Gerne weisen wir auf die Stellenausschreibung des Vereins Queeres Göttingen hin, die zu sofort eine Nachfolge in der Geschäftsführung suchen.
Weitere Informationen in der pdf!
Gerne weisen wir auf die Stellenausschreibung des Vereins Queeres Göttingen hin, die zu sofort eine Nachfolge in der Geschäftsführung suchen.
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Die Einladung des QNN zur MV #2 in diesem Jahr ist wie immer seit 2017 auch online zu finden. Mit dabei ist auch dieses Mal ein Anmeldeformular, das uns im QNN-Team die Vorbereitung erleichtert.
Gruppen ohne Verein (bzw. innerhalb eines Vereins, die sich selbst vertreten möchten), sollten so noch nicht für 2018 zum Beispiel bei der ersten MV im Februar geschehen, ihren Mitgliedsantrag mit 7 Unterschriften bis 14 Tage vor der MV beim QNN einreichen, um stimmberechtigt teilnehmen zu können. Stimmübertragung oder auch eine Vollmacht zu erteilen ist möglich, max. 2 Stimmen können so vereint und vertreten werden. Die Vollmacht ist weitreichender, als eine Stimmübertragung, da letztere nur für die Stimmabgabe bei Abstimmungen berechtigt. Die Voll-Vertretung eines Mitglieds beinhaltet auch das Stellen von Anträgen u.ä. Rechte des Mitglieds.
Die Themenschwerpunkte in diesem Herbst sind der Abschluss für 2017, der Ende Februar noch nicht fertig sein konnte und der Ausblick für 2019. Zudem berichtet der Vorstand von seiner Arbeit in der neuen Struktur und das Team der Geschäftsstelle zieht eine Zwischenbilanz von QNN-Strukturentwicklung, die 2016 von den Mitgliedern angeschoben wurde, und der Kampagne, die seit Anfang 2017 läuft und auch die Arbeit im QNN stark verändert hat.
Die Frage, in welchem Verhältnis die großen monotheistischen Religionen zu LSBTIQ* stehen, kann vermutlich nur kontextspezifisch beantwortet werden. Hier greifen gesellschaftliche Vorstellungen, Community-Interessen sowie persönliche Sozialisation und Erfahrungen auf unterschiedliche Weisen ineinander. Die Tagung betrachtet das Verhältnis von Religion und LSBTIQ* multiperspektivisch. Es geht zum einen um die Frage, welche persönlichen Erfahrungen LSBTIQ*s mit den Glaubensgemeinschaften gemacht haben, denen sie sich zugehörig fühlen und wie sie diese unterschiedlichen Zugehörigkeiten (LSBTIQ* sein und religiös sein) miteinander in Einklang bringen.
Anmeldung und weitere Informationen unter: https://www.waldschloesschen.org
Das QNN zieht um! Ab 22.10.2018 sind wir unter folgender Adresse zu erreichen und zu finden:
Queeres Netzwerk Niedersachsen e.V., Volgersweg 58, 30175 Hannover
Auch die Telefonnummern und Mailadressen werden sich in diesem Zuge ändern und sind dann unter www.q‑nn.de/qnn/kontakt zu finden.
Mit der Handreichung “Abinäre Personen beraten — Eine praktische Handreichung für Berater*innen und Multiplikator*innen” erscheint aktuell zum ersten Mal eine deutschsprachige Publikation, die sich auf die Beratung von abinären Personen konzentriert.
Die Broschüre, welche von Chriz Lugk und Luca Siemens und Né Fink mit Unterstützung von h_ Erdmann und Robin K. Wulfert entstand, und vom Queeren Netzwerk Niedersachsen herausgegeben wird, will verschiedene Lebensrealitäten von abinären (auch bekannt als enby/nichtbinär/nonbinary) Personen sichtbar machen. Dabei kann die Handreichung Berater*innen und Multiplikator*innen zur Orientierung dienen: In ihr befinden sich u.a. Informationen zum momentan bestehenden gesetzlichen Rahmen in Deutschland und der Bedeutung von Sprache in der Beratungspraxis. Des Weiteren zeigt die Broschüre praktische Beispiele und Möglichkeiten des kreativen Umgangs in der Beratungspraxis auf.
Bestellung: Die Handreichung kann kostenlos unter Angabe von Lieferadresse und Anzahl der gewünschten Exemplare bestellt werden. Dafür genügt eine E‑Mail an: bestellung@q‑nn.de.
Download: Außerdem ist sie hier online als PDF zum Download verfügbar.
1. Auflage, September 2018.
Gerne weisen wir auf die Stellenausschreibung des VSE e.V. hin.
Weitere Informationen:
http://blog.vsebs.de/ausschreibung-koordinationskraft-fuer-den-trans-bereich/
Bei der Jury-Besetzung zum 2. Queeren Filmpreis Niedersachsen haben die diesjährigen Vor-Ort-Organisator*innen von BIFF — Braunschweig International Filmfest und dem VSE Braunschweig e.V. ein prominentes Mitglied gefunden: neben dem LSBTI*-Referenten des Landes Niedersachsen Hans Hengelein wird Stefan Olsdal, Gitarrist der weltweit erfolgreichen Band “Placebo” Platz nehmen. Das QNN — Queeres Netzwerk Niedersachsen als Ausrichter*in besetzt die vier weiteren Plätze mit jeweils einer lesbischen, trans*, inter und schwulen Person.
Seit 2017 verleiht das QNN im Rahmen der Kampagne „für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt* in Niedersachsen“ zum zweiten Mal den Queeren Filmpreis Niedersachsen, in diesem Jahr in Zusammenarbeit mit dem BIFF — Braunschweig International Filmfest und dem VSE Braunschweig e.V. — Heimatverein des QueerCinema-Teams in der Löwenstadt.
Im Wettbewerb stehen die sechs Filme der Reihe „Qu*erschnitt: Neue LGBTQI*- Filme“. Que*rschnitt ist eine Kooperation zwischen BIFF und dem Verein für sexuelle Emanzipation e.V. (VSE) und steht für Vielfalt und Akzeptanz alternativer Lebensentwürfe. Geschlechtsidentitäten und sexuelles Begehren konfrontieren Traditionen und Gewohnheiten. Mal als Komödie, häufig auch tragisch. Aber eigentlich geht es immer um Liebe.
Die Preisverleihung findet im Rahmen der BIFF-Abschlussveranstaltung am Samstag, 10. November 2018, 19 Uhr im Großen Haus des Staatstheaters Braunschweig statt.
Weitere Informationen unter www.filmfest-braunschweig.de
Hier noch der Trailer zum Film Festival.
Auch in diesem Jahr verleiht das Queere Netzwerk Niedersachsen wieder die “Goldmarie — der queere Preis für Fleiß“. Geehrt werden Menschen, die z.B. unentgeltlich für LSBTI* Beratung arbeiten, CSDs, LSBTI*Stammtische oder Kulturwochen für LSBTI* organisieren, oder auf anderen Wegen dafür sorgten, dass LSBTI* und ihre Themen sichtbar werden.
Im vergangenen Jahr wurde Susanne Ratzer für ihr Engagement im trans* Bereich geehrt. Darüber hinaus erhielten Kerstin Runde und Manuela Beeck von LIOS e.V. (Lesbisch* in Osnabrück) für ihr Engagement für lesbische, bisexuelle und queere Frauen* in Osnabrück eine Goldmarie. Andy Küster wurde für die langjährige gute Arbeit mit Queerbeet Hildesheim geehrt.
Queerbeet ist auch Kooperationspartner für die Durchführung der diesjährigen Preisverleihung am Samstag, 10. November 2018 um 15 Uhr im Rathaus Hildesheim.
Die Preisverleihung ist öffentlich. Anmeldung bis 15. Oktober unter q‑nn.de/goldmarie.
Im Rahmen der QNN-Strukturentwicklung übernimmt für das Förderjahr 2018 der geschäftsführende Vorstand die Antragsentscheidungen für Projekte mit einem Förderbedarf ab 5.000 Euro. Hierdurch ist nun ein verbindlicher Rahmen für die Bearbeitungszeiten der Anträge im QNN entstanden. Anträge auf Förderung aus Landesmitteln im Rahmen der LSBTI*-Förderrichtlinie an das Förderjahr 2018 können grundsätzlich ganzjährig an das QNN gestellt werden.
Anträge bis 5.000 Euro Fördersumme werden in der Regel entschieden bis zum Ende des Monats, der auf den Antragseingang folgt. Voraussetzung hierfür ist die Klärung aller Rückfragen zu Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der Antragsunterlagen bis zum 10. des Monats.
Anträge über 5.000 Euro Fördersumme an das Förderjahr 2018 werden in der Regel bis zur Monatsmitte des übernächsten Monats nach Antragseingang auf der monatlichen Sitzung des geschäftsführenden Vorstands entschieden. Hier muss die formale Vorprüfung inkl. aller ggf. entstehenden Rückfragen bis zum 1o. des auf den Antragseingang folgenden Monats abgeschlossen sein.
Typische Zeitschiene:
Der Gesamtvorstand wird im Rahmen seiner Vorstandssitzung am 17. November 2018 über den vorläufigen Förder- und Haushaltsplan 2019 entscheiden. Auch werden dann alle fristgerecht eingegangen Anträge über sogenannte „Großprojekte“ entschieden, vorbehaltlich des Parlamentsbeschlusses über den Landeshaushalt 2019.
Hierunter fallen:
Die Fristen zur Antragstellung sind:
Frühester Projektbeginn (=Beginn der Ausgaben) ist der 01.01.2019, falls das Land Niedersachsen für das Projekt eine Ausnahme vom Verbot des vorgezogenen Maßnahmebeginns erteilt. Diese Ausnahme einholen kann im Rahmen der geltenden Förderrichtlinie ausschließlich das QNN, nicht die Träger*institution. Mit einer verbindlichen Förderzusage durch das QNN vorbehaltlich des o.g. Ausnahme zum Maßnahmenbeginn und die Zusendung des entsprechenden Kooperationsvertrags ist im Lauf des Monats Dezember zu rechnen.
Alle weiteren Informationen und Termine sind unter “Förderung » Antragsfristen und Laufzeiten” zusammengefasst.