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Jetzt online: SBGG.Info

Ab dem 01.08.2024 ist es möglich eine Änderung nach dem Selbst­be­stim­mungs­gesetz (SBGG) beim Standesamt anzumelden! Damit tritt der erste Teil des Gesetzes in kraft und ermög­licht es, nach der dreimo­na­tigen Warte­frist direkt im November das eigent­liche Gesetz in Anspruch zu nehmen. Und obwohl die Änderung jetzt viel leichter ist, als es bspw. beim TSG noch der Fall war, gibt es trotzdem eine Menge Fragen dazu, wie das Gesetz in Anspruch genommen werden kann.

 

Ein breites Bündnis aus Aktvist*innen und Vereinen hat sich gemeinsam mit Jurist*innen zusam­men­ge­setzt und erste Infos zum Gesetz — und vor allem zur Anmeldung — zusam­men­ge­tragen. Ab dem 23.07. findet ihr unter SBGG.info möglichst viele Infos zum neuen Gesetz und seiner Anwendung, aber auch Einord­nungen und Kritik.

 

In Zukunft soll die Seite weiter ausgebaut werden. Dazu gehören Kommen­tie­rungen der einzelnen Paragrafen, aber auch Erfah­rungs­be­richte mit dem Gesetz und Hinweise zu bestimmten Proble­ma­tiken, die auftreten können.

 

Neben bspw. BVT*, dgti und der TINRechts­hilfe war auch das QNN an der Erstellung der Seite beteiligt.

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