A B C D E F G H I L M N O P Q R S T V W Z

Die roman­tische Orien­tierung bezieht sich auf die Art und Weise, wie eine Person emotionale Anziehung und Bindungen zu anderen empfindet. Die roman­tische Orien­tierung kann sich im Laufe des Lebens entwi­ckeln oder verändern und unabhängig von der sexuellen Orien­tierung sein. Oftmals enthält die sexuelle Anziehung aber auch Kompo­nenten roman­ti­scher Anziehung. Deshalb wird die roman­tische Orien­tierung meist von der sexuellen abgeleitet. Die Diffe­ren­zierung der beiden Anzie­hungs­arten ist jedoch vor allem für asexuelle und aroman­tische Menschen wichtig. Gleich­zeitig eröffnet sie für alle Menschen die Möglichkeit, das eigene Erleben von intimen Bezie­hungen komplexer zu denken.

Homose­xua­lität galt im Natio­nal­so­zia­lismus als ‚entar­tetes Verhalten‘.
Schwule Männer wurden auf Grundlage des Paragrafen 175 in Konzen­tra­ti­ons­lager verschleppt. Als Erken­nungs­zeichen mussten sie einen Stoff­auf­näher in Form eines rosa Dreiecks auf der linken Brust ihrer Häftlings­kleidung tragen, den sogenannten ‚Rosa Winkel‘. In den 1970er Jahren wurde der Rosa Winkel zum inter­na­tio­nalen Symbol der Schwu­len­be­wegung.

Lesbische Frauen wurden mit dem Paragrafen 175 nicht erfasst, jedoch auch verfolgt und teilweise in Konzen­tra­ti­ons­lager verbracht. Auch wenn es manchmal den beson­deren Vermerk ‚lesbisch‘ für sie gab, war der offizielle Haftgrund in der Regel ‚asozial‘ (Erken­nungs­merkmal war der sogenannte ‚Schwarze Winkel‘).

Safer Spaces bieten Menschen einen möglichst sicheren und geschützten Raum, in dem sie weniger Diskri­mi­nierung als in ihrer alltäg­lichen Umgebung erfahren. Daher sind sie wichtig für Personen, die solche Erfah­rungen machen und deren Lebens­rea­lität von vielen anderen Menschen nicht verstanden wird, weil sie diese nicht teilen. Safer Spaces ermög­lichen einen offenen Austausch und somit Selbst­er­mäch­tigung. Sie sind Orte, an denen sich Menschen von erlebten Diskri­mi­nie­rungen erholen und neue Kraft schöpfen können. Queere Räume sollen ein Safer Space für queere Menschen sein. Aller­dings können insbe­sondere Menschen, die von Mehrfach­dis­kri­mi­nie­rungen betroffen sind, auch dort Diskri­mi­nierung erfahren.

Viele Männer, die sich sexuell und/oder roman­tisch zu anderen Männern hinge­zogen fühlen, bezeichnen sich als schwul. Der Begriff ist ursprünglich ein Schimpfwort. Da sich die schwule Emanzi­pa­ti­ons­be­wegung diesen Begriff positiv angeeignet hat, wird er nun oft stolz als Selbst­be­zeichnung verwendet. Er beschreibt sowohl die eigene sexuelle Orien­tierung und einen Teil der eigenen Identität als auch die Zugehö­rigkeit zu einer Subkultur. Nicht alle Männer, die Sex mit anderen Männern haben, bezeichnen sich jedoch als schwul, teils weil sie andere Begriffe passender finden, teils weil sie selbst mit homophoben Ansichten aufge­wachsen sind. Nach wie vor wird schwul oft als Schimpfwort genutzt.

Selbst­be­stimmung beschreibt die Möglichkeit, über das eigene Leben zu entscheiden. Diese Freiheit stellt ein Grund­recht dar, welches im Grund­gesetz (Art. 2) verankert ist. Für queere Menschen wird dieses Recht in Deutschland aller­dings an einigen Stellen einge­schränkt. Beispiels­weise können trans*, inter* und nicht-binären Personen ihren Perso­nen­stand nicht selbst­be­stimmt ändern. Statt­dessen werden sie fremd­be­stimmt, indem sie die Erlaubnis dritter Personen (Mediziner*innen, Richter*innen, Psycholog*innen) benötigen. In vielen Ländern wie bspw. Belgien, Dänemark, Island, Irland und Malta wird die Selbst­be­stimmung hingegen bereits gesetzlich garan­tiert.

Unter einem Selbst­be­stim­mungs­gesetz wird ein Gesetz verstanden, das es ermög­licht, Vornamen und Geschlechts­eintrag selbst­be­stimmt zu ändern. Bisher ist die Änderung in Deutschland nur über das Trans­se­xu­el­len­gesetz (TSG) und § 45b des Perso­nen­stands­ge­setzes möglich. Diese Regulie­rungen verlangen jedoch medizi­nische Gutachten bzw. Atteste für eine recht­liche Transition, wodurch Geschlecht außerhalb der Cis-Norm patho­lo­gi­siert wird und nicht selbst­be­stimmt gelebt werden kann. Das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt hat daher viele Regelungen im TSG nach und nach für unver­einbar mit den Grund­rechten erklärt.

Hinweis:

Innerhalb der aktuellen Legis­la­tur­pe­riode ist auch in Deutschland die Einführung eines Selbst­be­stim­mungs­ge­setzes geplant, das trans*, inter* und nicht-binären Menschen mehr Selbst­be­stimmung ermög­lichen und das TSG ablösen soll. Zur Druck­legung wurde es in erster Lesung beraten.

Die Selbst­be­zeichnung ist ein von der betref­fenden Person für sich gewählter Begriff, der ihrer Selbst­wahr­nehmung entspricht. In queeren Kontexten geht dieser Selbst­be­zeichnung oft eine lange Geschichte von Reflexion und Erkunden verschie­dener Labels, also Identi­täts­be­griffe, voraus. Der Selbst­be­zeichnung steht die Fremd­be­zeichnung gegenüber, die andere Menschen einer Person aufgrund bestimmter Merkmale zuweisen. Da jede Person Expert*in über ihre eigene Lebenswelt ist, sollte ihre Selbst­be­zeichnung ernst genommen werden und nicht zur Debatte stehen.

Die sexuelle Orien­tierung bezieht sich auf das sexuelle Begehren einer Person. Dieses kann ein zentraler Bestandteil der Identität sein und verschiedene Formen annehmen, beispiels­weise Asexua­lität, Bisexua­lität, Hetero­se­xua­lität, Homose­xua­lität und Panse­xua­lität. Die sexuelle Orien­tierung kann in Zusam­menhang mit Geschlechts­iden­tität und Geschlechts­aus­druck stehen. Jedoch lässt sich keines dieser Merkmale zwingend aus den anderen ableiten. Die sexuelle Orien­tierung ist ein facet­ten­reicher Aspekt der mensch­lichen Sexua­lität und kann sich im Laufe des Lebens entwi­ckeln oder verändern.

Das Sternchen, auch Asterisk genannt, ist ein Platz­halter. Es kommt aus der Compu­ter­sprache und zeigt an, dass an der betref­fenden Stelle weitere Inhalte ergänzt werden können. Bei den Begriffen trans*, inter*, FLINTA* oder LSBTIQ* steht der Asterisk für die Offenheit zur Erwei­terung der Begriffe. Als Gender­sternchen wird er bei Perso­nen­be­zeich­nungen zwischen die männliche und weibliche Endung gesetzt (z. B. Mitarbeiter*in). Dort fungiert er als Platz­halter für alle Geschlechts­iden­ti­täten (z. B. auch nicht-binäre Menschen), die in der deutschen Grammatik nicht abgebildet werden können. Das Gender­sternchen ist somit eine mögliche Art, geschlech­ter­sen­sible Sprache anzuwenden.

TERF ist das Akronym für ‚Trans Exklu­die­rende Radikale Feminis­tinnen‘. Hierbei handelt es sich um Vertre­te­rinnen einer Minder­hei­ten­strömung im Radikal­fe­mi­nismus, die trans* Personen und vor allem trans* Frauen aus ihrem Verständnis von Feminismus ausschließen. Der Begriff wird zudem verwendet, um allgemein trans*feindliche Positionen zu benennen, auch wenn diese nicht im Zusam­menhang mit Feminismus stehen. TERFs argumen­tieren vor allem mit biolo­gi­scher Zweige­schlecht­lichkeit und einem einsei­tigen Verständnis von Sozia­li­sation. Trans* Frauen werden dabei häufig als Männer beschrieben, die in die soziale Gruppe der Frauen eindringen wollen, während trans* Männer ihrer inter­na­li­sierten Misogynie unter­liegen. TERF ist keine Selbst­be­zeichnung. Vielmehr verstehen sich entspre­chende Radikalfeminist*innen als ‚Gender Critical‘.

Das Adjektiv trans* ist eine Selbst­be­zeichnung von Menschen, deren Geschlechts­iden­tität nicht (immer und/oder vollständig) mit dem Geschlecht überein­stimmt, das ihnen bei der Geburt aufgrund der äußeren Genitalien zugeschrieben wurde. ‚Trans‘ kommt aus dem Latei­ni­schen und bedeutet ‚jenseits‘ oder ‚darüber hinaus‘. Damit wird darauf verwiesen, dass das eigene Geschlecht über die Zuschreibung und die Norm hinausgeht bzw. im binären Verständnis ‚die Seiten wechselt‘. Trans* ist ein Überbe­griff, der eine Vielzahl verschie­dener Selbst­ver­ständ­nisse mitein­schließen kann. Hierzu gehören unter anderem nicht-binäre Personen und Menschen, die trans­se­xuell, transident oder trans­gender sind. Das Gegenteil von trans* ist cis.

Eine Transition, oft auch Geschlechts­an­glei­chung genannt, ist der Prozess, in dem eine Person ihr Geschlecht auf verschie­denen Ebenen ihrer Geschlechts­iden­tität anpasst. Dieser Prozess wird meist in die drei Aspekte sozial, rechtlich und medizi­nisch unter­teilt. Zum sozialen Prozess gehören das Coming-out sowie ggf. die inoffi­zi­ellen Änderungen von Vornamen, Pronomen und Auftreten. Vornamen und Perso­nen­stand können im Rahmen der recht­lichen Transition offiziell geändert werden, um auch amtliche Dokumente umschreiben zu können. Auf medizi­ni­scher Ebene kann eine Transition Hormon­er­satz­the­rapie, operative Maßnahmen wie Brust­ope­ra­tionen oder genital­an­glei­chende OPs, aber auch Logopädie oder Epilation beinhalten. Dabei ist jede Transition indivi­duell und jede Person entscheidet selbst, welche Schritte sie zu welchem Zeitpunkt für sinnvoll erachtet.

‚Varianten der Geschlechts­ent­wicklung‘ ist ein Oberbe­griff für vielfältige und fast immer gesunde Beson­der­heiten der körper­lichen Geschlechts­dif­fe­ren­zierung. Diese können bei den Chromo­somen, Hormonen, hormon­pro­du­zie­renden Organen oder den Genitalien vorkommen. Der Begriff wird oft synonym für Inter­ge­schlecht­lichkeit genutzt. Jedoch ist inter­ge­schlechtlich, genau wie inter*, eine Selbst­be­zeichnung, während Varianten der Geschlechts­ent­wicklung eher in medizi­ni­schen und juris­ti­schen Kontexten verwendet wird. Deshalb wird diese Formu­lierung von vielen inter­ge­schlecht­lichen Menschen als patho­lo­gi­sierend abgelehnt.

Der Begriff Wahlfa­milie beschreibt enge Bezie­hungen und Unter­stüt­zungs­netz­werke außerhalb der Herkunfts­fa­milie. Als Herkunfts­fa­milie wird das Umfeld verstanden, in welches eine Person hinein­ge­boren wurde. Für queere Menschen können Wahlfa­milien eine wichtige Rolle spielen, um Unter­stützung, Akzeptanz und Zugehö­rigkeit zu erfahren, indem sie enge Freund*innen, Partner*innen oder andere Mitglieder der queeren Community als ihre gewählte Familie betrachten. Diese Bezie­hungen können tiefe emotionale Bindungen und ein Gefühl der Verbun­denheit schaffen, das ihnen ermög­licht, sich selbst zu entfalten und authen­tisch zu leben. Wahlfa­milien imitieren meist nicht die tradi­tio­nellen Famili­en­struk­turen.

Das zugewiesene Geschlecht ist das Geschlecht, das bei der Geburt eines Kindes anhand der Genitalien festgelegt wird. Deshalb wird es manchmal auch ‚Hebam­men­ge­schlecht‘ genannt. Als zugewiesen wird es bezeichnet, weil Neuge­borene nicht selbst über ihr Geschlecht bestimmen. Es wird auch von zugeschrie­benem Geschlecht gesprochen, da von den Genitalien auf ein Geschlecht geschlossen wird. Der Begriff ‚Geschlechts­zu­weisung‘ wird auch für die gewalt­volle operative Anpassung von inter­ge­schlecht­lichen Kindern an eines der beiden Normge­schlechter verwendet. Die Zuschreibung und Zuweisung von Geschlecht sind wesentlich für Cis- und Hetero­nor­ma­ti­vität, da so bestimmte körper­liche Merkmale immer wieder mit einem bestimmten Geschlecht in Verbindung gebracht werden.

Skip to content