Eine Norm bezeichnet gesellschaftliche Erwartungen und Ansprüche an Menschen. Diese werden sozial, manchmal auch medizinisch oder rechtlich kontrolliert, indem Abweichungen markiert und ggf. bestraft werden, bspw. durch Diskriminierung, Pathologisierung oder Kriminalisierung. In Bezug auf queere Menschen sind vor allem Heteronormativität und Cisnormativität relevant, aber auch normative Vorstellungen von Familien. Es wird also vorausgesetzt, dass alle Menschen hetero- und allosexuell sowie cis- und endogeschlechtlich sind und zudem eine Familienstruktur anstreben, die aus einer Mutter, einem Vater und deren biologischen Kindern besteht. Wird eine dieser Vorannahmen nicht bestätigt, löst dies oftmals Irritationen aus, die zu Diskriminierung führen können.
In Deutschland gehören zum Personenstand z. B. Geschlechtseintrag, Name, Geburtsdatum und Geburtsort. Darüber kann die juristische Identifikation eines Menschen erfolgen. In queeren Kontexten ist der Personenstand vor allem für die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrages relevant, z. B. wenn diese im Rahmen einer Transition geändert werden sollen. Inter*, trans* und nicht-binäre Menschen können diese Personenstandsangaben in Deutschland seit November 2024 ohne die Einschätzung Dritter über das Selbstbestimmungsgesetz ändern. Zuvor waren Atteste und psychologische Gutachten für diese Änderungen nötig.
Queeres Netzwerk Niedersachsen e.V.