Am 01.11.2024 tritt das Selbst­be­stim­mungs­gesetz (SBGG) in Kraft. Dieses Gesetz ermög­licht es trans*, inter* und nicht-binären Personen, ihre Geschlechts­iden­tität rechtlich selbst­be­stimmt zu ändern. Während das QNN den Fortschritt in der Bundes­ge­setz­gebung begrüßt, sind die erfor­der­lichen Trans*Beratungsstrukturen in Nieder­sachsen immer noch nicht ausrei­chend entwi­ckelt und finan­ziert.

 

Steigender Beratungs­bedarf unzurei­chend gedeckt
Nach § 3 SBGG sind Kinder, Jugend­liche sowie ihre Sorge­be­rech­tigten vor Änderung ihres Geschlechts­ein­trages und des Namens zur Beratung verpflichtet. Diese Regelung wird nicht nur von Fachver­bänden als unange­mes­sener Eingriff in den persön­lichen Lebens­be­reich kriti­siert, sondern sie erfordert auch ausrei­chende Kapazi­täten in den Trans*Beratungsstellen.

„Bereits in den letzten fünf Jahren sind die Trans*Beratungszahlen in Nieder­sachsen um 75% gestiegen und mit Einführung des SBGG ist ein weiterer Anstieg zu erwarten“ berichtet Robin Ivy Osterkamp von der Landes­fach­stelle Trans* im QNN und ergänzt: „Trotzdem wird immer noch ein Großteil der Beratungs­arbeit in Nieder­sachsen auf ehren­amt­licher Basis organi­siert und ist in den ländlichen Regionen kaum verfügbar.“

 

Forderung nach nachhal­tigen Struk­turen
„Wir fordern daher seit langem den flächen­de­ckenden Ausbau einer haupt­amt­lichen Trans*Beratungsstruktur in Nieder­sachsen und deren nachhaltige Finan­zierung“, sagt QNN-Geschäfts­führer Nico Kerski.

Das QNN hat dem Nieder­säch­si­schen Sozial­mi­nis­terium 2023 ein entspre­chendes Ausbau­konzept vorgelegt und mit den neu veröf­fent­lichten ‚Quali­täts­stan­dards für psycho­so­ziale Trans*Beratung in Nieder­sachsen‘ die weitere fachliche Grundlage dafür gelegt. „Nun fehlt nur noch der politische Wille dem Beratungs­bedarf von trans*, inter* und nicht-binären Personen in unserem Land gerecht zu werden“, so Kerski.

 

 

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Quali­täts­stan­dards für die psycho­so­ziale Trans*beratung in Nieder­sachsen

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Allge­meine Infor­ma­tionen zum Selbst­be­stim­mungs­gesetz – Infor­ma­ti­ons­website eines breiten Bündnisses von TIN-Organi­sa­tionen

sbgg.info

 

 

Heute hat Innen­mi­nis­terin Daniela Behrens im Rahmen der jährlichen Presse­kon­ferenz zur ‚Politisch motivierten Krimi­na­lität‘ (PMK) in Nieder­sachsen die Fallzahlen für queer­feind­liche Straf­taten im Jahr 2023 bekannt gegeben. Mit insgesamt 220 Fällen in den PMK-Unter­the­men­feldern ‚Sexuelle Orien­tierung‘ und ‚Geschlechts­be­zogene Diver­sität‘ ergab sich gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 86%.

 

„Was sich im letzten Jahr bereits durch Presse und Berichten aus unseren Mitglieds­or­ga­ni­sa­tionen als gefühltes Bild ergeben hat, wird nun auf erschre­ckende Weise durch offizielle Zahlen bestätigt“, sagt QNN-Vorständin Mareike Walther.

 

Dass es sich hierbei nur um die Spitze des Eisberges handelt, konsta­tierte bereits 2023 die Innen­mi­nis­ter­kon­ferenz, die in einem Bericht von einem Dunkelfeld nicht angezeigter queer­feind­licher Straf­taten von 90% ausgeht.

 

Auch dass Queer­feind­lichkeit keine Genera­tio­nen­frage ist, zeigt der neueste Nieder­sach­sen­survey des Krimi­no­lo­gi­schen Forschungs­in­stitut Nieder­sachsen. Innerhalb von zwei Jahren stieg bspw. der Anteil der Schüler*innen, die selbst angegeben haben homose­xuelle Personen beleidigt, bedroht oder geschlagen zu haben, von 3,9% auf 5,5%.

 

Das QNN fordert daher nicht zum ersten Mal, dass aus der steigenden gesell­schaft­lichen Queer­feind­lichkeit, die richtigen politi­schen Rückschlüsse gezogen werden müssen.

 

„Die Regie­rungs­ko­alition hat zwar in diesem Jahr einmalig 300.000€ über die politische Liste für den ‚Gewalt­schutz Queer‘ bereit­ge­stellt, doch schon zu Ende diesen Jahres müssten wir den gerade begonnen Aufbau einer Fach- und Melde­stelle Queer­feind­lichkeit wieder einstellen, wenn es bei der aktuellen Haushalts­planung bleibt“, sagt QNN-Geschäfts­führer Nico Kerski und ergänzt: „Die heute veröf­fent­lichten Zahlen zeigen deutlich, dass Queer­feind­lichkeit kein einma­liges, sondern ein stark wachsendes gesell­schaft­liches Problem ist. Wir fordern daher die Verste­tigung der Förderung von Maßnahmen gegen Queer­feind­lichkeit.“

 

 

(2022 — 2023 summiert in den Unter­the­men­feldern ‚Sexuelle Orien­tierung‘ und ‚Geschlechts-bezogene Diver­sität‘. 2019 — 2021 summiert in den Unter­the­men­feldern ‚Sexuelle Orien­tierung‘ und ‚Geschlecht/Sexuelle Identität‘)

 

 

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Politisch Motivierte Krimi­na­lität Nieder­sachsen 2023 – Präsen­tation Presse­kon­ferenz (MI, 2024)

 

Ergeb­nisse des Nieder­sach­sen­surveys 2022 – Jugend­liche in Nieder­sachsen (KFN, 2023)

 

IMK Abschluss­be­richt Arbeits­kreis ‚Bekämpfung homophober und trans­feind­licher Gewalt‘ (IMK, 2023)

 

Haushalts­entwurf 2024 – Nieder­sachsen bleibt bundesweit weiter bei der Bekämpfung von Queer­feind­lichkeit zurück (QNN, Sept 2023)

 

QNN fordert konkrete Maßnahmen und Stärkung der Zivil­ge­sell­schaft zum Umgang mit queer­feind­licher Gewalt (QNN, Jun 2023)

 

 

Heute verab­schiedet der Nieder­säch­sische Landtag den rot/grünen Entschlie­ßungs­antrag ‚Queeres Leben in Nieder­sachsen sichtbar machen, Akzeptanz schaffen, Diskri­mi­nierung abbauen‘.

 

Bereits zur ersten Lesung des Antrages im November 2023 hat das QNN den thema­ti­schen Umfang des Antrages begrüßt, jedoch kriti­siert, dass wichtige Maßnahmen nur als Prüfauftrag formu­liert sind.

 

„Besonders gespannt sind wir, wie sich die CDU-Opposition zum Vorhaben der Regie­rungs­ko­alition verhalten wird, die Landes­ver­fassung um einen Diskri­mi­nie­rungs­schutz aufgrund der sexuellen Orien­tierung zu erweitern. Wir plädieren an alle demokra­ti­schen Parteien in Zeiten des rechten Backlash, für den recht­lichen Schutz von queeren Minder­heiten zusammen zu stehen“, sagt QNN-Vorständin Franziska Fahl.

 

Auch bleibt weiterhin völlig ungeklärt, wie die im Antrag gefor­derten Maßnahmen finan­ziert werden sollen. Zwar hat die rot/grüne Regie­rungs­ko­alition in diesem Jahr über die politische Liste einmalig 300.000€ mehr Förder­gelder für den ‚Gewalt­schutz Queer‘ bereit­ge­stellt, bereits zum Jahresende müssten sämtliche Maßnahmen aber wieder einge­stellt werden, wenn es bei der gegen­wär­tigen Haushalts­planung bleibt.

 

Das QNN fordert daher eine Verste­tigung der zusätz­lichen Mittel im Haushalt des Sozial­mi­nis­te­riums. Insbe­sondere da sich abzeichnet, dass auch in 2023 die Anzahl der regis­trierten queer­feind­lichen Straf­taten wieder drastisch gestiegen ist.

 

Dass die Regie­rungs­ko­alition das Problem umfang­reich erkannt hat, zeigt der ebenfalls heute zu beschlie­ßende rot/grüne Entschlie­ßungs­antrag ‚Queer­feind­lichkeit hat in Nieder­sachsen keinen Platz‘.

 

„Jetzt muss die Koalition nur noch die richtigen haushalts­tech­ni­schen Rückschlüsse aus ihren eigenen Anträgen ziehen“, konklu­diert QNN-Geschäfts­führer Nico Kerski.

 

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PM QNN: Queeres Leben in Nieder­sachsen – Initiative der Koalition erfordert konse­quentere Umsetzung (10.11.2023)

 

Entschlie­ßungs­antrag ‚Queeres Leben in Nieder­sachsen sichtbar machen, Akzeptanz schaffen, Diskri­mi­nierung abbauen — Maßnahmen zur Anerkennung sexueller und geschlecht­licher Vielfalt‘ (Fraktionen SPD / Bündnis 90/Die Grünen)

 

Entschlie­ßungs­antrag ‚Queer­feind­lichkeit hat in Nieder­sachsen keinen Platz — Sicherheit, Sicht­barkeit und Akzeptanz für queere Menschen!‘ (Fraktionen SPD / Bündnis 90/Die Grünen)

Heute berät der Nieder­säch­sische Landtag abschließend den rot/grünen Entschlie­ßungs­antrag ‚Den Norddeut­schen Rundfunk zukunfts­ori­en­tiert aufstellen‘. Das Queere Netzwerk Nieder­sachsen begrüßt ausdrücklich das damit verbundene Anliegen, den NDR-Rundfunkrat pluraler und diverser aufzu­stellen.

 

Denn bereits im Anhörungs­ver­fahren zum Antrag hat der Verband der ‚Neuen Deutschen Medien­macher‘ (NdM) deutlich gemacht, dass der Rundfunkrat sein eigenes Versprechen nicht einlöst, die Bandbreite des gesell­schaft­lichen Lebens in Nieder­sachsen wider­zu­spiegeln. Bundesweit gehört das NDR-Gremium sogar zu den am wenigsten diversen seiner Art, so die NdM-Stellung­nahme.

 

In der weiteren Antrags­be­ratung im Unter­aus­schuss Medien wurde mehrmals angesprochen, dass insbe­sondere auch die gesell­schaft­liche Gruppe der queeren Menschen, die mindestens 10% der Bevöl­kerung umfasst, bisher nicht im Rundfunkrat vertreten ist.

 

„In Deutschland gibt es bereits in sieben von zwölf Rundfunk­räten einen queeren Vertre­tungssitz. Es wird daher Zeit, dass der NDR nachzieht und nicht bald zum bundes­deut­schen Schluss­licht wird“, kommen­tiert dazu QNN-Vorstand Frederick Schnittker.

 

Zuletzt wurde 2021 im Rahmen der letzten Reform des NDR-Staats­ver­trages versäumt, die Zusam­men­setzung des Rundfunk­rates entspre­chend anzupassen.

 

„Wir fordern die Nieder­säch­sische Landes­re­gierung auf, den heutigen Entschlie­ßungs­antrag so bald wie möglich umzusetzen und in den Verhand­lungen mit den drei weiteren NDR-Bundes­ländern einen queeren Rundfunk­ratssitz im Staats­vertrag festzu­legen“, ergänzt daher QNN-Geschäfts­führer Nico Kerski.

 

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Entschlie­ßungs­antrag ‚Den Norddeut­schen Rundfunk zukunfts­ori­en­tiert aufstellen‘ (Fraktionen SPD & Bündnis 90/Die Grünen)

 

Welche Gesell­schaft soll das abbilden? Mangelnde Vielfalt in Rundfunk­räten und was dagegen hilft. (Neue Deutsche Medien­macher, 2022)

 

IPSOS Pride Studie 2023 — Elf Prozent der Deutschen identi­fi­zieren sich als LGBT+

Heute berät der Deutsche Bundestag abschließend das ‚Gesetz über die Selbst­be­stimmung in Bezug auf den Geschlechts­eintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften‘ — kurz Selbst­be­stim­mungs­gesetz (SBGG).

 

Das QNN und seine Landes­fach­stelle Trans* begrüßen das SBGG, da es eine deutliche Verbes­serung gegenüber dem zurzeit gültigen, und vom Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt mehrfach aufgrund verfas­sungs­wid­riger Regelungen geänderten, sogenannten Trans­se­xu­el­len­gesetz ist. Es ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des Grund­rechts auf freie Entfaltung der Persön­lichkeit auch für trans*, inter­ge­schlecht­liche und nicht-binäre Menschen.

 

„Wir sind uns aber bewusst, dass das Gesetz bei weitem nicht perfekt ist. Gerade das Gesetz­ge­bungs­ver­fahren zum SBGG hat gezeigt, wie aktuelle queer­feind­liche Diskurse den ursprüng­lichen Geset­zes­entwurf negativ beein­flusst haben. Daher ist es jetzt Zeit, das Recht auf Selbst­be­stimmung gesetzlich abzusi­chern“, sagt Robin Ivy Osterkamp von der Landes­fach­stelle Trans*.

 

Für Nieder­sachsen bedeutet die heutige Geset­zes­än­derung, dass der seit Jahren wachsende Beratungs­bedarf für trans* und nicht-binäre Menschen weiter steigen wird, da dieser nun auch für junge Menschen gesetzlich vorge­schrieben werden soll. „Die in weiten Teilen rein ehren­amt­lichen trans* Beratungs­struk­turen sind jedoch schon jetzt überlastet und besonders im ländlichen Raum kaum anwesend. Zwar können in diesem Jahr aus Mitteln der politi­schen Liste einmalig Beratungs­an­gebote gefördert werden — bereits zu Jahresende ist nach derzei­tiger Haushalts­planung aber schon wieder Schluss.  Wir fordern hier eine nachhaltige finan­zielle Absicherung durch das Sozial­mi­nis­terium“, sagt QNN-Geschäfts­führer Nico Kerski.

 

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Heute disku­tiert der Nieder­säch­sische Landtag in erster Beratung den rot/grünen Entschlie­ßungs­antrag ‚Queeres Leben in Nieder­sachsen sichtbar machen, Akzeptanz schaffen, Diskri­mi­nierung abbauen‘.

 

Das QNN begrüßt den umfas­senden Antrag, welcher viele wichtige Themen angeht. „So wäre die Erwei­terung der Landes­ver­fassung um einen Diskri­mi­nie­rungs­schutz in Zeiten rückläu­figer gesell­schaft­licher Unter­stützung für die Rechte queerer Menschen ein wichtiges Signal — besonders wenn es gelingt, die hierfür notwendige Zweidrit­tel­mehrheit unter allen demokra­ti­schen Parteien herzu­stellen“ sagt QNN-Vorständin Mareike Walther.

 

Auch im Schul- und Bildungs­be­reich werden wesent­liche Maßnahmen einge­bracht. Viele trans*, inter* und nicht-binäre Schüler*innen leiden schon zu lange unter fehlenden recht­lichen Vorgaben und sind auf das indivi­duelle Engagement von Lehrkräften und Schul­lei­tungen angewiesen.

 

Das QNN kriti­siert jedoch, dass wichtige Maßnahmen, wie eine zivil­ge­sell­schaft­liche Fachstelle Queer­feind­liche Gewalt und ein dringend notwen­diges flächen­de­ckendes Beratungs­an­gebot, nur als Prüfauftrag formu­liert sind. „Dies reicht nicht aus. Hier braucht es konkrete Maßnahmen jetzt. Das Land muss seinem Auftrag zum Struk­tur­aus­gleich vor allem in den ländlichen Regionen nachkommen“, sagt QNN-Vorstand Frederick Schnittker. Und auch die gefor­derte Umsetzung der sogenannten Dritten Option in der Landes­ver­waltung ist bereits seit 2018 mit der Änderung des Perso­nen­stands­ge­setzes gesetz­licher Mindest­auftrag.

 

Mit Blick auf die Landes­haus­halts­planung 2024 bleibt zudem die Frage unbeant­wortet, wie das Maßnah­men­paket finan­ziert werden soll. „Der Antrag begrüßt zwar den erfolg­reichen Auf- und Ausbau queerer Struk­turen durch die ‚Kampagne für sexuelle und geschlecht­liche Vielfalt* in Nieder­sachsen‘, verschweigt jedoch den ebenso erfolg­reichen Abbau derselben Struk­turen, nachdem die Förderung ab 2019 um mehr als 70% gekürzt wurde“, konsta­tiert QNN-Geschäfts­führer Nico Kerski und ergänzt: „Ein sinnvoller Aufbau queerer Beratungs‑, Unter­stüt­zungs- und Antidis­kri­mi­nie­rungs­struk­turen geht anders. Wir brauchen hier endlich eine bedarfs­ge­rechte und nachhaltige finan­zielle Absicherung.“

 

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Zum Hinter­grund

 

Entschlie­ßungs­antrag ‘Queeres Leben in Nieder­sachsen sichtbar machen, Akzeptanz schaffen, Diskri­mi­nierung ab-bauen — Maßnahmen zur Anerkennung sexueller und geschlecht­licher Vielfalt‘ (Fraktionen SPD & Bündnis 90/Die Grünen)

 

Presse­mit­teilung QNN — Haushalts­entwurf 2024 – Nieder­sachsen bleibt bundesweit weiter bei der Bekämpfung von Queer­feind­lichkeit zurück (15.09.2023)

 

 

Heute debat­tiert der Landtag in Folge der Angriffe auf Teilneh­mende des CSD Hannover vor vier Wochen, einen Antrag der rot/grünen Koalition zum Thema Queer­feind­lichkeit in Nieder­sachsen.

 

Das QNN begrüßt die Entschließung des Parla­ments ausdrücklich, kriti­siert jedoch, dass der Antrag keinerlei Forde­rungen nach Maßnahmen enthält. „Solida­ri­täts­be­kun­dungen und das symbo­lische Hissen von Regen­bo­gen­fahnen vor den Minis­terien reichen nicht mehr aus. Wir brauchen konkrete Maßnahmen gegen Queer­feind­lichkeit in diesem Land“, sagt QNN Vorständin Franziska Fahl.

 

Bereits vor der Landtagswahl forderte das QNN daher den Aufbau einer zivil­ge­sell­schaft­lichen Anlauf- und Beratungs­stelle für die Opfer queer­feind­licher Gewalt in Nieder­sachsen.

 

Denn „Queer­feind­lichkeit ist nicht nur ein Problem auf Großver­an­stal­tungen wie den CSD‘s, sondern prägt den Alltag vieler queerer Personen“, betont QNN Geschäfts­führer Nico Kerski. Das geschätzte Dunkelfeld nicht angezeigter Vorfälle liegt dabei mit bis zu 90% erschre­ckend hoch.

 

Folge­richtig fordert auch der neue Abschluss­be­richt des Arbeits­kreises ‚Bekämpfung homophober und trans­feind­licher Gewalt‘ der Innen­mi­nis­ter­kon­ferenz (IMK) die struk­tu­relle Stärkung von zivil­ge­sell­schaft­licher Anti-Gewalt-Arbeit, Opfer­be­ra­tungs­stellen und LSBTIQ*-Selbst­ver­tre­tungen.

 

„Wir hoffen, dass der kommende queere Landes­ak­ti­onsplan in dieser Hinsicht mehr Ergeb­nisse liefert“, konklu­diert QNN Vorstand Frederick Schnittker.

 

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Nach dem Chris­topher Street Day in Hannover am 27.05.23, wurden zwei junge Menschen queer­feindlich angegriffen. Zwei bislang unbekannte Täter belei­digten, verletzten und bestohlen die CSD-Teilneh­menden am Hannover Haupt­bahnhof.

 

Das Queere Netzwerk Nieder­sachsen verur­teilt diese Tat aufs Schärfste und fordert konse­quente Maßnahmen gegen queer­feind­liche Gewalt. „Ein queer­feind­licher Angriff ist niemals nur ein Einzelfall, sondern immer Gewalt gegen alle queeren Menschen“, sagt QNN Vorständin Mareike Walther. Die Tat am Samstag zeigt welche Folgen der zuneh­mende Hass gegen queere Menschen haben kann. Selbst an einem Tag, der für die Rechte von queeren Commu­nities kämpft, sind queere Personen nicht sicher.

 

Dass die Tat bei weitem kein Einzelfall ist, zeigt die neueste Statistik des Bundes­kri­mi­nal­amtes für politisch motivierte Krimi­na­lität. Mit über 1400 queer­feind­lichen Straf­taten im Jahr 2022, kam es nicht nur zu fast vier Vorfällen täglich, sondern stiegen die Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr nochmals an. Im Bereich der sexuellen Orien­tierung um 15%, im Bereich der geschlechts­be­zo­genen Diver­sität um 23%. Die Dunkel­ziffer wird jedoch um ein Vielfaches höher liegen, da nicht alle Fälle zur Anzeige gebracht oder
statis­tisch korrekt erfasst werden. „Es wird daher Zeit, dass Hass und Gewalt gegen queere Menschen endlich stärker ernst genommen werden. Wir brauchen u.a. den Aufbau einer zivil­ge­sell­schaft­lichen Anlauf- und Koordi­nie­rungs­stelle für die Opfer queer­feind­licher Gewalt“, fordert QNN Geschäfts­führer Nico Kerski.

 

Seit dem ersten Entwurf für das neue Selbst­be­stim­mungs­gesetz polari­siert und verschärft sich die Debatte besonders um die Rechte von trans* und nicht-binären Personen. Robin Ivy Osterkamp, von der  Landes­fach­stelle Trans* des QNN, fordert daher auf, gemeinsam und entschlossen gegen Gewalt, Hass und struk­tu­relle Diskri­mi­nie­rungen insbe­sondere gegenüber trans* und nicht-binären Menschen einzu­stehen. „Wir müssen die Lebens­um­stände und Menschen­rechts­lagen so weit verbessern, dass jede trans*, nicht-binäre und gender-nonkon­forme Person die Anerkennung, Ressourcen und Unter­stützung erhält, die sie braucht und sich wünscht“ stellt Osterkamp heraus.

 

Das Land Nieder­sachsen muss sich dem Anstieg queer­feind­licher Gewalt konse­quent entge­gen­stellen. Daher begrüßt das QNN einmal mehr, das Vorhaben der Landes­re­gierung, einen queeren  Landes­ak­ti­onsplan aufzu­legen, der sich insbe­sondere auch gegen Queer­feind­lichkeit richten muss.

 

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Diese Fortbildung befähigt psycho­so­ziale Berater*innen dazu inter­ge­schlecht­liche Menschen und deren Angehörige kompetent zu beraten. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn Berater*innen das gesell­schaftlich weit verbreitete Bild geschlecht­licher Binarität hinter­fragen und sich emotional auf Berichte inter­ge­schlecht­licher Erfahrungsexpert*innen und deren Angehörige einlassen. So können sie den bislang vorherr­schenden patho­lo­gi­sie­renden und normie­renden Blick auf Inter­ge­schlecht­lichkeit aufgeben. Es werden zudem aktuelle recht­liche Grund­lagen beleuchtet und abschließend verschiedene Beratungs­felder in den Blick genommen.

Zielgruppe der Fortbildung sind Menschen, die bereits profes­sio­nelle Beratung durch­führen und sich für die Beratung von inter­ge­schlecht­lichen Menschen fortbilden möchten. Die Fortbildung findet in vier Modulen in der Akademie Waldschlösschen statt.

Weitere Infor­ma­tionen zur Weiter­bildung, sowie Möglich­keiten zur Anmeldung sind hier zu finden.

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