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Antrags­fristen für Großpro­jekte — Förderjahr 2019

Der Gesamt­vor­stand wird im Rahmen seiner Vorstands­sitzung am 17. November 2018 über den vorläu­figen Förder- und Haushaltsplan 2019 entscheiden. Auch werden dann alle frist­ge­recht einge­gangen Anträge über sogenannte „Großpro­jekte“ entschieden, vorbe­haltlich des Parla­ments­be­schlusses über den Landes­haushalt 2019.

Hierunter fallen:

  • Alle Anträge über 20.000 € beantragter Förder­summe.
  • Alle Anträge von Projekten, in denen die sozial­ver­si­che­rungs­pflichtige Anstellung einer oder mehrerer Personen vorge­sehen ist.
  • Alle Anträge von Projekten, in denen die Vergabe von Arbeits­leis­tungen in Form von Honorar‑, Dienst­leis­tungs- oder Werkver­trägen an Einzel­per­sonen oder Firmen ab einer Gesamt­summe von 10.000 € vorge­sehen sind.

Die Fristen zur Antrag­stellung sind:

  1. Für Anträge an das Förderjahr 2019 sind die vollstän­digen Unter­lagen (Antrags­for­mular, Projekt­be­schreibung mit Zeitplan, ggf. Entwurf der mit dem Projekt verbun­denen Stellen­aus­schreibung, Finanzplan)
                 bis zum 30.  September 2018
    einzu­reichen.
  2. Für Anträge jener queeren Träger*, die bereits in 2017 oder 2018 für ein oder mehrere Projekte in dieser Größen­ordnung erfolg­reich Anträge ans QNN gestellt haben, können abwei­chend davon noch vollständige Antrags­un­ter­lagen noch
    bis zum 31. Oktober 2018
    einge­reicht werden. Voraus­setzung hierfür ist die Teilnahme an einer Antrags­be­ratung mit den QNN-Geschäfts­füh­renden zwischen dem 25.09. und 24.10.2018. Termine hierfür vergibt die QNN-Geschäfts­stelle ab dem 05.09.2018 unter Tel. 0511–54 61 80 05 (Sprech­zeiten) oder per Mail unter info@q‑nn.de

Frühester Projekt­beginn (=Beginn der Ausgaben) ist der 01.01.2019, falls das Land Nieder­sachsen für das Projekt eine Ausnahme vom Verbot des vorge­zo­genen Maßnah­me­be­ginns erteilt. Diese Ausnahme einholen kann im Rahmen der geltenden Förder­richt­linie ausschließlich das QNN, nicht die Träger*institution. Mit einer verbind­lichen Förder­zusage durch das QNN vorbe­haltlich des o.g. Ausnahme zum Maßnah­men­beginn und die Zusendung des entspre­chenden Koope­ra­ti­ons­ver­trags ist  im Lauf des Monats Dezember zu rechnen.


Alle weiteren Infor­ma­tionen und Termine sind unter “Förderung » Antrags­fristen und Laufzeiten” zusam­men­ge­fasst.

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