Seit 2017 können auch gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland die standesamtliche Ehe schließen. Vorher war die Ehe nur für heterosexuelle Paare möglich. Die Öffnung der Ehe wird umgangssprachlich als ‚Ehe für alle‘ bezeichnet. Zuvor hatten gleichgeschlechtliche Paare seit 2001 die Möglichkeit einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, welche jedoch nicht die gleiche rechtliche Stellung wie eine Ehe hatte. Seit der Öffnung der Ehe können eingetragene Lebenspartnerschaften nicht mehr eingegangen werden. Bereits geschlossene Lebenspartnerschaften bleiben jedoch bestehen und können in eine Ehe umgewandelt werden.
Hinweis:
Innerhalb der aktuellen Legislaturperiode ist die Einführung von gesetzlichen ‚Verantwortungsgemeinschaften‘ geplant, um Beziehungen auch jenseits der Ehe rechtlich abzusichern. Zur Drucklegung liegt ein Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums vor.