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Selbst­be­stimmung

Selbst­be­stimmung beschreibt die Möglichkeit, über das eigene Leben zu entscheiden. Diese Freiheit stellt ein Grund­recht dar, welches im Grund­gesetz (Art. 2) verankert ist. Für queere Menschen wird dieses Recht in Deutschland aller­dings an einigen Stellen einge­schränkt. Beispiels­weise können trans*, inter* und nicht-binären Personen ihren Perso­nen­stand nicht selbst­be­stimmt ändern. Statt­dessen werden sie fremd­be­stimmt, indem sie die Erlaubnis dritter Personen (Mediziner*innen, Richter*innen, Psycholog*innen) benötigen. In vielen Ländern wie bspw. Belgien, Dänemark, Island, Irland und Malta wird die Selbst­be­stimmung hingegen bereits gesetzlich garan­tiert.

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