen, eine Sperr­frist oder Warte­zeiten enthält das Gesetz jedoch nicht.  

 

Standesbeamt*innen erhalten durch eine weitere Ausnah­me­re­gelung einen großen Entschei­dungs­spielraum, welcher zu erneuter Fremd­be­stimmung führen kann. So kann die Eintragung der Erklärung von Standesbeamt*innen abgelehnt werden, wenn ein „offen­sicht­licher Missbrauch“ vorliegt. In der Vergan­genheit wurden mehrfach Änderungen nach dem § 45b PStG trotz des Vorliegens aller notwen­digen Dokumente nicht nachvoll­ziehbar abgelehnt. Vor dem Hinter­grund dieser Erfah­rungen müssen sämtliche Möglich­keiten der Willkür verhindert werden. 

 

Ein weitere Kritik­punkt liegt bei der Regelung zur Änderung von männlichen Geschlechts­ein­trägen im Spannungs- und Vertei­di­gungsfall vor. Hier ist nicht klar geregelt, ob die zwei Monats­frist ab Abgabe der persön­lichen Erklärung gilt oder erst nach dem Wirksam­werden mit der dreimo­na­tigen Frist.  

 

Die Geset­zes­be­gründung betont, dass aus anderen Ländern, die ähnliche Gesetze verab­schiedet haben, keine Missbrauchs­fälle bekannt sind. Hier entsteht eine Diskrepanz zwischen Datenlage und dem Gesetz­entwurf der Bundes­re­gierung. 

 

Die Einfluss­nahme queer­feind­licher Diskurse zeigt sich vor allem in der Betonung bestehenden Rechts. Während die Einbringung des Hausrechts in der Geset­zes­be­gründung angebracht ist, ist ihr Verweis im Geset­zestext unter §6 (2) mehr als beunru­higend. Statt voraus­zu­setzen, dass Hausrecht und AGG durch das SBGG unberührt bleiben, liest sich der Satz als Auffor­derung das Hausrecht gegen (vermeint­liche) TIN* Personen durch­zu­setzen und Ausschlüsse zu fördern. Damit befeuert der Entwurf Vorur­teile gegenüber TIN* Personen und trägt zur syste­ma­ti­schen Diskri­mi­nierung bei, anstatt diese abzubauen.   

 

Während generell positiv hervor­zu­heben ist, dass das Offen­ba­rungs­verbot auch rückwirkend auf TSG und § 45b PStG bußgeld­be­währt ist, bleibt fraglich, wie prakti­kabel die Umsetzung ist. Um den Anspruch geltend zu machen, muss das Verwenden alter Vornamen und Anreden als schädlich befunden und gleich­zeitig nachge­wiesen werden. Des Weiteren formu­liert der Geset­zestext Ausnahmen für das Offen­ba­rungs­verbot für Kinder und Ehepartner*innen, die nach der Änderung von Geschlechts­eintrag und/oder Vornamen in ein familiäres Verhältnis mit der entspre­chenden Person gekommen sind. Hier wird die Möglichkeit geschaffen das selbst­be­stimmte Coming Out gegenüber Kindern und Ehepartner*innen rechtlich zu umgehen. Auch in familiären Nahbe­zie­hungen sollte es immer der jewei­ligen Person offen­stehen, ob sie ihren bei Geburt gegebenen Perso­nen­stand und Vornamen teilen möchte. 

 

Ein weiterer Kritik­punkt liegt in den Regelungen zur Eltern­schaft. Die Fortschreibung der im TSG festge­schrie­benen Handhabe, dass trans* Eltern mit falschen Namen und Perso­nen­stand in der Geburts­ur­kunde vermerkt werden, wurde im Entwurf übernommen. Aufgrund der geplanten Refor­mierung des Abstam­mungs­rechts handelt es sich hierbei nur um eine Übergangs­lösung. Diese bietet immerhin erste Erleich­te­rungen für TIN* Eltern­teile, indem sie sich als Elternteil anstatt Mutter oder Vater eintragen lassen können. Diese Interims­lösung stellt trotzdem keine vollum­fäng­liche recht­liche Anerkennung dar. 

 

Zentrale Punkte ergeben sich für das Land Nieder­sachsen aus dem Referen­ten­entwurf in Bezug auf Beratungs­struk­turen, Regelungen im schuli­schen Kontext und Haftbe­din­gungen.

 

Aufgrund der wegfal­lenden Begut­ach­tungs­praxis bedeutet dieser Entwurf vor allem eine Entlastung der ohnehin strapa­zierten Versor­gungs­struktur in Psycho­the­rapie und Psych­iatrie. Somit werden voraus­sichtlich Ressourcen zur Ermög­li­chung medizi­ni­scher Transi­tionen frei. Da insbe­sondere viele Jugend­liche und deren sorge­be­rech­tigten Personen Entschei­dungen nicht ohne Unter­stützung treffen, ist gleich­zeitig von vermehrten Anfragen an Beratungs­an­ge­boten und Peerbe­ra­tungen zu rechnen. Die bereits jetzt notwendige Verbes­serung der Förder­struk­turen für Beratungs­stellen in Nieder­sachsen wird durch das geplante Vorhaben entspre­chend verstärkt. Die Bundes­re­gierung beabsichtigt Beratungs­an­gebote weiter auszu­bauen, jedoch fehlt es im Gesetz­entwurf an konkreten Maßnahmen zur Umsetzung. 

 

Besonders in Bezug auf Nieder­sachsen, wo es weiterhin an einer Regelung bzgl. der Änderung von Vornamen und Geschlecht in Schul­akten und Zeugnissen ohne eine recht­liche Änderung dieser Angaben fehlt, ist auch der §6 (1) kritisch zu sehen. Dieser legt fest, dass aktueller Vornamen und Geschlechts­eintrag im Rechts­verkehr maßgeblich sind. Handlungs­spiel­räume, die bisher wohlwollend im Sinne der Schüler*innen genutzt werden konnten, werden dadurch geschlossen. Entspre­chend ist es zentral, dass das nieder­säch­sische Kultus­mi­nis­terium zeitnah eine Regelung diesbe­züglich, ähnlich bspw. der Mitteilung der Senatorin für Kinder in Bildung in Bremen, erlässt.   

 

Unklar bleibt auch, wie in der Praxis der Umgang mit Menschen ohne deutsche Staats­bür­ger­schaft und die Zuschreibung von Geschlecht bei der Geburt aussehen werden. Da Justiz­voll­zugs­an­stalten den Ländern unter­stehen, sind die Auswir­kungen auf Haftbe­din­gungen zurzeit noch unklar.  

 

Während sich also in Teilen der Einfluss rechter und queer­feind­licher Diskurse aufden Referen­ten­entwurf heraus­lesen lässt, ist es im Kern ein zentraler und überfäl­liger Schritt zur Verbes­serung der Situation von TIN* Personen in der Bundes­re­publik Deutschland. Die Landes­ko­or­di­nation Inter* und die Landes­fach­stelle Trans* des Queeren Netzwerk Nieder­sachsens sind gespannt auf die weiteren Entwick­lungen. 

 

Stellung­nahme als PDF

Nach langer Wartezeit wurde ein Referent*innen-Entwurf des sog. Selbst­be­stim­mungs­ge­setzes veröf­fent­licht. Inter­ge­schlecht­liche Menschen e.V. begrüßt den Entwurf als solchen, da durch ihn gesetz­liche Regelungen geschaffen werden sollen, die den Vorgang der Perso­nen­stands- und Vorna­mens­än­derung für trans*, nicht-binäre und inter­ge­schlecht­liche Personen verein­heit­lichen sollen. Diese Verein­heit­li­chung soll vor allem Rechts­si­cherheit für trans*, nicht-binäre und inter­ge­schlecht­liche Personen schaffen. Der aktuell vorlie­gende Referent*innen-Entwurf erfüllt dieses Ziel jedoch nur teilweise, wie der Stellung­nahme von Inter­ge­schlecht­liche Menschen e.V. zu entnehmen ist.

Frühest­möglich zum 01.07.2023 suchen wir eine engagierte Person als

Projektreferent*in für das Sport­projekt ‚Vielfalt in Bewegung!‘

 

Ziel des neuen Projektes ist die Stärkung der Akzeptanz sexueller Orien­tie­rungen und geschlecht­licher Vielfalt im Breiten­sport des organi­sierten nieder­säch­si­schen Sports. Zielgruppe sind Multiplikator*innen auf der Funkti­ons­ebene von Sport­ver­bänden und ‑vereinen sowie auf der Ebene der Trainer*innenausbildung. Maßnahmen des Projektes werden in Koope­ration mit dem Landes­SportBund Nieder­sachsen durch­ge­führt.

Aufga­ben­spektrum:
  • Aufbau des Projektes und dessen Öffent­lich­keits­arbeit
  • Erstellung von thema­ti­schen Publi­ka­tionen und Handrei­chungen
  • Entwicklung von Fortbil­dungs- und Infor­ma­ti­ons­an­ge­boten
  • Indivi­duelle Beratung von Sport­ver­bänden und ‑vereinen
  • Mitarbeit in relevanten Gremien und Netzwerk­struk­turen
  • Organi­sation der Bundes­netz­werk­tagung des queeren Sports 2024 (BuNT)
Gewünschtes Profil:
  • Abgeschlos­senes Studium oder vergleichbare Quali­fi­kation
  • Kennt­nisse zu Struktur und Arbeit des organi­sierten Sports
  • Fachliche- und Erfah­rungs­kom­petenz zu Lebens­rea­li­täten queerer Menschen
  • Erfahrung in der Projekt- und Öffent­lich­keits­arbeit
  • Reise­be­reit­schaft, auch in den Abend­stunden und am Wochenende
  • Struk­tu­riertes, selbst­stän­diges und zuver­läs­siges Arbeiten
Wir bieten:
  • Teilzeit­stelle 50% (20 Std/Woche), Vergütung in Anlehnung an TV‑L E11
  • Selbst­stän­diges Arbeiten in einem motivierten Team und Verband
  • Flexible Arbeits­zeiten in der Geschäfts­stelle Hannover und mobil nach Absprache

Die Besetzung der Stelle erfolgt zunächst befristet bis zum 31.12.2024. Eine Verlän­gerung des Projektes ist gewünscht und wird angestrebt. Rückfragen zum Projekt und zur Stelle können Sie an Nico Kerski unter 0511–33658120 oder 0176–61416601 richten.

 

Bitte senden Sie ihre Bewerbung unter Angabe des frühest­mög­lichen Beschäf­ti­gungs­be­ginns bis zum 07.06.2023 per Mail an bewerbung@qnn.de.

 

Gefördert durch Nieder­säch­sische Lotto-Sport-Stiftung, Nieder­säch­si­sches Minis­terium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleich­stellung & Hannchen-Mehrzweck-Stiftung.

Wir waren heute zu Gast bei der Präsi­dentin des nieder­sä­schi­schen Landtags, Hanna Naber.

 

Vielen Dank für die Einladung und das spannende Gespräch.

 

Wir freuen uns auf eine gute Zusam­men­arbeit.

Liebe Alle,

 

aufgrund eines Wechsels der IT-Infra­struktur bei unserer Bank für Sozial­wirt­schaft, haben wir eine IBAN/BIC zugewiesen bekommen:

 

  DE34 3702 0500 0008 4133 00

  BFSWDE33XXX

 

Bitte beachtet unsere neue Bankver­bindung bei jeglichem Zahlungs­verkehr ab dem heutigen Tage.

 

Euer QNN-Team!

Schwarzweiß Illustration einer Person, die in den Spiegel schaut und ihr Gesicht berührt

Die Broschüre “Detran­sition und alter­native Transi­ti­onswege — Eine Handrei­chung für Berater*innen, Multiplikator*innen und Inter­es­sierte” stellt zum ersten Mal im deutsch­spra­chigen Raum explizit trans*positive Infor­ma­tionen zum Thema Detran­sition zur Verfügung.

 

Diese Handrei­chung soll anregen, das eigene Verständnis von Transition zu erweitern. Hierfür enthält die Broschüre neben einer Definition von Detran­sition viele Erfah­rungs­werte, Empfeh­lungen an das medizi­nische System sowie körper­liche und psychische Aspekte einer Detran­sition. Hierbei richten wir uns bspw. an Therapeut*innen, Beratende, aber auch an trans* Personen, die Zweifel oder Sorgen bezüglich der eigenen Transition hegen. Die Handrei­chung kann hierbei als Orien­tierung aber auch als Hilfe­stellung zum Umgang mit dem Thema dienen.

 

Die Texte von Eli Kappo und Artemis entstanden aus der Perspektive von detran­si­tio­nierten Personen, die weiterhin in trans* Kontexten aktiv sind. Um den Fokus noch weiter auf Personen zu richten, die selbst detran­si­tio­nierten, suchten wir mittels eines medialen Aufrufs nach Menschen, die ihre detrans Erfah­rungen mit uns teilen wollen. Entspre­chend konnten in die Broschüre zusätzlich die Erfah­rungen von sechs weitere Personen mit detrans Erfah­rungen einfließen.

 

Die Broschüre wurde grafisch durch Illus­tra­tionen von Fynn Ross unter­stützt.

Illustration für die Broschüre Detransition und alternative Transitionswege von Fynn Ross
Zweite Illustration für die Broschüre Detransition und alternative Transitionswege von Fynn Ross
Dritte Illustration für die Broschüre Detransition und alternative Transitionswege von Fynn Ross
Vierte Illustration für die Broschüre Detransition und alternative Transitionswege von Fynn Ross
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