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Fortlau­fendes Bearbei­tungs­ver­fahren für Anträge an das Förderjahr 2018

Im Rahmen der QNN-Struk­tur­ent­wicklung übernimmt für das Förderjahr 2018 der geschäfts­füh­rende Vorstand die Antrags­ent­schei­dungen für Projekte mit einem Förder­bedarf ab 5.000 Euro. Hierdurch ist nun ein verbind­licher Rahmen für die Bearbei­tungs­zeiten der Anträge im QNN entstanden. Anträge auf Förderung aus Landes­mitteln im Rahmen der LSBTI*-Förderrichtlinie an das Förderjahr 2018 können grund­sätzlich ganzjährig an das QNN gestellt werden.

Anträge bis 5.000 Euro Förder­summe werden in der Regel entschieden bis zum Ende des Monats, der auf den Antrags­eingang folgt. Voraus­setzung hierfür ist die Klärung aller Rückfragen zu Vollstän­digkeit und Nachvoll­zieh­barkeit der Antrags­un­ter­lagen bis zum 10. des Monats.

Anträge über 5.000 Euro Förder­summe an das Förderjahr 2018 werden in der Regel bis zur Monats­mitte des übernächsten Monats nach Antrags­eingang auf der monat­lichen Sitzung des geschäfts­füh­renden Vorstands entschieden. Hier muss die formale Vorprüfung inkl. aller ggf. entste­henden Rückfragen bis zum 1o. des auf den Antrags­eingang folgenden Monats abgeschlossen sein.

Typische Zeitschiene:

  • Antrags­eingang bis zum Monatsende, z.B. September
  • formale Vorprüfung inkl. ggf. anfal­lender Rückfragen zu Vollstän­digkeit und nachvoll­zieh­barer Darstellung des Projekts bis zum 10. des nächsten Monats (z.B. Oktober) abgeschlossen?
    • Projekte bis 5.000 Euro Förder­summe sind bis zum Monatsende entschieden, z.B. Ende Oktober
    • Projekte über 5.000 Euro Förder­summe sind bis zur Monats­mitte des 2. Monats entschieden z.B. Mitte November
  • Der Versand von Koope­ra­ti­ons­vertrag (=Förder­zusage) erfolgt üblicher­weise in den nächsten Werktagen nach der Entscheidung, die maximale Bearbei­tungszeit im QNN liegt je nach Antrags­auf­kommen bei etwa einer Woche.
  • Start der Ausgaben i.d.R. frühestens Tag der Antrag­stellung
  • Ende der Ausgaben i.d.R. 31.12.2018
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