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Ergän­zungs­ausweis

Die deutsche Gesell­schaft für Transi­den­tität und Inter­se­xua­lität e. V. (dgti) stellt seit 1999 den Ergän­zungs­ausweis aus. Auf dem Ergän­zungs­ausweis können Namen, Perso­nen­stand und Pronomen, die vom amtlichen Perso­nal­ausweis oder Aufent­halts­titel abweichen, auch ohne eine recht­liche Änderung aufge­führt werden. Der Ausweis ist in Abstimmung mit dem Bundes­in­nen­mi­nis­terium durch Aufnahme der amtlichen Ausweis­nummer als Dokument anerkannt und kann zur Identi­fi­kation vorgelegt werden. Hierdurch soll die Konfron­tation mit Deadnames oder das Misgendern vermieden und entspre­chend Diskri­mi­nierung abgebaut werden. Trotz gegebener Rechts­si­cherheit wird der Ergän­zungs­ausweis an manchen Stellen nicht anerkannt.

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