Hinweis: Stellungnahme des Vorstandes Intersexuelle Menschen e.V. zum Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 10.10.2017
Der Vorstand des Vereins Intersexuelle Menschen e.V. begrüßt die Bundesverfassungsgerichts-entscheidung ausdrücklich. Der Beschluss beinhaltet, dass intergeschlechtliche Menschen einen Anspruch haben auf die gleiche positive Benennung im Geburtenbuch und in der […]