Jetzt online: SBGG.Info
Ab dem 01.08.2024 ist es möglich eine Änderung nach dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) beim Standesamt anzumelden! Damit tritt der erste Teil des Gesetzes in kraft und ermöglicht es, nach der dreimonatigen Wartefrist direkt im November das eigentliche Gesetz in Anspruch zu nehmen. Und obwohl die Änderung jetzt viel leichter ist, als es bspw. beim TSG noch der Fall war, gibt es trotzdem eine Menge Fragen dazu, wie das Gesetz in Anspruch genommen werden kann.
Ein breites Bündnis aus Aktvist*innen und Vereinen hat sich gemeinsam mit Jurist*innen zusammengesetzt und erste Infos zum Gesetz — und vor allem zur Anmeldung — zusammengetragen. Ab dem 23.07. findet ihr unter SBGG.info möglichst viele Infos zum neuen Gesetz und seiner Anwendung, aber auch Einordnungen und Kritik.
In Zukunft soll die Seite weiter ausgebaut werden. Dazu gehören Kommentierungen der einzelnen Paragrafen, aber auch Erfahrungsberichte mit dem Gesetz und Hinweise zu bestimmten Problematiken, die auftreten können.
Neben bspw. BVT*, dgti und der TINRechtshilfe war auch das QNN an der Erstellung der Seite beteiligt.