Selbstbestimmung
Selbstbestimmung beschreibt die Möglichkeit, über das eigene Leben zu entscheiden. Diese Freiheit stellt ein Grundrecht dar, welches im Grundgesetz (Art. 2) verankert ist. Für queere Menschen wird dieses Recht in Deutschland allerdings an einigen Stellen eingeschränkt. Beispielsweise können trans*, inter* und nicht-binären Personen ihren Personenstand nicht selbstbestimmt ändern. Stattdessen werden sie fremdbestimmt, indem sie die Erlaubnis dritter Personen (Mediziner*innen, Richter*innen, Psycholog*innen) benötigen. In vielen Ländern wie bspw. Belgien, Dänemark, Island, Irland und Malta wird die Selbstbestimmung hingegen bereits gesetzlich garantiert.