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Divers

Neben ‚männlich‘ und ‚weiblich‘ ist ‚divers‘ der dritte sogenannte positive Geschlechts­eintrag. Er ist seit 2018 aufgrund der erfolg­reichen Klage einer inter­ge­schlecht­lichen Person vor dem Bundes­ver­fas­sungs­reicht verfügbar. Aller­dings nicht selbst­be­stimmt: Wenn Menschen ihren Geschlechts­eintrag in ‚divers‘ ändern möchten, benötigen sie ein medizi­ni­sches Attest, welches eine Variante der Geschlechts­ent­wicklung nachweist. Zusätzlich zu den drei positiven Geschlechts­ein­trägen (m/w/d) gibt es die vierte Möglichkeit, den Geschlechts­eintrag offen zu lassen.

Hinweis:

Das Selbst­be­stim­mungs­gesetz soll das jetzige Verfahren zur Änderung von Vornamen und Perso­nen­stand ersetzen und eine selbst­be­stimmte Änderung ermög­lichen.

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