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Safer Spaces bieten Menschen einen möglichst sicheren und geschützten Raum, in dem sie weniger Diskri­mi­nierung als in ihrer alltäg­lichen Umgebung erfahren. Daher sind sie wichtig für Personen, die solche Erfah­rungen machen und deren Lebens­rea­lität von vielen anderen Menschen nicht verstanden wird, weil sie diese nicht teilen. Safer Spaces ermög­lichen einen offenen Austausch und somit Selbst­er­mäch­tigung. Sie sind Orte, an denen sich Menschen von erlebten Diskri­mi­nie­rungen erholen und neue Kraft schöpfen können. Queere Räume sollen ein Safer Space für queere Menschen sein. Aller­dings können insbe­sondere Menschen, die von Mehrfach­dis­kri­mi­nie­rungen betroffen sind, auch dort Diskri­mi­nierung erfahren.

Viele Männer, die sich sexuell und/oder roman­tisch zu anderen Männern hinge­zogen fühlen, bezeichnen sich als schwul. Der Begriff ist ursprünglich ein Schimpfwort. Da sich die schwule Emanzi­pa­ti­ons­be­wegung diesen Begriff positiv angeeignet hat, wird er nun oft stolz als Selbst­be­zeichnung verwendet. Er beschreibt sowohl die eigene sexuelle Orien­tierung und einen Teil der eigenen Identität als auch die Zugehö­rigkeit zu einer Subkultur. Nicht alle Männer, die Sex mit anderen Männern haben, bezeichnen sich jedoch als schwul, teils weil sie andere Begriffe passender finden, teils weil sie selbst mit homophoben Ansichten aufge­wachsen sind. Nach wie vor wird schwul oft als Schimpfwort genutzt.

Selbst­be­stimmung beschreibt die Möglichkeit, über das eigene Leben zu entscheiden. Diese Freiheit stellt ein Grund­recht dar, welches im Grund­gesetz (Art. 2) verankert ist. Für queere Menschen wird dieses Recht in Deutschland aller­dings an einigen Stellen einge­schränkt. Beispiels­weise können trans*, inter* und nicht-binären Personen ihren Perso­nen­stand nicht selbst­be­stimmt ändern. Statt­dessen werden sie fremd­be­stimmt, indem sie die Erlaubnis dritter Personen (Mediziner*innen, Richter*innen, Psycholog*innen) benötigen. In vielen Ländern wie bspw. Belgien, Dänemark, Island, Irland und Malta wird die Selbst­be­stimmung hingegen bereits gesetzlich garan­tiert.

Unter einem Selbst­be­stim­mungs­gesetz wird ein Gesetz verstanden, das es ermög­licht, Vornamen und Geschlechts­eintrag selbst­be­stimmt zu ändern. Bisher ist die Änderung in Deutschland nur über das Trans­se­xu­el­len­gesetz (TSG) und § 45b des Perso­nen­stands­ge­setzes möglich. Diese Regulie­rungen verlangen jedoch medizi­nische Gutachten bzw. Atteste für eine recht­liche Transition, wodurch Geschlecht außerhalb der Cis-Norm patho­lo­gi­siert wird und nicht selbst­be­stimmt gelebt werden kann. Das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt hat daher viele Regelungen im TSG nach und nach für unver­einbar mit den Grund­rechten erklärt.

Hinweis:

Innerhalb der aktuellen Legis­la­tur­pe­riode ist auch in Deutschland die Einführung eines Selbst­be­stim­mungs­ge­setzes geplant, das trans*, inter* und nicht-binären Menschen mehr Selbst­be­stimmung ermög­lichen und das TSG ablösen soll. Zur Druck­legung wurde es in erster Lesung beraten.

Die Selbst­be­zeichnung ist ein von der betref­fenden Person für sich gewählter Begriff, der ihrer Selbst­wahr­nehmung entspricht. In queeren Kontexten geht dieser Selbst­be­zeichnung oft eine lange Geschichte von Reflexion und Erkunden verschie­dener Labels, also Identi­täts­be­griffe, voraus. Der Selbst­be­zeichnung steht die Fremd­be­zeichnung gegenüber, die andere Menschen einer Person aufgrund bestimmter Merkmale zuweisen. Da jede Person Expert*in über ihre eigene Lebenswelt ist, sollte ihre Selbst­be­zeichnung ernst genommen werden und nicht zur Debatte stehen.

Die sexuelle Orien­tierung bezieht sich auf das sexuelle Begehren einer Person. Dieses kann ein zentraler Bestandteil der Identität sein und verschiedene Formen annehmen, beispiels­weise Asexua­lität, Bisexua­lität, Hetero­se­xua­lität, Homose­xua­lität und Panse­xua­lität. Die sexuelle Orien­tierung kann in Zusam­menhang mit Geschlechts­iden­tität und Geschlechts­aus­druck stehen. Jedoch lässt sich keines dieser Merkmale zwingend aus den anderen ableiten. Die sexuelle Orien­tierung ist ein facet­ten­reicher Aspekt der mensch­lichen Sexua­lität und kann sich im Laufe des Lebens entwi­ckeln oder verändern.

Das Sternchen, auch Asterisk genannt, ist ein Platz­halter. Es kommt aus der Compu­ter­sprache und zeigt an, dass an der betref­fenden Stelle weitere Inhalte ergänzt werden können. Bei den Begriffen trans*, inter*, FLINTA* oder LSBTIQ* steht der Asterisk für die Offenheit zur Erwei­terung der Begriffe. Als Gender­sternchen wird er bei Perso­nen­be­zeich­nungen zwischen die männliche und weibliche Endung gesetzt (z. B. Mitarbeiter*in). Dort fungiert er als Platz­halter für alle Geschlechts­iden­ti­täten (z. B. auch nicht-binäre Menschen), die in der deutschen Grammatik nicht abgebildet werden können. Das Gender­sternchen ist somit eine mögliche Art, geschlech­ter­sen­sible Sprache anzuwenden.

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