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Selbst­be­stim­mungs­gesetz

Unter einem Selbst­be­stim­mungs­gesetz wird ein Gesetz verstanden, das es ermög­licht, Vornamen und Geschlechts­eintrag selbst­be­stimmt zu ändern. Bisher ist die Änderung in Deutschland nur über das Trans­se­xu­el­len­gesetz (TSG) und § 45b des Perso­nen­stands­ge­setzes möglich. Diese Regulie­rungen verlangen jedoch medizi­nische Gutachten bzw. Atteste für eine recht­liche Transition, wodurch Geschlecht außerhalb der Cis-Norm patho­lo­gi­siert wird und nicht selbst­be­stimmt gelebt werden kann. Das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt hat daher viele Regelungen im TSG nach und nach für unver­einbar mit den Grund­rechten erklärt.

Hinweis:

Innerhalb der aktuellen Legis­la­tur­pe­riode ist auch in Deutschland die Einführung eines Selbst­be­stim­mungs­ge­setzes geplant, das trans*, inter* und nicht-binären Menschen mehr Selbst­be­stimmung ermög­lichen und das TSG ablösen soll. Zur Druck­legung wurde es in erster Lesung beraten.

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