QNN begrüßt Selbstbestimmungsgesetz
Heute berät der Deutsche Bundestag abschließend das ‚Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften‘ — kurz Selbstbestimmungsgesetz (SBGG).
Das QNN und seine Landesfachstelle Trans* begrüßen das SBGG, da es eine deutliche Verbesserung gegenüber dem zurzeit gültigen, und vom Bundesverfassungsgericht mehrfach aufgrund verfassungswidriger Regelungen geänderten, sogenannten Transsexuellengesetz ist. Es ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit auch für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen.
„Wir sind uns aber bewusst, dass das Gesetz bei weitem nicht perfekt ist. Gerade das Gesetzgebungsverfahren zum SBGG hat gezeigt, wie aktuelle queerfeindliche Diskurse den ursprünglichen Gesetzesentwurf negativ beeinflusst haben. Daher ist es jetzt Zeit, das Recht auf Selbstbestimmung gesetzlich abzusichern“, sagt Robin Ivy Osterkamp von der Landesfachstelle Trans*.
Für Niedersachsen bedeutet die heutige Gesetzesänderung, dass der seit Jahren wachsende Beratungsbedarf für trans* und nicht-binäre Menschen weiter steigen wird, da dieser nun auch für junge Menschen gesetzlich vorgeschrieben werden soll. „Die in weiten Teilen rein ehrenamtlichen trans* Beratungsstrukturen sind jedoch schon jetzt überlastet und besonders im ländlichen Raum kaum anwesend. Zwar können in diesem Jahr aus Mitteln der politischen Liste einmalig Beratungsangebote gefördert werden — bereits zu Jahresende ist nach derzeitiger Haushaltsplanung aber schon wieder Schluss. Wir fordern hier eine nachhaltige finanzielle Absicherung durch das Sozialministerium“, sagt QNN-Geschäftsführer Nico Kerski.
Pressemitteilung zum Download