Divers
Neben ‚männlich‘ und ‚weiblich‘ ist ‚divers‘ der dritte sogenannte positive Geschlechtseintrag. Er ist seit 2018 aufgrund der erfolgreichen Klage einer intergeschlechtlichen Person vor dem Bundesverfassungsreicht verfügbar. Allerdings nicht selbstbestimmt: Wenn Menschen ihren Geschlechtseintrag in ‚divers‘ ändern möchten, benötigen sie ein medizinisches Attest, welches eine Variante der Geschlechtsentwicklung nachweist. Zusätzlich zu den drei positiven Geschlechtseinträgen (m/w/d) gibt es die vierte Möglichkeit, den Geschlechtseintrag offen zu lassen.
Hinweis:
Das Selbstbestimmungsgesetz soll das jetzige Verfahren zur Änderung von Vornamen und Personenstand ersetzen und eine selbstbestimmte Änderung ermöglichen.