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AGG

Das Allge­meine Gleich­be­hand­lungs­gesetz (AGG) verbietet seit 2006 Diskri­mi­nierung aufgrund von Geschlecht, Religion, Behin­derung, Alter, sexueller Identität sowie aus Gründen der ethni­schen Herkunft oder rassis­ti­schen Gründen. Es regelt den Schutz vor Diskri­mi­nierung z. B. im Arbeits­leben, im Gesund­heits­system, im Bildungs­be­reich sowie bei Alltags­ge­schäften. Es verpflichtet zur Einhaltung des Diskri­mi­nie­rungs­verbots und schafft recht­liche Grund­lagen für Betroffene, um gegen Diskri­mi­nierung vorzu­gehen. Das AGG soll die Chancen­gleichheit fördern und zur Schaffung einer inklu­siven Gesell­schaft beitragen.

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