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Der Deadname (dt. ‚toter Name‘) ist ein im Laufe des Lebens abgelegter Name. Manchmal wird er auch als ‚Geburtsname‘ bezeichnet, da es sich hierbei meistens um den Namen handelt, der einer Person nach der Geburt gegeben wurde. Vor allem trans* Personen wählen im Rahmen ihrer Transition meist einen neuen Namen, der zu ihrer Geschlechts­iden­tität passt. Der Deadname hat dann nicht für alle, aber für viele negative Assozia­tionen und kann zum Trigger bspw. für Dysphorie werden. Er sollte daher vermieden werden, um negativen Folgen für die psychische Gesundheit vorzu­beugen. Entgegen dem besseren Wissen den Deadname einer Person zu verwenden, wird Deadnaming genannt.

Als Detran­sition wird das (teilweise) Abbrechen oder Rückgän­gig­machen einer Transition bezeichnet. Dieser Prozess kann viele unter­schied­liche Gründe haben. Häufig spielen fehlende Unter­stützung im sozialen Umfeld, Neben­wir­kungen der Hormon­er­satz­the­rapie oder Verän­de­rungen der Geschlechts­iden­tität eine Rolle. Das muss jedoch nicht heißen, dass eine Person zum Zeitpunkt ihrer (ersten) Transition nicht trans* war oder das Erlebte bereut. Das Thema Detran­sition wird häufig trans*feindlich besetzt, um vor angeblich überstürzten Entschei­dungen zu warnen. Diese sind jedoch selten Grund für eine Detran­sition. Da Detran­sition nicht einheitlich definiert ist, lässt sich schwer sagen, wie viele Menschen detran­si­tio­nieren. Schät­zungen gehen jedoch von ca. 1 % aller trans* Personen aus.

Neben ‚männlich‘ und ‚weiblich‘ ist ‚divers‘ der dritte sogenannte positive Geschlechts­eintrag. Er ist seit 2018 aufgrund der erfolg­reichen Klage einer inter­ge­schlecht­lichen Person vor dem Bundes­ver­fas­sungs­reicht verfügbar. Aller­dings nicht selbst­be­stimmt: Wenn Menschen ihren Geschlechts­eintrag in ‚divers‘ ändern möchten, benötigen sie ein medizi­ni­sches Attest, welches eine Variante der Geschlechts­ent­wicklung nachweist. Zusätzlich zu den drei positiven Geschlechts­ein­trägen (m/w/d) gibt es die vierte Möglichkeit, den Geschlechts­eintrag offen zu lassen.

Hinweis:

Das Selbst­be­stim­mungs­gesetz soll das jetzige Verfahren zur Änderung von Vornamen und Perso­nen­stand ersetzen und eine selbst­be­stimmte Änderung ermög­lichen.

Drag bezeichnet eine künst­le­rische Perfor­mance, bei der Geschlech­ter­ste­reotype stark überzeichnet darge­stellt werden. So soll darauf aufmerksam gemacht werden, dass Geschlech­ter­rollen gesell­schaftlich erzeugte und erlernte Ausdrucks­formen sind. Drag ermög­licht Menschen aber auch Anteile der eigenen Identität bewusst auszu­leben. Der genaue Ursprung des Begriffs ist unklar. Drag Kings sind Menschen, die im Rahmen einer Perfor­mance – oft stark übertrieben – Masku­li­nität darstellen. Drag Queens wiederum sind Menschen, die im Rahmen einer Perfor­mance – oft ebenfalls stark übertrieben – Weiblichkeit darstellen. Drag sollte nicht mit Trans* gleich­ge­setzt werden. Natürlich können aber auch trans* Menschen Drag performen.

Der Begriff ‚Dritte Option‘ meint den dritten positiven Geschlechts­eintrag ‚divers‘, welchen es seit 2018 neben ‚männlich‘ und ‚weiblich‘ gibt. Er wurde von einer inter­ge­schlecht­lichen Person im Rahmen der ‚Kampagne Dritte Option‘ vor dem Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt erstritten. Die Person konnte sich weder mit den damals verfüg­baren positiven Einträgen ‚männlich‘ und ‚weiblich‘ noch mit einem offenen Geschlechts­eintrag identi­fi­zieren. Aufgrund der erfolg­reichen Verfas­sungs­be­schwerde musste der Bundes­ge­setz­geber einen dritten positiven Geschlechts­eintrag ermög­lichen. Dieser kann jedoch noch nicht selbst­be­stimmt gewählt werden. Die antrag­stel­lenden Personen müssen vielmehr ein medizi­ni­sches Attest vorlegen, welches eine Variante der Geschlechts­ent­wicklung bestätigt.

Der Begriff Dyke wird vorrangig von Lesben als Selbst­be­zeichnung verwendet. Aber auch andere queere Frauen, die Frauen lieben, nutzen ihn für sich. Dyke galt lange Zeit als homof­eind­liche und misogyne Belei­digung vor allem für Lesben mit masku­linem Geschlechts­aus­druck. Gemeinsam mit dem Wort ‚queer‘ wurde aber auch dieser Begriff angeeignet und ist nun innerhalb lesbi­scher Commu­nities vor allem positiv aktivis­tisch besetzt. Der Begriff Dyke beschreibt nicht nur die eigene Sexua­lität, sondern spannt auch einen Bogen zum oft masku­linen Geschlechts­aus­druck und einer politi­schen Haltung gegen Hetero­nor­ma­ti­vität, die mit dieser Identi­fi­kation einher­gehen. Mit Dyke Marches setzen sich Lesben und Allys in Form lauter Demons­tra­tionen für lesbische Sicht­barkeit und die Rechte von Dykes ein.

Dysphorie bezeichnet ein starkes Gefühl körper­lichen und/oder sozialen Unwohl­seins. Im Kontext von Queerness kann Geschlechts­dys­phorie entstehen, wenn das zugeschriebene Geschlecht nicht mit der eigenen Geschlechts­iden­tität überein­stimmt. Das daraus resul­tie­rende Unwohlsein kann selbst­schä­di­gendes Verhalten, Depres­sionen oder ähnliche psychische Reaktionen zur Konse­quenz haben. Neben der Arbeit an der Selbst­wahr­nehmung kann vor allem eine Transition dabei unter­stützen, Geschlechts­dys­phorie abzubauen. Deshalb wird diese auch als Diagno­se­kri­terium zur Ermög­li­chung einer medizi­ni­schen Transition geführt. So entsteht der Eindruck, dass Geschlechts­dys­phorie eine Voraus­setzung ist, um als trans* zu gelten. Es muss jedoch festge­halten werden, dass trans* eine Selbst­be­zeichnung ist, die nicht zwangs­läufig mit einem patho­lo­gi­schen Wert einher­gehen muss.

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