Hinweis: Stellungnahme des Vorstandes Intersexuelle Menschen e.V. zum Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 10.10.2017
Der Vorstand des Vereins Intersexuelle Menschen e.V. begrüßt die Bundesverfassungsgerichts-entscheidung ausdrücklich. Der Beschluss beinhaltet, dass intergeschlechtliche Menschen einen Anspruch haben auf die gleiche positive Benennung im Geburtenbuch und in der Folge im Personenstand, wie Frauen und Männer und somit einen Anspruch haben auf eine eigene Geschlechtsidentität. Hier ist deutlich auf eine positive Betrachtung der körperlichen Varianz intergeschlechtlicher Menschen zu verweisen.
Intergeschlechtliche Menschen — Menschen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale — sind in Deutschland immer noch wenig sichtbar, ihre Körperlichkeit ist kaum akzeptiert. Variationen der Geschlechtsmerkmale gelten in vielen Fällen weiterhin als behandlungsbedürftig. Geschlechtsverändernde medizinische Eingriffe an intergeschlechtlichen Kleinkindern und Kindern finden weiterhin statt; aus diesem Grunde setzt sich Intersexuelle Menschen e.V. seit vielen Jahren für ein Verbot geschlechtsverändernder medizinischer Eingriffe ein. Die medizinische Versorgung und die Vorsorge für intergeschlechtliche Menschen sind nicht geregelt. Notwendige Untersuchungen, notwendige Hormonersatztherapien und eine psychosoziale Betreuung werden ihnen oft vorenthalten.
Die ausführliche Stellungnahmen stehen Ihnen hier zum Download bereit:
Stellungnahme des Bundesverbandes
Statement des Elternrates SHG