Gerne weisen wir auf die Stellen­aus­schreibung des Vereins Queeres Göttingen hin, die zu sofort eine Nachfolge in der Geschäfts­führung suchen.

Weitere Infor­ma­tionen in der pdf!

Die Einladung des QNN zur MV #2 in diesem Jahr ist wie immer seit 2017 auch online zu finden. Mit dabei ist auch dieses Mal ein Anmel­de­for­mular, das uns im QNN-Team die Vorbe­reitung erleichtert.

Gruppen ohne Verein (bzw. innerhalb eines Vereins, die sich selbst vertreten möchten), sollten so noch nicht für 2018 zum Beispiel bei der ersten MV im Februar geschehen, ihren Mitglieds­antrag mit 7 Unter­schriften bis 14 Tage vor der MV beim QNN einreichen, um stimm­be­rechtigt teilnehmen zu können. Stimm­über­tragung oder auch eine Vollmacht zu erteilen ist möglich, max. 2 Stimmen können so vereint und vertreten werden. Die Vollmacht ist weitrei­chender, als eine Stimm­über­tragung, da letztere nur für die Stimm­abgabe bei Abstim­mungen berechtigt. Die Voll-Vertretung eines Mitglieds beinhaltet auch das Stellen von Anträgen u.ä. Rechte des Mitglieds.

Die Themen­schwer­punkte in diesem Herbst sind der Abschluss für 2017, der Ende Februar noch nicht fertig sein konnte und der Ausblick für 2019. Zudem berichtet der Vorstand von seiner Arbeit in der neuen Struktur und das Team der Geschäfts­stelle zieht eine Zwischen­bilanz von QNN-Struk­tur­ent­wicklung, die 2016 von den Mitgliedern angeschoben wurde, und der Kampagne, die seit Anfang 2017 läuft und auch die Arbeit im QNN stark verändert hat.

Zwischen Annäherung und Abgrenzung. Religion und LSBTIQ* in gesell­schaft­licher Debatte und persön­lichem Erleben

Fr, 30.11.2018  — So, 02.12.2018

Die Frage, in welchem Verhältnis die großen monothe­is­ti­schen Religionen zu LSBTIQ* stehen, kann vermutlich nur kontext­spe­zi­fisch beant­wortet werden. Hier greifen gesell­schaft­liche Vorstel­lungen, Community-Inter­essen sowie persön­liche Sozia­li­sation und Erfah­rungen auf unter­schied­liche Weisen inein­ander. Die Tagung betrachtet das Verhältnis von Religion und LSBTIQ* multi­per­spek­ti­visch. Es geht zum einen um die Frage, welche persön­lichen Erfah­rungen LSBTIQ*s mit den Glaubens­ge­mein­schaften gemacht haben, denen sie sich zugehörig fühlen und wie sie diese unter­schied­lichen Zugehö­rig­keiten (LSBTIQ* sein und religiös sein) mitein­ander in Einklang bringen.

Anmeldung und weitere Infor­ma­tionen unter: https://www.waldschloesschen.org

Das QNN zieht um! Ab 22.10.2018 sind wir unter folgender Adresse zu erreichen und zu finden:

Queeres Netzwerk Nieder­sachsen e.V., Volgersweg 58, 30175 Hannover

Auch die Telefon­nummern und Mailadressen werden sich in diesem Zuge ändern und sind dann unter www.q‑nn.de/qnn/kontakt zu finden.

Mit der Handrei­chung “Abinäre Personen beraten — Eine praktische Handrei­chung für Berater*innen und Multiplikator*innen” erscheint aktuell zum ersten Mal eine deutsch­spra­chige Publi­kation, die sich auf die Beratung von abinären Personen konzen­triert.

Die Broschüre, welche von Chriz Lugk und Luca Siemens und Né Fink mit Unter­stützung von h_ Erdmann und Robin K. Wulfert entstand, und vom Queeren Netzwerk Nieder­sachsen heraus­ge­geben wird, will verschiedene Lebens­rea­li­täten von abinären (auch bekannt als enby/nichtbinär/nonbinary) Personen sichtbar machen. Dabei kann die Handrei­chung Berater*innen und Multiplikator*innen zur Orien­tierung dienen: In ihr befinden sich u.a. Infor­ma­tionen zum momentan bestehenden gesetz­lichen Rahmen in Deutschland und der Bedeutung von Sprache in der Beratungs­praxis. Des Weiteren zeigt die Broschüre praktische Beispiele und Möglich­keiten des kreativen Umgangs in der Beratungs­praxis auf.

Bestellung: Die Handrei­chung kann kostenlos unter Angabe von Liefer­adresse und Anzahl der gewünschten Exemplare bestellt werden. Dafür genügt eine E‑Mail an: bestellung@q‑nn.de.
Download: Außerdem ist sie hier online als PDF zum Download verfügbar.

Abinäre Personen beraten. 1. Auflage, September 2018.
1. Auflage, September 2018.

Gerne weisen wir auf die Stellen­aus­schreibung des VSE e.V. hin.

Weitere Infor­ma­tionen:

http://blog.vsebs.de/ausschreibung-koordinationskraft-fuer-den-trans-bereich/

Bei der Jury-Besetzung zum 2. Queeren Filmpreis Nieder­sachsen haben die diesjäh­rigen Vor-Ort-Organisator*innen von BIFF — Braun­schweig Inter­na­tional Filmfest und dem VSE Braun­schweig e.V. ein promi­nentes Mitglied gefunden: neben dem LSBTI*-Referenten des Landes Nieder­sachsen Hans Hengelein wird Stefan Olsdal, Gitarrist der weltweit erfolg­reichen Band “Placebo” Platz nehmen. Das QNN — Queeres Netzwerk Nieder­sachsen als Ausrichter*in besetzt die vier weiteren Plätze mit jeweils einer lesbi­schen, trans*, inter und schwulen Person.

Seit 2017 verleiht das QNN im Rahmen der Kampagne „für sexuelle und geschlecht­liche Vielfalt* in Nieder­sachsen“ zum zweiten Mal den Queeren Filmpreis Nieder­sachsen, in diesem Jahr in Zusam­men­arbeit mit dem BIFF — Braun­schweig Inter­na­tional Filmfest und dem VSE Braun­schweig e.V. — Heimat­verein des Queer­Cinema-Teams in der Löwen­stadt.

Im Wettbewerb stehen die sechs Filme der Reihe „Qu*erschnitt: Neue LGBTQI*- Filme“. Que*rschnitt ist eine Koope­ration zwischen BIFF und dem Verein für sexuelle Emanzi­pation e.V. (VSE) und steht für Vielfalt und Akzeptanz alter­na­tiver Lebens­ent­würfe. Geschlechts­iden­ti­täten und sexuelles Begehren konfron­tieren Tradi­tionen und Gewohn­heiten. Mal als Komödie, häufig auch tragisch. Aber eigentlich geht es immer um Liebe.

Die Preis­ver­leihung findet im Rahmen der BIFF-Abschluss­ver­an­staltung am Samstag, 10. November 2018, 19 Uhr im Großen Haus des Staats­theaters Braun­schweig statt.

Weitere Infor­ma­tionen unter www.filmfest-braunschweig.de

Hier noch der Trailer zum Film Festival.

Auch in diesem Jahr verleiht das Queere Netzwerk Nieder­sachsen wieder die “Goldmarie — der queere Preis für Fleiß“. Geehrt werden Menschen, die z.B. unent­geltlich für LSBTI* Beratung arbeiten, CSDs, LSBTI*Stammtische oder Kultur­wochen für LSBTI* organi­sieren, oder auf anderen Wegen dafür sorgten, dass LSBTI* und ihre Themen sichtbar werden.

Im vergan­genen Jahr wurde Susanne Ratzer für ihr Engagement im trans* Bereich geehrt. Darüber hinaus erhielten Kerstin Runde und Manuela Beeck von LIOS e.V. (Lesbisch* in Osnabrück) für ihr Engagement für lesbische, bisexuelle und queere Frauen* in Osnabrück eine Goldmarie. Andy Küster wurde für die langjährige gute Arbeit mit Queerbeet Hildesheim geehrt.

Queerbeet ist auch Koope­ra­ti­ons­partner für die Durch­führung der diesjäh­rigen Preis­ver­leihung am Samstag, 10. November 2018 um 15 Uhr im Rathaus Hildesheim.

Die Preis­ver­leihung ist öffentlich. Anmeldung bis 15. Oktober unter q‑nn.de/goldmarie.

Im Rahmen der QNN-Struk­tur­ent­wicklung übernimmt für das Förderjahr 2018 der geschäfts­füh­rende Vorstand die Antrags­ent­schei­dungen für Projekte mit einem Förder­bedarf ab 5.000 Euro. Hierdurch ist nun ein verbind­licher Rahmen für die Bearbei­tungs­zeiten der Anträge im QNN entstanden. Anträge auf Förderung aus Landes­mitteln im Rahmen der LSBTI*-Förderrichtlinie an das Förderjahr 2018 können grund­sätzlich ganzjährig an das QNN gestellt werden.

Anträge bis 5.000 Euro Förder­summe werden in der Regel entschieden bis zum Ende des Monats, der auf den Antrags­eingang folgt. Voraus­setzung hierfür ist die Klärung aller Rückfragen zu Vollstän­digkeit und Nachvoll­zieh­barkeit der Antrags­un­ter­lagen bis zum 10. des Monats.

Anträge über 5.000 Euro Förder­summe an das Förderjahr 2018 werden in der Regel bis zur Monats­mitte des übernächsten Monats nach Antrags­eingang auf der monat­lichen Sitzung des geschäfts­füh­renden Vorstands entschieden. Hier muss die formale Vorprüfung inkl. aller ggf. entste­henden Rückfragen bis zum 1o. des auf den Antrags­eingang folgenden Monats abgeschlossen sein.

Typische Zeitschiene:

  • Antrags­eingang bis zum Monatsende, z.B. September
  • formale Vorprüfung inkl. ggf. anfal­lender Rückfragen zu Vollstän­digkeit und nachvoll­zieh­barer Darstellung des Projekts bis zum 10. des nächsten Monats (z.B. Oktober) abgeschlossen?
    • Projekte bis 5.000 Euro Förder­summe sind bis zum Monatsende entschieden, z.B. Ende Oktober
    • Projekte über 5.000 Euro Förder­summe sind bis zur Monats­mitte des 2. Monats entschieden z.B. Mitte November
  • Der Versand von Koope­ra­ti­ons­vertrag (=Förder­zusage) erfolgt üblicher­weise in den nächsten Werktagen nach der Entscheidung, die maximale Bearbei­tungszeit im QNN liegt je nach Antrags­auf­kommen bei etwa einer Woche.
  • Start der Ausgaben i.d.R. frühestens Tag der Antrag­stellung
  • Ende der Ausgaben i.d.R. 31.12.2018

Der Gesamt­vor­stand wird im Rahmen seiner Vorstands­sitzung am 17. November 2018 über den vorläu­figen Förder- und Haushaltsplan 2019 entscheiden. Auch werden dann alle frist­ge­recht einge­gangen Anträge über sogenannte „Großpro­jekte“ entschieden, vorbe­haltlich des Parla­ments­be­schlusses über den Landes­haushalt 2019.

Hierunter fallen:

  • Alle Anträge über 20.000 € beantragter Förder­summe.
  • Alle Anträge von Projekten, in denen die sozial­ver­si­che­rungs­pflichtige Anstellung einer oder mehrerer Personen vorge­sehen ist.
  • Alle Anträge von Projekten, in denen die Vergabe von Arbeits­leis­tungen in Form von Honorar‑, Dienst­leis­tungs- oder Werkver­trägen an Einzel­per­sonen oder Firmen ab einer Gesamt­summe von 10.000 € vorge­sehen sind.

Die Fristen zur Antrag­stellung sind:

  1. Für Anträge an das Förderjahr 2019 sind die vollstän­digen Unter­lagen (Antrags­for­mular, Projekt­be­schreibung mit Zeitplan, ggf. Entwurf der mit dem Projekt verbun­denen Stellen­aus­schreibung, Finanzplan)
                 bis zum 30.  September 2018
    einzu­reichen.
  2. Für Anträge jener queeren Träger*, die bereits in 2017 oder 2018 für ein oder mehrere Projekte in dieser Größen­ordnung erfolg­reich Anträge ans QNN gestellt haben, können abwei­chend davon noch vollständige Antrags­un­ter­lagen noch
    bis zum 31. Oktober 2018
    einge­reicht werden. Voraus­setzung hierfür ist die Teilnahme an einer Antrags­be­ratung mit den QNN-Geschäfts­füh­renden zwischen dem 25.09. und 24.10.2018. Termine hierfür vergibt die QNN-Geschäfts­stelle ab dem 05.09.2018 unter Tel. 0511–54 61 80 05 (Sprech­zeiten) oder per Mail unter info@q‑nn.de

Frühester Projekt­beginn (=Beginn der Ausgaben) ist der 01.01.2019, falls das Land Nieder­sachsen für das Projekt eine Ausnahme vom Verbot des vorge­zo­genen Maßnah­me­be­ginns erteilt. Diese Ausnahme einholen kann im Rahmen der geltenden Förder­richt­linie ausschließlich das QNN, nicht die Träger*institution. Mit einer verbind­lichen Förder­zusage durch das QNN vorbe­haltlich des o.g. Ausnahme zum Maßnah­men­beginn und die Zusendung des entspre­chenden Koope­ra­ti­ons­ver­trags ist  im Lauf des Monats Dezember zu rechnen.


Alle weiteren Infor­ma­tionen und Termine sind unter “Förderung » Antrags­fristen und Laufzeiten” zusam­men­ge­fasst.

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