Selbstbestimmungsgesetz
Unter einem Selbstbestimmungsgesetz wird ein Gesetz verstanden, das es ermöglicht, Vornamen und Geschlechtseintrag selbstbestimmt zu ändern. Bisher ist die Änderung in Deutschland nur über das Transsexuellengesetz (TSG) und § 45b des Personenstandsgesetzes möglich. Diese Regulierungen verlangen jedoch medizinische Gutachten bzw. Atteste für eine rechtliche Transition, wodurch Geschlecht außerhalb der Cis-Norm pathologisiert wird und nicht selbstbestimmt gelebt werden kann. Das Bundesverfassungsgericht hat daher viele Regelungen im TSG nach und nach für unvereinbar mit den Grundrechten erklärt.
Hinweis:
Innerhalb der aktuellen Legislaturperiode ist auch in Deutschland die Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes geplant, das trans*, inter* und nicht-binären Menschen mehr Selbstbestimmung ermöglichen und das TSG ablösen soll. Zur Drucklegung wurde es in erster Lesung beraten.