Antragsfristen für Großprojekte — Förderjahr 2019
Der Gesamtvorstand wird im Rahmen seiner Vorstandssitzung am 17. November 2018 über den vorläufigen Förder- und Haushaltsplan 2019 entscheiden. Auch werden dann alle fristgerecht eingegangen Anträge über sogenannte „Großprojekte“ entschieden, vorbehaltlich des Parlamentsbeschlusses über den Landeshaushalt 2019.
Hierunter fallen:
- Alle Anträge über 20.000 € beantragter Fördersumme.
- Alle Anträge von Projekten, in denen die sozialversicherungspflichtige Anstellung einer oder mehrerer Personen vorgesehen ist.
- Alle Anträge von Projekten, in denen die Vergabe von Arbeitsleistungen in Form von Honorar‑, Dienstleistungs- oder Werkverträgen an Einzelpersonen oder Firmen ab einer Gesamtsumme von 10.000 € vorgesehen sind.
Die Fristen zur Antragstellung sind:
- Für Anträge an das Förderjahr 2019 sind die vollständigen Unterlagen (Antragsformular, Projektbeschreibung mit Zeitplan, ggf. Entwurf der mit dem Projekt verbundenen Stellenausschreibung, Finanzplan)
bis zum 30. September 2018
einzureichen. - Für Anträge jener queeren Träger*, die bereits in 2017 oder 2018 für ein oder mehrere Projekte in dieser Größenordnung erfolgreich Anträge ans QNN gestellt haben, können abweichend davon noch vollständige Antragsunterlagen noch
bis zum 31. Oktober 2018
eingereicht werden. Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme an einer Antragsberatung mit den QNN-Geschäftsführenden zwischen dem 25.09. und 24.10.2018. Termine hierfür vergibt die QNN-Geschäftsstelle ab dem 05.09.2018 unter Tel. 0511–54 61 80 05 (Sprechzeiten) oder per Mail unter info@q‑nn.de
Frühester Projektbeginn (=Beginn der Ausgaben) ist der 01.01.2019, falls das Land Niedersachsen für das Projekt eine Ausnahme vom Verbot des vorgezogenen Maßnahmebeginns erteilt. Diese Ausnahme einholen kann im Rahmen der geltenden Förderrichtlinie ausschließlich das QNN, nicht die Träger*institution. Mit einer verbindlichen Förderzusage durch das QNN vorbehaltlich des o.g. Ausnahme zum Maßnahmenbeginn und die Zusendung des entsprechenden Kooperationsvertrags ist im Lauf des Monats Dezember zu rechnen.
Alle weiteren Informationen und Termine sind unter “Förderung » Antragsfristen und Laufzeiten” zusammengefasst.