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Stel­lung­nah­me von Inter­ge­schlecht­li­che Men­schen e.V. zum Referent*innen-Entwurf des SBGG

Nach lan­ger War­te­zeit wur­de ein Referent*innen-Entwurf des sog. Selbst­be­stim­mungs­ge­set­zes ver­öf­fent­licht. Inter­ge­schlecht­li­che Men­schen e.V. begrüßt den Ent­wurf als sol­chen, da durch ihn gesetz­li­che Rege­lun­gen geschaf­fen wer­den sol­len, die den Vor­gang der Per­so­nen­stands- und Vor­na­mens­än­de­rung für trans*, nicht-binä­re und inter­ge­schlecht­li­che Per­so­nen ver­ein­heit­li­chen sol­len. Die­se Ver­ein­heit­li­chung soll vor allem Rechts­si­cher­heit für trans*, nicht-binä­re und inter­ge­schlecht­li­che Per­so­nen schaf­fen. Der aktu­ell vor­lie­gen­de Referent*innen-Entwurf erfüllt die­ses Ziel jedoch nur teil­wei­se, wie der Stel­lung­nah­me von Inter­ge­schlecht­li­che Men­schen e.V. zu ent­neh­men ist.

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