Kritik an der medizi­ni­schen Leitlinie “Varianten der Geschlechts­ent­wicklung”

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Im August 2025 hat die Arbeits­ge­mein­schaft der Wissen­schaft­lichen Medizi­ni­schen Fachge­sell­schaften e.V. (AWMF) die “S2k-Leitlinie Varianten der Geschlechts­ent­wicklung” veröf­fent­licht. Viele Organi­sa­tionen – unter ihnen mehrere Selbst­hil­fe­or­ga­ni­sa­tionen inter­ge­schlecht­licher Menschen – kriti­sieren diese Leitlinien als patho­lo­gi­sierend. So wird in der gesamten Leitlinie eine patho­lo­gi­sie­rende Sprache verwendet, z.B. wenn von Diagnosen geschrieben und somit Inter­ge­schlecht­lichkeit klar unter die Deutungs­hoheit der Medizin gestellt wird. Besonders gravierend sind die Opera­ti­ons­emp­feh­lungen für nicht­ein­wil­li­gungs­fähige Säuglinge und Kinder bei einigen körper­lichen Beson­der­heiten, verbunden mit der Verharm­losung („Korrektur“, „kleine Eingriffe“) dieser Opera­tionen. Dabei wird verschleiert, dass diese Opera­tionen oft rein kosme­tisch sind und keine medizi­nische Notwen­digkeit haben. Handlungs­leitend sei “ein gutes funktio­nelles Ergebnis im Sinne einer Miktion im Stehen und der Erekti­ons­fä­higkeit”. Damit sollen also die Opera­tionen an nicht­ein­wil­li­gungs­fä­higen Kindern gerecht­fertigt werden, obwohl sogar in der Leitlinie die hohen Kompli­ka­ti­ons­raten dieser Opera­tionen erwähnt wird. Es ist offen­sichtlich, dass mit dieser Begründung ein binär hetero­nor­ma­tives Weltbild gefestigt wird.

 

Die Laufrichtung der Leitlinie scheint klar zu sein: Weg von Selbst­be­stimmung und Empowerment, hin zu Patho­lo­gi­sierung und Normierung. Damit steht die Leitlinie im Konflikt mit dem sog. OP-Verbot (§1631e BGB „Behandlung von Kindern mit Varianten der Geschlechts­ent­wicklung“), das die Einwil­ligung in eine „Behandlung eines nicht einwil­li­gungs­fä­higen Kindes mit einer Variante der Geschlechts­ent­wicklung einzu­wil­ligen, die, ohne dass ein weiterer Grund für die Behandlung hinzu­tritt, allein in der Absicht erfolgt, das körper­liche Erschei­nungsbild des Kindes an das des männlichen oder des weiblichen Geschlechts anzugleichen“ verhindern soll.

 

In den letzten Jahren ist die Gesell­schaft einige wichtige Schritte in Richtung Anerkennung von inter­ge­schlecht­lichen Menschen und ihrer Körper gegangen. Es ist verheerend, dass diese Leitlinie nun einige Schritte zurück geht, anstatt sich klar zu einer Vielfalt der Körper und Geschlechts­iden­ti­täten zu bekennen.

 

Eine ausführ­liche Stellung­nahme zur Leitlinie wurde von Trans­In­ter­Queer e.V. veröf­fent­licht und auch vom Queeren Netzwerk Nieder­sachen e.V. unter­zeichnet: https://www.transinterqueer.org/wp-content/uploads/2026/01/Stellungnahme_LeitlinienVdG.pdf

 

Ein Gastkom­mentar zur Leitlinie aus dem Vorstand von Trans­In­ter­Queer e.V. ist zudem auf Queer.de erschienen: https://www.queer.de/detail.php?article_id=56598