Für queere Paare mit Kinderwunsch ist eine Adoption relevant, wenn keine gemeinsamen Kinder gezeugt und ausgetragen werden können. Bislang können in Deutschland nur Männer als Vater und somit als zweites Elternteil eines Kindes anerkannt werden. Wenn der nicht-gebärende Elternteil eine Frau ist oder den Geschlechtseintrag divers oder keine Angabe hat, muss diese Person das Kind des gebärenden Elternteils adoptieren. Die Adoption des Kindes durch Partner*innen wird Stiefkindadoption genannt.
Hinweis:
Eine Reform des Abstammungsrechts ist innerhalb der aktuellen Legislaturperiode geplant. Zur Drucklegung liegt ein Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums vor.