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Adoption

Für queere Paare mit Kinder­wunsch ist eine Adoption relevant, wenn keine gemein­samen Kinder gezeugt und ausge­tragen werden können. Bislang können in Deutschland nur Männer als Vater und somit als zweites Elternteil eines Kindes anerkannt werden. Wenn der nicht-gebärende Elternteil eine Frau ist oder den Geschlechts­eintrag divers oder keine Angabe hat, muss diese Person das Kind des gebärenden Eltern­teils adoptieren. Die Adoption des Kindes durch Partner*innen wird Stief­kind­ad­option genannt.

Hinweis:

Zur Druck­legung liegt ein Eckpunk­te­papier des Bundes­jus­tiz­mi­nis­te­riums zur Reform des Abstam­mungs­rechts vor. Eine umfas­sende Reform ist bislang nicht gesetzlich verab­schiedet.

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