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Das zugewiesene Geschlecht ist das Geschlecht, das bei der Geburt eines Kindes anhand der Genitalien festgelegt wird. Deshalb wird es manchmal auch ‚Hebam­men­ge­schlecht‘ genannt. Als zugewiesen wird es bezeichnet, weil Neuge­borene nicht selbst über ihr Geschlecht bestimmen. Es wird auch von zugeschrie­benem Geschlecht gesprochen, da von den Genitalien auf ein Geschlecht geschlossen wird. Der Begriff ‚Geschlechts­zu­weisung‘ wird auch für die gewalt­volle operative Anpassung von inter­ge­schlecht­lichen Kindern an eines der beiden Normge­schlechter verwendet. Die Zuschreibung und Zuweisung von Geschlecht sind wesentlich für Cis- und Hetero­nor­ma­ti­vität, da so bestimmte körper­liche Merkmale immer wieder mit einem bestimmten Geschlecht in Verbindung gebracht werden.

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