Fortlaufendes Bearbeitungsverfahren für Anträge an das Förderjahr 2018
Im Rahmen der QNN-Strukturentwicklung übernimmt für das Förderjahr 2018 der geschäftsführende Vorstand die Antragsentscheidungen für Projekte mit einem Förderbedarf ab 5.000 Euro. Hierdurch ist nun ein verbindlicher Rahmen für die Bearbeitungszeiten der Anträge im QNN entstanden. Anträge auf Förderung aus Landesmitteln im Rahmen der LSBTI*-Förderrichtlinie an das Förderjahr 2018 können grundsätzlich ganzjährig an das QNN gestellt werden.
Anträge bis 5.000 Euro Fördersumme werden in der Regel entschieden bis zum Ende des Monats, der auf den Antragseingang folgt. Voraussetzung hierfür ist die Klärung aller Rückfragen zu Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der Antragsunterlagen bis zum 10. des Monats.
Anträge über 5.000 Euro Fördersumme an das Förderjahr 2018 werden in der Regel bis zur Monatsmitte des übernächsten Monats nach Antragseingang auf der monatlichen Sitzung des geschäftsführenden Vorstands entschieden. Hier muss die formale Vorprüfung inkl. aller ggf. entstehenden Rückfragen bis zum 1o. des auf den Antragseingang folgenden Monats abgeschlossen sein.
Typische Zeitschiene:
- Antragseingang bis zum Monatsende, z.B. September
- formale Vorprüfung inkl. ggf. anfallender Rückfragen zu Vollständigkeit und nachvollziehbarer Darstellung des Projekts bis zum 10. des nächsten Monats (z.B. Oktober) abgeschlossen?
- Projekte bis 5.000 Euro Fördersumme sind bis zum Monatsende entschieden, z.B. Ende Oktober
- Projekte über 5.000 Euro Fördersumme sind bis zur Monatsmitte des 2. Monats entschieden z.B. Mitte November
- Der Versand von Kooperationsvertrag (=Förderzusage) erfolgt üblicherweise in den nächsten Werktagen nach der Entscheidung, die maximale Bearbeitungszeit im QNN liegt je nach Antragsaufkommen bei etwa einer Woche.
- Start der Ausgaben i.d.R. frühestens Tag der Antragstellung
- Ende der Ausgaben i.d.R. 31.12.2018