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Für queere Paare mit Kinder­wunsch ist eine Adoption relevant, wenn keine gemein­samen Kinder gezeugt und ausge­tragen werden können. Bislang können in Deutschland nur Männer als Vater und somit als zweites Elternteil eines Kindes anerkannt werden. Wenn der nicht-gebärende Elternteil eine Frau ist oder den Geschlechts­eintrag divers oder keine Angabe hat, muss diese Person das Kind des gebärenden Eltern­teils adoptieren. Die Adoption des Kindes durch Partner*innen wird Stief­kind­ad­option genannt.

Hinweis:

Eine Reform des Abstam­mungs­rechts ist innerhalb der aktuellen Legis­la­tur­pe­riode geplant. Zur Druck­legung liegt ein Eckpunk­te­papier des Bundes­jus­tiz­mi­nis­te­riums vor.

Das Allge­meine Gleich­be­hand­lungs­gesetz (AGG) verbietet seit 2006 Diskri­mi­nierung aufgrund von Geschlecht, Religion, Behin­derung, Alter, sexueller Identität sowie aus Gründen der ethni­schen Herkunft oder rassis­ti­schen Gründen. Es regelt den Schutz vor Diskri­mi­nierung z. B. im Arbeits­leben, im Gesund­heits­system, im Bildungs­be­reich sowie bei Alltags­ge­schäften. Es verpflichtet zur Einhaltung des Diskri­mi­nie­rungs­verbots und schafft recht­liche Grund­lagen für Betroffene, um gegen Diskri­mi­nierung vorzu­gehen. Das AGG soll die Chancen­gleichheit fördern und zur Schaffung einer inklu­siven Gesell­schaft beitragen.

Ein Ally (dt. ‚Verbündeter*r‘) ist eine Person, die sich aktiv für den Schutz und die Rechte benach­tei­ligter Gruppen einsetzt, auch wenn sie selbst nicht Teil der Gruppe ist. Dies beinhaltet das Anerkennen der eigenen Privi­legien und das Bemühen, diese zu nutzen, um Ungerech­tig­keiten zu bekämpfen. Allys hören den Mitgliedern margi­na­li­sierter Gruppen zu und handeln im Einklang mit deren Bedürf­nissen und Anliegen. Sie engagieren sich aktiv gegen Diskri­mi­nierung und Ungleichheit und für soziale Gerech­tigkeit. Dazu kann es bereits gehören, diskri­mi­nie­rendes Verhalten oder diskri­mi­nie­rende Aussagen anzusprechen und deutlich zu machen, dass diese nicht toleriert werden.

Aromantik ist eine roman­tische Orien­tierung, bei der eine Person keine oder kaum roman­tische Anziehung bzw. kein Interesse an roman­ti­schen Bezie­hungen empfindet. Aroman­tische Menschen können andere Formen von Bezie­hungen eingehen sowie sexuelle Anziehung empfinden und Sexua­lität ausleben. Sie verspüren jedoch keine Notwen­digkeit von oder kein Verlangen nach roman­ti­schen Bezie­hungen und entwi­ckeln keine roman­ti­schen oder kaum roman­tische Gefühle. Diese roman­tische Orien­tierung bezieht sich nicht auf die Anziehung zu bestimmten Geschlechtern. Im Gegensatz zu aroman­ti­schen Personen werden Personen als alloro­man­tisch bezeichnet, wenn sie roman­tische Anziehung empfinden und roman­tische Bezie­hungen eingehen.

Asexua­lität ist eine sexuelle Orien­tierung, bei der eine Person kein oder nur ein geringes sexuelles Verlangen bzw. keine oder nur geringe sexuelle Anziehung empfindet. Asexuelle Menschen können roman­tische Bezie­hungen eingehen, ohne dabei sexuelle Anziehung zu verspüren. Es ist wichtig zu betonen, dass Asexua­lität nicht mit Abstinenz oder Unfähigkeit zur Intimität gleich­ge­setzt werden kann. Der Begriff Asexua­lität bezeichnet eine spezi­fische sexuelle Orien­tierung und ist zugleich ein Sammel­be­griff für das asexuelle Spektrum. Menschen, die sexuelle Anziehung zu anderen Menschen empfinden, werden als allose­xuell bezeichnet. Allose­xua­lität gilt somit als Gegenteil von Asexua­lität.

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