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Antrags­frist Groß­pro­jek­te 2020

Lie­be Mit­glie­der und Antragssteller*innen,

mit dem Beschluss des geschäfts­füh­ren­den Vor­stands vom 10.09.2019 wur­de die Antrags­frist für Groß­pro­jek­te auf den 31.10.2019 fest­ge­setzt.

Alle Anträ­ge für Groß­pro­jek­te (Pro­jek­te mit einer Lan­des­för­der­mit­tel­hö­he von über 10.000€Wich­tig! Nicht Gesamt­kos­ten des Pro­jekts!) müs­sen bis zum 31.10.2019 an foerderung@q‑nn.de ein­ge­gan­gen sein.

Alle Anträ­ge für Groß­pro­jek­te, die zu einem spä­te­ren Zeit­punkt gestellt wer­den, kön­nen in der Regel nicht mehr berück­sich­tigt wer­den.

Die Antrags­for­mu­la­re und För­der­kri­te­ri­en etc. ste­hen online unter https://qnn.de/downloads/#foerderung zur Ver­fü­gung.

Bit­te beach­ten Sie, dass es sich stets um eine Fehl­be­darfs­fi­nan­zie­rung han­delt!

Vie­le Grü­ße

QNN Vor­stand und Team

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