Am 01.11.2024 tritt das Selbst­be­stim­mungs­gesetz (SBGG) in Kraft. Dieses Gesetz ermög­licht es trans*, inter* und nicht-binären Personen, ihre Geschlechts­iden­tität rechtlich selbst­be­stimmt zu ändern. Während das QNN den Fortschritt in der Bundes­ge­setz­gebung begrüßt, sind die erfor­der­lichen Trans*Beratungsstrukturen in Nieder­sachsen immer noch nicht ausrei­chend entwi­ckelt und finan­ziert.

 

Steigender Beratungs­bedarf unzurei­chend gedeckt
Nach § 3 SBGG sind Kinder, Jugend­liche sowie ihre Sorge­be­rech­tigten vor Änderung ihres Geschlechts­ein­trages und des Namens zur Beratung verpflichtet. Diese Regelung wird nicht nur von Fachver­bänden als unange­mes­sener Eingriff in den persön­lichen Lebens­be­reich kriti­siert, sondern sie erfordert auch ausrei­chende Kapazi­täten in den Trans*Beratungsstellen.

„Bereits in den letzten fünf Jahren sind die Trans*Beratungszahlen in Nieder­sachsen um 75% gestiegen und mit Einführung des SBGG ist ein weiterer Anstieg zu erwarten“ berichtet Robin Ivy Osterkamp von der Landes­fach­stelle Trans* im QNN und ergänzt: „Trotzdem wird immer noch ein Großteil der Beratungs­arbeit in Nieder­sachsen auf ehren­amt­licher Basis organi­siert und ist in den ländlichen Regionen kaum verfügbar.“

 

Forderung nach nachhal­tigen Struk­turen
„Wir fordern daher seit langem den flächen­de­ckenden Ausbau einer haupt­amt­lichen Trans*Beratungsstruktur in Nieder­sachsen und deren nachhaltige Finan­zierung“, sagt QNN-Geschäfts­führer Nico Kerski.

Das QNN hat dem Nieder­säch­si­schen Sozial­mi­nis­terium 2023 ein entspre­chendes Ausbau­konzept vorgelegt und mit den neu veröf­fent­lichten ‚Quali­täts­stan­dards für psycho­so­ziale Trans*Beratung in Nieder­sachsen‘ die weitere fachliche Grundlage dafür gelegt. „Nun fehlt nur noch der politische Wille dem Beratungs­bedarf von trans*, inter* und nicht-binären Personen in unserem Land gerecht zu werden“, so Kerski.

 

 

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MEHR ZUM THEMA

 

Quali­täts­stan­dards für die psycho­so­ziale Trans*beratung in Nieder­sachsen

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Allge­meine Infor­ma­tionen zum Selbst­be­stim­mungs­gesetz – Infor­ma­ti­ons­website eines breiten Bündnisses von TIN-Organi­sa­tionen

sbgg.info

 

 

In diesem Jahr waren wir als Queeres Netzwerk Nieder­sachsen erneut zu Gast in der Akademie Waldschlösschen, um uns mit anderen LSBTIQ*-Landes­netz­werken zu vernetzen und neue Impulse für die queere Bewegung in Nieder­sachsen mitzu­nehmen. Das jährliche Vernet­zungs­treffen ist eine zentrale Gelegenheit, um Wissen zu teilen, Best Practices zu disku­tieren und Strategien zu entwi­ckeln.

Die Bedeutung des Austauschs zwischen Landes­netz­werken

Der Austausch mit Kolleg*innen aus anderen Bundes­ländern ist von großer Bedeutung für die queere Bewegung. Unter­schied­liche Heraus­for­de­rungen und Perspek­tiven erfordern eine enge Zusam­men­arbeit, um effektive Lösungen zu entwi­ckeln. In diesem Jahr standen Themen wie der Ausbau queerer Beratungs­an­gebote, der Schutz vor Diskri­mi­nierung sowie die Stärkung der Sicht­barkeit queerer Menschen im Fokus unserer Diskus­sionen.

Ein herzliches Danke­schön geht an die Kolleg*innen. Der wertvolle Austausch und die produktive Zusam­men­arbeit mit diesen Netzwerken haben uns erneut gezeigt, wie wichtig eine vereinte Stimme für die queere Community ist.

Für eine starke queere Community in Nieder­sachsen

Die Vernetzung ist ein essen­zi­eller Bestandteil unserer Arbeit. Sie ermög­licht es uns, vonein­ander zu lernen und gemeinsam an der Stärkung der Rechte und Inter­essen queerer Menschen in Nieder­sachsen zu arbeiten. Wir sind überzeugt, dass wir nur gemeinsam eine starke und sichtbare queere Community aufbauen können.

Wenn Du mehr über unsere Arbeit erfahren möchtest, schau doch mal bei unseren Fachstellen und Projekten vorbei.

In diesem Sommer waren wir auf den CSDs in Osnabrück, Celle und Goslar vertreten. Mit unserer Aktion haben wir vor Ort queeren Menschen und Unter­stüt­zenden die Möglichkeit gegeben, ihre ganz persön­lichen Forde­rungen, Wünsche und Visionen für die queere Community in Nieder­sachsen in einem Video festzu­halten. Die Resonanz war überwäl­tigend und verdeut­licht einmal mehr, dass der CSD weiterhin ein wichtiger Ort für den politi­schen Austausch und für gesell­schaft­liche Forde­rungen ist.

Forde­rungen für Rechte, Sicht­barkeit und Unter­stützung

Viele Teilneh­mende äußerten klare Forde­rungen – vom Ausbau recht­licher Absicherung über die Förderung von Sicht­barkeit bis hin zu einer verstärkten politi­schen und gesell­schaft­lichen Unter­stützung der queeren Community. Insbe­sondere die Forde­rungen nach konkreten Schutz­me­cha­nismen vor Diskri­mi­nierung, Zugang zu besseren Beratungs­an­ge­boten und einer verbes­serten queeren Bildungs­arbeit spiegeln den dringenden Bedarf wider, queere Belange auf die Agenda zu setzen.

 

Mehr zu unseren Positionen und Forde­rungen

Ein Ort für politi­schen Diskurs

Als queerer Landes­verband ist es unser Ziel, den CSD nicht nur als Feier, sondern auch als Plattform für wichtige gesell­schafts­po­li­tische Diskus­sionen zu stärken. Die dort vorge­brachten Forde­rungen greifen wir aktiv auf und setzen uns in unserer politi­schen Arbeit dafür ein, die Belange der queeren Menschen in Nieder­sachsen nachhaltig zu vertreten und ihre Rechte weiter auszu­bauen.

Gemeinsam stark: Dein Engagement zählt!

Dein Engagement macht den Unter­schied. Die Zukunft der queeren Community in Nieder­sachsen gestalten wir nur gemeinsam. Falls Du Dich aktiv einbringen möchtest, erfahre hier, wie Du als Verein oder infor­melle Gruppe Mitglied im QNN  werden kannst.

 

Werde Teil unserer Community

Am 26. August 2024 fand die feier­liche Eröffnung der histo­risch-dokumen­ta­ri­schen Ausstellung „gefährdet leben. Queere Menschen 1933–1945“ im Nieder­säch­si­schen Landtag statt. Die Ausstellung, konzi­piert von der Bundes­stiftung Magnus Hirschfeld, schafft eine einzig­artige Möglichkeit, die weitgehend unbeach­teten Lebens­ge­schichten queerer Menschen während der natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Herrschaft in Erinnerung zu rufen und ihre Schicksale zu würdigen.

Ergrei­fende Einblicke in die Lebens­rea­li­täten von 1933 bis 1945

Mit einer beein­dru­ckenden Vielfalt an Dokumenten, Grafiken, Fotografien und Zitaten zeichnet die Ausstellung die ambiva­lenten Lebenswege queerer Menschen nach, die während des NS-Regimes Diskri­mi­nierung, Ausgrenzung und Verfolgung erfuhren. Besucher*innen können dabei auch bislang unver­öf­fent­lichtes Material entdecken, das neue Perspek­tiven auf die queere Geschichte und die Menschen hinter diesen Geschichten eröffnet. Die Ausstellung bietet sowohl einen breiten Überblick als auch tiefer­ge­hende Einblicke, die aktuelle Forschungs­er­geb­nisse zu dieser dunklen Epoche wider­spiegeln.

 

Mehr zur Ausstellung und ihren Inhalten

Ein wichtiges Zeichen gegen das Vergessen

Die Ausstellung „gefährdet leben. Queere Menschen 1933–1945“ stellt nicht nur eine Würdigung dar, sondern ist auch ein aktives Zeichen gegen das Vergessen. Sie lädt alle Inter­es­sierten dazu ein, sich mit der queeren Geschichte und den Schick­salen jener ausein­an­der­zu­setzen, die während des Natio­nal­so­zia­lismus unter Verfolgung und Gewalt litten. Der Erfolg der Eröff­nungs­ver­an­staltung unter­streicht das große Interesse und die Bedeutung, queere Lebens­ge­schichten sichtbar zu machen und Erinne­rungs­kultur aktiv zu gestalten.

Kommende Veran­stal­tungsorte und Möglich­keiten zur Vertiefung

Die Ausstellung wird zukünftig auch an anderen Orten zu sehen sein, um noch mehr Menschen zu erreichen und zur Reflexion anzuregen. Infor­ma­tionen zu weiteren Terminen und Stand­orten findet sich hier:

 

<a class=“link” href=“https://mh-stiftung.de/projekte/ausstellung-gefaehrdet-leben/ausstellungskalender/” target=“_blank” rel=“noopener”>Zu den kommenden Ausstel­lungs­orten

Du möchtest mehr erfahren?

Wir empfehlen allen Inter­es­sierten, sich die Ausstellung anzusehen und diese wichtige Perspektive auf die Geschichte wahrzu­nehmen. Für weitere Infor­ma­tionen zur Ausstellung oder zum virtu­ellen Durchgang gehts hier:

 

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Ab dem 01.08.2024 ist es möglich eine Änderung nach dem Selbst­be­stim­mungs­gesetz (SBGG) beim Standesamt anzumelden! Damit tritt der erste Teil des Gesetzes in kraft und ermög­licht es, nach der dreimo­na­tigen Warte­frist direkt im November das eigent­liche Gesetz in Anspruch zu nehmen. Und obwohl die Änderung jetzt viel leichter ist, als es bspw. beim TSG noch der Fall war, gibt es trotzdem eine Menge Fragen dazu, wie das Gesetz in Anspruch genommen werden kann.

 

Ein breites Bündnis aus Aktvist*innen und Vereinen hat sich gemeinsam mit Jurist*innen zusam­men­ge­setzt und erste Infos zum Gesetz — und vor allem zur Anmeldung — zusam­men­ge­tragen. Ab dem 23.07. findet ihr unter SBGG.info möglichst viele Infos zum neuen Gesetz und seiner Anwendung, aber auch Einord­nungen und Kritik.

 

In Zukunft soll die Seite weiter ausgebaut werden. Dazu gehören Kommen­tie­rungen der einzelnen Paragrafen, aber auch Erfah­rungs­be­richte mit dem Gesetz und Hinweise zu bestimmten Proble­ma­tiken, die auftreten können.

 

Neben bspw. BVT*, dgti und der TINRechts­hilfe war auch das QNN an der Erstellung der Seite beteiligt.

Heute startet offiziell die landes­weite Inter* Beratung Nieder­sachsen. Nieder­sachsen setzt damit ein starkes Zeichen für Gemein­schaft und Unter­stützung. Mit dem Projekt wird eine niedrig­schwellige und kostenlose Beratung für Inter*Personen und deren An- und Zugehörige ermög­licht.

 

Inter­ge­schlecht­liche Menschen sind noch immer massiven Diskri­mi­nie­rungen und Menschen­rechts­ver­let­zungen ausge­setzt. Obwohl gesund geboren, werden sie von medizi­ni­schen Insti­tu­tionen oft zu Syndromen erklärt und sollen mit Opera­tionen und anderen medizi­ni­schen Maßnahmen einem medizi­nisch definierten männlichen oder weiblichen Normkörper angeglichen werden.

 

Die Inter* Beratung schafft für Betroffene eine neue Perspektive auf Inter­ge­schlecht­lichkeit: Weg von der Medizin, den Diagnosen, Therapien und ‚Korrek­tur­wün­schen‘ und hin zu den psycho­so­zialen Aspekten, also Empowerment, Stärkung und Selbst­hilfe. „Die Beratung ist ein wichtiges Mittel zur Selbst­er­mäch­tigung von inter* Personen. Durch den Peer-to-Peer Ansatz erfolgt die Beratung auf Augenhöhe und zeichnet sich durch ein beson­deres Maß an Erfah­rungs­wissen und Feld-Kenntnis aus“, fasst Projekt­leitung Flo Däbritz zusammen.

 

Michael Rogenz, Landes­ko­or­di­nation Inter* im QNN, unter­streicht das besondere Angebot: „Die neue haupt­amt­liche Beratungs­stelle basiert auf der langen Erfahrung innerhalb der Community mit ehren­amt­lichen Peerbe­ra­tungs­an­ge­boten und schafft ein flächen­de­ckendes Unter­stüt­zungs­an­gebot in Nieder­sachsen.“

 

Die Inter* Beratung Nieder­sachsen ist ein Projekt des Queeren Netzwerk Nieder­sachsen und wird in Koope­ration mit Inter­ge­schlecht­liche Menschen Landes­verband Nieder­sachsen durch­ge­führt. Finan­ziert wird sie aus Mitteln des Nieder­säch­si­schen Sozial­mi­nis­te­riums, welche über die Politische Liste der Regie­rungs­frak­tionen für das Haushaltsjahr 2024 bereit­ge­stellt wurden. Eine Fortführung des Projektes ist von der Haushalts­planung 2025 abhängig.

 

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Webseite der Inter* Beratung Nieder­sachsen

So unter­schiedlich Menschen und ihre Körper sind, so unter­schiedlich leben und erleben sie auch die eigene Sexua­lität. Neben den angenehmen und schönen Erfah­rungen, die Sexua­lität bereiten kann, ist sie jedoch auch ein poten­zi­eller Quell für Überfor­derung, Identi­täts­krisen und negative Erfah­rungen. Wenn Sexua­lität für alle Menschen eine Rolle spielen kann — warum gibt es diese Broschüre, die sich explizit an inter­ge­schlecht­liche Menschen und deren (Sexual)Partner*innen richtet? Die Antwort ist einfach: Für viele inter­ge­schlecht­liche Menschen gibt es besondere Heraus­for­de­rungen bei der Entde­ckung des eigenen Körpers und der eigenen Sexua­lität.

Die Broschüre ist ein kleiner Ratgeber für inter­ge­schlecht­liche Menschen und deren Partner*innen rund um das Thema Sexua­lität. Sie entstand mit viel Erfah­rungs­wissen aus der inter­ge­schlecht­lichen Selbst­hilfe und einer ordent­lichen Portion sexual­päd­ago­gi­scher Expertise. Es wird zunächst beschrieben, welche Bedeutung der Körper und das dazuge­hörige Gefühl mit sich trägt, und auch was Sex und Sexua­lität alles sein können. Anschließend zeigen wir Möglich­keiten auf, wie Menschen die eigene Sexua­lität entdecken und erkunden können. Dem folgen Erfah­rungs­be­richte inter­ge­schlecht­licher Menschen und ihrer Bezie­hungs­per­sonen in Hinblick auf Sex und Sexua­lität. Sie geben Einblicke, wie sie die eigene bzw. die gemeinsame Sexua­lität entdeckt haben. Alexander Hahne lädt schließlich in zwei Gastbei­trägen dazu ein, sich selbst zu entdecken.

Diese Broschüre kann keine Anleitung für gelin­gende oder gelungene Sexua­lität sein. Doch hoffentlich kann sie ein paar kleine Türen öffnen und Unter­stützung bieten beim Worte finden und Entdecken.

Die Broschüre kann hier herun­ter­ge­laden werden.

Zum ersten Mal in der Geschichte der Vereinten Nationen wurde ein Beschluss zu Inter­ge­schlecht­lichkeit gefasst. In der Resolution “Diskri­mi­nierung, Gewalt und schäd­liche Praktiken gegen inter­ge­schlecht­liche Menschen bekämpfen” wird sich sehr besorgt über die weltweite Menschen­rechtslage inter­ge­schlecht­licher Menschen gezeigt. Sie wurde mit 24 gegen 0 Stimmen bei 23 Enthal­tungen beschlossen.

In der Resolution wird anerkannt, dass inter­ge­schlecht­liche Menschen überall existieren. Was wie ein Allge­mein­platz klingt, ist keine Selbst­ver­ständ­lichkeit. In einer binären Welt wird die Existenz inter­ge­schlecht­licher Menschen oftmals geleugnet und/oder künstlich in den Bereich der Syndrome, des Krank­haften und Korrek­tur­be­dürf­tigen verschoben. Es wird festge­stellt, dass inter­ge­schlecht­liche Menschen in den unter­schied­lichsten Bereichen, wie etwa der Gesund­heits­ver­sorgung, im Bildungs­system, der Arbeit und Sozial­ver­si­cherung, massive Diskri­mi­nierung erleben. Als schäd­liche Praktiken werden insbe­sondere die medizi­nisch unnötigen Eingriffe an inter­ge­schlecht­lichen Kindern beschrieben. Der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen der Menschen­rechte soll laut der Resolution einen Bericht über die Lage von inter­ge­schlecht­lichen Menschen anfer­tigen, der dann 2025 auf einer Sitzung des Menschen­rechts­rates disku­tiert wird.

Die Resolution ist hier vollständig in engli­scher Sprache zu lesen.

Zum heutigen inter­na­tio­nalen Tag gegen Homo‑, Bi‑, Inter- und Trans­feind­lichkeit (englisch abgekürzt IDAHOBIT) und der Feier­stunde ‚75 Jahre Grund­gesetz‘ im Nieder­säch­si­schen Landtag fordern drei nieder­säch­sische Verbände mehr politi­schen Einsatz für den Schutz queerer Menschen.

 

„Weil Hass und Hetze aus dem rechten Spektrum auch bei uns in Nieder­sachsen zunehmen, appel­lieren wir an das Landes­par­lament und die Landes­re­gierung, die im Grund­gesetz verbriefte Gleich­be­handlung aller Menschen viel engagierter als bisher zu vertei­digen“, teilten der Landes­verband Sexuelle Gesundheit Nieder­sachsen (LSGN, ehemals Aidshilfe), der LSVD+ Nieder­sachsen-Bremen (LSVD+) und das Queere Netzwerk Nieder­sachen (QNN) am Freitag mit.

 

Eine zentrale Forderung der Verbände ist die Aufnahme der sexuellen Identität in Artikel 3 der nieder­säch­si­schen Landes­ver­fassung und des Grund­ge­setzes. Sie schließen sich damit der bundes­weiten Initiative ‚Grund­gesetz für Alle‘ an.

 

„Wir müssen ganz entschieden gegen Gewalt­taten an lesbi­schen, schwulen, bisexu­ellen, trans*, inter* und queeren Menschen vorgehen, das führen uns die neuesten Zahlen einmal mehr vor Augen. Dafür brauchen wir den Rückhalt der Politik“, betonten die Vertreter*innen der Verbände. Erst am Montag hatte das nieder­säch­sische Innen­mi­nis­terium bekannt gegeben, dass sich die Fallzahlen für queer­feind­liche Straf­taten 2023 gegenüber 2022 fast verdoppelt haben.

 

Konkret verlangen der LSGN, der LSVD und das QNN, dass das Gleich­stel­lungs­gebot in Artikel 3 des Grund­ge­setzes und der nieder­säch­si­schen Landes­ver­fassung um den Satz „Niemand darf wegen seiner sexuellen Identität benach­teiligt oder bevorzugt werden“ ergänzt wird. Nur queere Menschen seien bei der Festschreibung des Grund­ge­setzes 1949 als einzige Opfer­gruppe der Natio­nal­so­zia­listen ignoriert worden, dieser Missstand müsse korri­giert werden. „Nur das Grund­gesetz bietet in unserer Demokratie univer­sellen Schutz, das betrifft auch homo, bi, trans* und inter* Menschen. Wer queer ist, muss sich sicher fühlen dürfen!“, fordern die Verbände.

 

Um diese und weitere Forde­rungen zu unter­mauern, stehen heute die drei Verbände mit einer bunten Info-Aktion vor dem Nieder­säch­si­schen Landtag.

 

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Heute hat Innen­mi­nis­terin Daniela Behrens im Rahmen der jährlichen Presse­kon­ferenz zur ‚Politisch motivierten Krimi­na­lität‘ (PMK) in Nieder­sachsen die Fallzahlen für queer­feind­liche Straf­taten im Jahr 2023 bekannt gegeben. Mit insgesamt 220 Fällen in den PMK-Unter­the­men­feldern ‚Sexuelle Orien­tierung‘ und ‚Geschlechts­be­zogene Diver­sität‘ ergab sich gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 86%.

 

„Was sich im letzten Jahr bereits durch Presse und Berichten aus unseren Mitglieds­or­ga­ni­sa­tionen als gefühltes Bild ergeben hat, wird nun auf erschre­ckende Weise durch offizielle Zahlen bestätigt“, sagt QNN-Vorständin Mareike Walther.

 

Dass es sich hierbei nur um die Spitze des Eisberges handelt, konsta­tierte bereits 2023 die Innen­mi­nis­ter­kon­ferenz, die in einem Bericht von einem Dunkelfeld nicht angezeigter queer­feind­licher Straf­taten von 90% ausgeht.

 

Auch dass Queer­feind­lichkeit keine Genera­tio­nen­frage ist, zeigt der neueste Nieder­sach­sen­survey des Krimi­no­lo­gi­schen Forschungs­in­stitut Nieder­sachsen. Innerhalb von zwei Jahren stieg bspw. der Anteil der Schüler*innen, die selbst angegeben haben homose­xuelle Personen beleidigt, bedroht oder geschlagen zu haben, von 3,9% auf 5,5%.

 

Das QNN fordert daher nicht zum ersten Mal, dass aus der steigenden gesell­schaft­lichen Queer­feind­lichkeit, die richtigen politi­schen Rückschlüsse gezogen werden müssen.

 

„Die Regie­rungs­ko­alition hat zwar in diesem Jahr einmalig 300.000€ über die politische Liste für den ‚Gewalt­schutz Queer‘ bereit­ge­stellt, doch schon zu Ende diesen Jahres müssten wir den gerade begonnen Aufbau einer Fach- und Melde­stelle Queer­feind­lichkeit wieder einstellen, wenn es bei der aktuellen Haushalts­planung bleibt“, sagt QNN-Geschäfts­führer Nico Kerski und ergänzt: „Die heute veröf­fent­lichten Zahlen zeigen deutlich, dass Queer­feind­lichkeit kein einma­liges, sondern ein stark wachsendes gesell­schaft­liches Problem ist. Wir fordern daher die Verste­tigung der Förderung von Maßnahmen gegen Queer­feind­lichkeit.“

 

 

(2022 — 2023 summiert in den Unter­the­men­feldern ‚Sexuelle Orien­tierung‘ und ‚Geschlechts-bezogene Diver­sität‘. 2019 — 2021 summiert in den Unter­the­men­feldern ‚Sexuelle Orien­tierung‘ und ‚Geschlecht/Sexuelle Identität‘)

 

 

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Politisch Motivierte Krimi­na­lität Nieder­sachsen 2023 – Präsen­tation Presse­kon­ferenz (MI, 2024)

 

Ergeb­nisse des Nieder­sach­sen­surveys 2022 – Jugend­liche in Nieder­sachsen (KFN, 2023)

 

IMK Abschluss­be­richt Arbeits­kreis ‚Bekämpfung homophober und trans­feind­licher Gewalt‘ (IMK, 2023)

 

Haushalts­entwurf 2024 – Nieder­sachsen bleibt bundesweit weiter bei der Bekämpfung von Queer­feind­lichkeit zurück (QNN, Sept 2023)

 

QNN fordert konkrete Maßnahmen und Stärkung der Zivil­ge­sell­schaft zum Umgang mit queer­feind­licher Gewalt (QNN, Jun 2023)

 

 

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