Hin­weis: Stel­lung­nah­me des Vor­stan­des Inter­se­xu­el­le Men­schen e.V. zum Beschluss des Ers­ten Senats des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­rich­tes vom 10.10.2017

Der Vor­stand des Ver­eins Inter­se­xu­el­le Men­schen e.V. begrüßt die Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts-ent­schei­dung aus­drück­lich. Der Beschluss beinhal­tet, dass inter­ge­schlecht­li­che Men­schen einen Anspruch haben auf die glei­che posi­ti­ve Benen­nung im Gebur­ten­buch und in der Fol­ge im Per­so­nen­stand, wie Frau­en und Män­ner und somit einen Anspruch haben auf eine eige­ne Geschlechts­iden­ti­tät. Hier ist deut­lich auf eine posi­ti­ve Betrach­tung der kör­per­li­chen Vari­anz inter­ge­schlecht­li­cher Men­schen zu ver­wei­sen.

Inter­ge­schlecht­li­che Men­schen — Men­schen mit Varia­tio­nen der Geschlechts­merk­ma­le — sind in Deutsch­land immer noch wenig sicht­bar, ihre Kör­per­lich­keit ist kaum akzep­tiert. Varia­tio­nen der Geschlechts­merk­ma­le gel­ten in vie­len Fäl­len wei­ter­hin als behand­lungs­be­dürf­tig. Geschlechts­ver­än­dern­de medi­zi­ni­sche Ein­grif­fe an inter­ge­schlecht­li­chen Klein­kin­dern und Kin­dern fin­den wei­ter­hin statt; aus die­sem Grun­de setzt sich Inter­se­xu­el­le Men­schen e.V. seit vie­len Jah­ren für ein Ver­bot geschlechts­ver­än­dern­der medi­zi­ni­scher Ein­grif­fe ein. Die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung und die Vor­sor­ge für inter­ge­schlecht­li­che Men­schen sind nicht gere­gelt. Not­wen­di­ge Unter­su­chun­gen, not­wen­di­ge Hor­mon­er­satz­the­ra­pien und eine psy­cho­so­zia­le Betreu­ung wer­den ihnen oft vor­ent­hal­ten.

Die aus­führ­li­che Stel­lung­nah­men ste­hen Ihnen hier zum Down­load bereit:

Stel­lung­nah­me des Bun­des­ver­ban­des

Aus­wer­tung der Umfra­ge zur recht­li­chen Aus­ge­stal­tung der Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts­ent­schei­dung 

State­ment des Eltern­ra­tes SHG

 

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