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QNN-Vorstand regelt die Fahrt­kos­ten­er­stattung im QNN spezi­fi­scher

Am 16. April 2018 beschloss der geschäfts­füh­rende QNN-Vorstand einstimmig:

  1. In welchen Fällen eine Übernahme von Fahrt­kosten erfolgt, die im Rahmen des Ehrenamts im QNN anfallen. Hierzu zählen neben den Reisen im Rahmen des QNN-Vorstandsamts auch die Teilnahmen an den QNN-Netzwerktreffen oder den AGs der Netzwerke TiN, LiN und SFN. Es gilt das Bundes­rei­se­kos­ten­gesetz.
  2. Aus Eigen­mitteln die Fahrt­kos­ten­über­nahme in Härte­fällen zu Veran­stal­tungen die das QNN durch­führt, beispiels­weise in der Akademie Waldschlösschen, im Rahmen von MOSAIK Gesundheit oder die Tagungen und Sommer­feste der QNN-Netzwerke. Hierfür ist vorab eine Anfrage und Zustimmung seitens des QNN notwendig. In der Regel werden Kosten für ein Nieder­sach­sen­ticket und örtlichen ÖPNV übernommen.

Die Regelungen gelten für 2018. Sie sind dauerhaft online veröf­fent­licht.

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