AGG
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet seit 2006 Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter, sexueller Identität sowie aus Gründen der ethnischen Herkunft oder rassistischen Gründen. Es regelt den Schutz vor Diskriminierung z. B. im Arbeitsleben, im Gesundheitssystem, im Bildungsbereich sowie bei Alltagsgeschäften. Es verpflichtet zur Einhaltung des Diskriminierungsverbots und schafft rechtliche Grundlagen für Betroffene, um gegen Diskriminierung vorzugehen. Das AGG soll die Chancengleichheit fördern und zur Schaffung einer inklusiven Gesellschaft beitragen.