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Seit 2017 können auch gleich­ge­schlecht­liche Paare in Deutschland die standes­amt­liche Ehe schließen. Vorher war die Ehe nur für hetero­se­xuelle Paare möglich. Die Öffnung der Ehe wird umgangs­sprachlich als ‚Ehe für alle‘ bezeichnet. Zuvor hatten gleich­ge­schlecht­liche Paare seit 2001 die Möglichkeit einer einge­tra­genen Lebens­part­ner­schaft, welche jedoch nicht die gleiche recht­liche Stellung wie eine Ehe hatte. Seit der Öffnung der Ehe können einge­tragene Lebens­part­ner­schaften nicht mehr einge­gangen werden. Bereits geschlossene Lebens­part­ner­schaften bleiben jedoch bestehen und können in eine Ehe umgewandelt werden.

Hinweis:

Innerhalb der aktuellen Legis­la­tur­pe­riode ist die Einführung von gesetz­lichen ‚Verant­wor­tungs­ge­mein­schaften‘ geplant, um Bezie­hungen auch jenseits der Ehe rechtlich abzusi­chern. Zur Druck­legung liegt ein Eckpunk­te­papier des Bundes­jus­tiz­mi­nis­te­riums vor.

Endoge­schlechtlich, oder abgekürzt ‚endo‘, bezeichnet Menschen, die nicht inter­ge­schlechtlich sind, deren Körper also eindeutig in die gesell­schaft­liche und medizi­nische Norm von männlichen und weiblichen Körpern passen. Endoge­schlecht­liche Menschen haben Vorteile, da sie ihren Geschlechts­körper nicht erklären müssen und aufgrund dieses Geschlechts­körpers nicht patho­lo­gi­siert werden. Der Begriff endoge­schlechtlich wird verwendet, damit nicht nur das vermeintlich ‚Andere‘ benannt wird, sondern auch über nicht-inter­ge­schlecht­liche Menschen gesprochen werden kann, ohne auf den Begriff ‚normal‘ zurück­zu­greifen. Ein anderes Wort für endoge­schlechtlich ist ‚dyadisch‘.

Die deutsche Gesell­schaft für Transi­den­tität und Inter­se­xua­lität e. V. (dgti) stellt seit 1999 den Ergän­zungs­ausweis aus. Auf dem Ergän­zungs­ausweis können Namen, Perso­nen­stand und Pronomen, die vom amtlichen Perso­nal­ausweis oder Aufent­halts­titel abweichen, auch ohne eine recht­liche Änderung aufge­führt werden. Der Ausweis ist in Abstimmung mit dem Bundes­in­nen­mi­nis­terium durch Aufnahme der amtlichen Ausweis­nummer als Dokument anerkannt und kann zur Identi­fi­kation vorgelegt werden. Hierdurch soll die Konfron­tation mit Deadnames oder das Misgendern vermieden und entspre­chend Diskri­mi­nierung abgebaut werden. Trotz gegebener Rechts­si­cherheit wird der Ergän­zungs­ausweis an manchen Stellen nicht anerkannt.

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