Ergänzungsausweis
Die deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e. V. (dgti) stellt seit 1999 den Ergänzungsausweis aus. Auf dem Ergänzungsausweis können Namen, Personenstand und Pronomen, die vom amtlichen Personalausweis oder Aufenthaltstitel abweichen, auch ohne eine rechtliche Änderung aufgeführt werden. Der Ausweis ist in Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium durch Aufnahme der amtlichen Ausweisnummer als Dokument anerkannt und kann zur Identifikation vorgelegt werden. Hierdurch soll die Konfrontation mit Deadnames oder das Misgendern vermieden und entsprechend Diskriminierung abgebaut werden. Trotz gegebener Rechtssicherheit wird der Ergänzungsausweis an manchen Stellen nicht anerkannt.