Hinweis: Stellung­nahme des Vorstandes Inter­se­xuelle Menschen e.V. zum Beschluss des Ersten Senats des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richtes vom 10.10.2017

Der Vorstand des Vereins Inter­se­xuelle Menschen e.V. begrüßt die Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts-entscheidung ausdrücklich. Der Beschluss beinhaltet, dass inter­ge­schlecht­liche Menschen einen Anspruch haben auf die gleiche positive Benennung im Gebur­tenbuch und in der Folge im Perso­nen­stand, wie Frauen und Männer und somit einen Anspruch haben auf eine eigene Geschlechts­iden­tität. Hier ist deutlich auf eine positive Betrachtung der körper­lichen Varianz inter­ge­schlecht­licher Menschen zu verweisen.

Inter­ge­schlecht­liche Menschen — Menschen mit Varia­tionen der Geschlechts­merkmale — sind in Deutschland immer noch wenig sichtbar, ihre Körper­lichkeit ist kaum akzep­tiert. Varia­tionen der Geschlechts­merkmale gelten in vielen Fällen weiterhin als behand­lungs­be­dürftig. Geschlechts­ver­än­dernde medizi­nische Eingriffe an inter­ge­schlecht­lichen Klein­kindern und Kindern finden weiterhin statt; aus diesem Grunde setzt sich Inter­se­xuelle Menschen e.V. seit vielen Jahren für ein Verbot geschlechts­ver­än­dernder medizi­ni­scher Eingriffe ein. Die medizi­nische Versorgung und die Vorsorge für inter­ge­schlecht­liche Menschen sind nicht geregelt. Notwendige Unter­su­chungen, notwendige Hormon­er­satz­the­rapien und eine psycho­so­ziale Betreuung werden ihnen oft vorent­halten.

Die ausführ­liche Stellung­nahmen stehen Ihnen hier zum Download bereit:

Stellung­nahme des Bundes­ver­bandes

Auswertung der Umfrage zur recht­lichen Ausge­staltung der Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts­ent­scheidung 

Statement des Eltern­rates SHG

 

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