QNN-Vorstand regelt die Fahrtkostenerstattung im QNN spezifischer
Am 16. April 2018 beschloss der geschäftsführende QNN-Vorstand einstimmig:
- In welchen Fällen eine Übernahme von Fahrtkosten erfolgt, die im Rahmen des Ehrenamts im QNN anfallen. Hierzu zählen neben den Reisen im Rahmen des QNN-Vorstandsamts auch die Teilnahmen an den QNN-Netzwerktreffen oder den AGs der Netzwerke TiN, LiN und SFN. Es gilt das Bundesreisekostengesetz.
- Aus Eigenmitteln die Fahrtkostenübernahme in Härtefällen zu Veranstaltungen die das QNN durchführt, beispielsweise in der Akademie Waldschlösschen, im Rahmen von MOSAIK Gesundheit oder die Tagungen und Sommerfeste der QNN-Netzwerke. Hierfür ist vorab eine Anfrage und Zustimmung seitens des QNN notwendig. In der Regel werden Kosten für ein Niedersachsenticket und örtlichen ÖPNV übernommen.
Die Regelungen gelten für 2018. Sie sind dauerhaft online veröffentlicht.